Zufall oder nicht, mit der rechtwidrigen Abschaltung unserer Seiten „Wir gegen Hartz IV“
(Hoster-1blu) überfielen wieder ein Schein- Gerichtsvollzieher,
Finselberger und seine Mittäter der Firma Polizei- Brandenburg(6
PERSONEN-Terroristen, 3 Wagen) am 08.11.2016 meine Familie. Der Aufforderung sich auszuweisen wurde
zwar scheinbar nachgekommen, jedoch war weder die Einsicht, ein
notieren und/oder das Aufnehmen[Video] in irgend einer Form möglich,
wurde vollständig verweigert, das vorzeigen erlaubte lediglich das
erkennen mehrerer bunter Kärtchen als „Dienstausweis“ und [amtliches]
Dokument betitelt, einen Amtsausweis hatten die PERSONEN nicht, zudem
hätte ich mir diese Kärtchen auch am PC selbst drucken können, lesen
unmöglich, wurde verhindert. Vier PERSONEN, stürmten mehr oder
weniger das Haus und postierten sich der Art das eine freie Bewegung
fast unmöglich wurde, es wurde sogar dazu Aufgefordert die anwesenden
Kinder(13-20Jahre) also Zeugen zu entfernen, was natürlich abgelehnt
wurde, wir haben ja nichts zu verbergen, die kriminelle Bande scheinbar
doch. Aus mehreren Gründen, wie z.B. ein Fall, ein Überfall und Mordversuch wie dieser: Polizei und SEK im Einsatz in Reckenthin: Lügen der Polizei und SEK und auch MAZ-online.de und meine Freiheitsberaubung am
09.03.2016, auf ein bis DATO ungültiges wie nichtiges Schein- Urteil
eines Schein- Richters WEIDEMANN / Firma Amtsgericht Perleberg: Im Namen des Volkes Urteil- zum Vorfall vom 03.08.2012 Jobcenter Pritzwalk und diversen weiteren, ist der
sogenannte OGV (behaupteter Obergerichtsvollzieher) Finselberger und
seine Tatgenossen der Firma Polizei(die Terroristen in Uniform) als
Betrüger, Verbrecher und noch so einiges mehr zu definieren. Der ganze Überfall, beruhte auf das Folgende: Ein Schein- OGV- Finselberger bedroht eine Frau und Mutter von 7 Kindern Das dieser sogenannte
[Obergerichtsvollzieher] Bernd Finselberger schon kein [Beamter] ist
oder gar sein könnte ist erwiesen gleiches gilt für den Versuch einer
rechtwidrigen sogenannten [Zwangsvollstreckung] die nichts weiter als
räuberische Erpressung, gemeinschaftlich begangener schwerer Raub wie
einiges mehr darstellen.
worauf, auf welche Grundlage handelt
dieses kriminelle Subjekt OGV Bernd Finselberger, der zudem als Schein-
Selbständiger gelten dürfte da, eine Scheinselbständigkeit nach
Auftraggebern festgestellt wird, nämlich der Scheinselbständige OGV
Bernd Finselberger nur einen ständigen Auftraggeber vorweisen kann, die
Firma Amtsgericht, welche Filiale spielt hier keine Rolle. Beweis, sogenannte Gerichtsvollzieherordnung:
Damit besteht hier eindeutig nur eine Scheinselbständigkeit. Ein [Beamter] ist, war und wird dieser Scharlatan, dieses kriminelle Subjekt auch nicht, denn vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG
ist dieses [Urteil] für das kriminelle
Subjekt OGV Bernd Finselberger wie auch für seine Tatgenossen, der Firma
POLIZEI(die Terroristen) nicht nur absolut Bindend sondern GESETZ. 1 BvR 147/52
Leitsatz 2. ALLE BEAMTENVERHÄLTNISSE SIND AM 8 MAI 1945 ERLOSCHEN. Ersatzlos! Leitsatz 6. sagt klar und
deutlich das alle nach 1945 neugegründeten DIENSTVERHÄLTNISSE der
besonderen Aufsicht der Militärbehörden unterstehen. Selbst die POLIZEI gibt, zudem öffentlich zu nur eine Firma, ein Unternehmen zu sein:
dieses kriminelle Subjekt OGV Bernd
Finselberger wie auch seine Tatgenossen, der Firma POLIZEI(die
Terroristen) bedrohten und nötigten nun meine Frau, und dies sollte Sie
mit Ihrer Unterschrift „Wortlaut OGV: mit Vor und Zuname“ dann auch noch
selbst legitimieren. Daraufhin verwies ich auf seine Schein-
Dokumente, die allesamt lediglich Entwürfe von was auch immer sind und
denen es an jedweder „Unterschrift“ mangelt, so auch seine eigene und
fügte hinzu, „wenn Sie genau so unterschreiben, dann könnten Sie, so
überhaupt legitimiert auch eine solche verlangen, sollten Sie sich
weigern in der von Ihnen verlangten Form „Wortlaut OGV: mit Vor und
Zuname“ zu unterzeichnen dann erhalten Sie auch nur eine „Paraphe“.
Wobei jede erzwungene, erpreßte und durch die Bedrohung durch die Firma
POLIZEI(die Terroristen) also Waffengewalt eh ungültig und nichtig ist
und hier öffentlich in jeder Form annulliert und widerrufen ist! Kommen wir nun zum sogenannten [Haftbefehl] der eine Gültigkeit wie eine Rolle Scheißhauspapier aufweist:
„Zwangsvollstreckungssache“, aha:
Nun zur Seite 2:
Erst einmal ist nicht eine „Unterschrift
in rechtgültiger Form vorhanden und von einem [gesetzlichen Richter] an
einem rechtgültigen Staatsgericht ist hier gleichfalls nichts zu
entdecken. Über den sogenannten [Geschäftsverteilungsplan] der Firma
Amtsgericht Perleberg ist nicht mehr herauszufinden wie die
Namensnennung also ist auch dieser bereits ungültig und nichtig und
selbst wenn es sich um ein [Gericht] handeln würde wäre dieses dadurch
schon nicht Handlungsfähig. Dieser kriminelle Schein- Richter „WERNER“ oder vermutlich doch
Über die Seite Väternotruf ist folgendes über diesen Schein- Richter „WERNER“ herauszufinden:
Fachkräfte im AmtsgerichtsbezirkMit
der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht
gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder
Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie
daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom
Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Und nun die (Fach-) Lachkräfte:
Richter:Uwe Werner (geb. zensiert durch Anordnung des „Berliner Beauftragten für Datenschutz“
1961) – Richter am Amtsgericht Perleberg (ab 01.12.1993, …, 2016) – im
Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.1993 als Richter am Amtsgericht
Perleberg aufgeführt. Amtsgericht Perleberg – GVP 01.01.2016. 2011:
Familiensachen – Abteilung 19.
Das ist ja nicht viel, woran ich
erkennen kann das es sich um einen [gesetzlichen Richter] handeln könnte
ist mir einfach schleierhaft, was aber gleichfalls für die Vorgesetzten
dies Schein- Richters gilt:
Frank Jüttner (geb. zensiert durch Anordnung des „Berliner Beauftragten für Datenschutz“1966)
– Richter am Amtsgericht Perleberg / Direktor am Amtsgericht Perleberg
(ab , …, 2016) – im Handbuch der Justiz 2002 ab 04.10.1999 als Richter
am Landgericht Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab
01.07.2007 als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht
Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.07.2007
als weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Neuruppin –
abgeordnet – aufgeführt. Ab 01.06.2008 Direktor der Deutschen
Richterakademie in Wustrau. Amtsgericht Rathenow – GVP 01.06.2011: mit
der weiteren Führung der Geschäfte des Direktors am Amtsgericht Rathenow
beauftragt. 2012: als weiterer aufsichtführender Richter mit der
weiteren Führung der Geschäfte des Direktors am Amtsgericht Rathenow
beauftragt. Amtsgericht Perleberg – GVP 01.01.2016.
und den uns ja bereits hinreichend
bekannten und als Verbrecher enttarnten „Vertreter“ des
Geschäftsführers, denn etwas anderes stellt dieser „Direktor“ nicht dar:
Manfred Weidemann (geb. zensiert durch Anordnung des „Berliner Beauftragten für Datenschutz“
1954) – Richter am Amtsgericht Perleberg / stellvertretender Direktor
am Amtsgericht Perleberg (ab , …, 2010, …, 2016) – im Handbuch der
Justiz 2002 ab 04.02.1992 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2004 als
Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgeführt. Im
Handbuch der Justiz 2010 und 2014 ab 01.12.2004 als stellvertretender
Direktor am Amtsgericht Perleberg aufgeführt. Angaben im Handbuch der
Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Amtsgericht Perleberg –
GVP 01.01.2016.
Es soll sich also bei diesem Ding, um
eine behauptete „Urkunde“ handeln, dann muß ich mich fragen, wie
bescheuert ist den ein [Richter] wenn er seine gesetzlichen Vorschriften
nicht kennt: und
diese originalen „Urkunden“ haben auch vorzuliegen, behaupten kann
jeder alles und das die Schein- Beamten lügen dürfte jeder wissen.
Wir können also festhalten das diese
kriminelle Bande, OGV Bernd Finselberger wie auch seine Tatgenossen, der
Firma POLIZEI(die Terroristen), der Angestellte der Firma Amtsgericht
Perleberg „WERNER“, Justizbeschäftigte WILK und andere schwerst
Kriminelle uns ohne rechtgrundlage nötigen, erpressen, bedrohen und
berauben!
zuvor muss ich aus Selbstschutz noch einiges voranstellen: Ich werde
hier von kriminellen Vereinigungen/Organisationen sprechen, warum
erklärt das [Gesetz] am besten selbst, nur für den Fall das wieder
jemand behaupten möchte ich würde „wider besseres wissen“ falsch
behaupten.
Warum sind Jobcenter, Gerichte/Richter(besonders Sozialgerichte/Richter), Polizei und SEK, Ämter und Behörden die sich gemeinsam dazu verschworen
haben, um Menschen, in gemeinsamen Handeln zu unterdrücken, zu Nötigen,
zu Erpressen, an Leib, Leben und Gesundheit zu gefährden, ja, sogar
Mord(Völkermord) zu begehen und gegen diverse [Gesetze] verstoßen etc..
als kriminelle Vereinigungen erkannt, von uns auch öffentlich so
benannt, und so zu verurteilen vor einem ordentlichen, rechtgültigenStaatsgericht, welche wir im hiesigen Land ja nachgewiesen nunmal nicht haben.
Wo bei hier eigentlich auch noch die sogenannten Krankenkassen, Abzockanwälte, Schein- Gerichtsvollzieher etc. hin zu genommen werden müssen.
Das erklärt sich, wenn man sich das [StGB], [Strafgesetzbuch] mal
genauer ansieht, die Taten sind hinreichend erwiesen, auch wenn,
sogenannte [Richter], insbesondere Schein Sozialrichter, [Recht und
Gesetz] nicht anwenden, sondern den Anweisungen einer/einem
Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime
folgen und [Recht und Gesetz] wissentlich und vorsätzlich ausser Kraft setzen!
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall
vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu
erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist
zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.
Der Rest, soll uns erst einmal nicht weiter interessieren. Der Wortlaut (der auf Komma genau zu befolgen ist) sollte klar sein, wobei das besondere Augenmerk beim Abs 4 liegt, denn:
wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist,
Wenn man sich nun den [StGB § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, und g] genauer
ansieht sollte jedem Menschen einleuchten das diese Taten bereits
100000fach durch die oben benannten Schein- Amtsträger gemeinschaftlich
begangen als erwiesen zu betrachten sind, nur sogenannte Richter und
sogenannte Strafverfolgungsbehörden scheinen zu glauben den Wortlaut
dieser [Gesetze] für Ihre Zwecke(kriminelle
Vereinigungen/Organisationen) so umzuformulieren und/oder zu
interpretieren das die Strafverfolgung unmöglich wird.
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80, 81, 82, 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach den §§ 94, 95 Abs. 3 und § 96 Abs. 1, jeweils auch in Verbindung mit § 97b, sowie nach den §§ 97a, 98 Abs. 1 Satz 2, § 99 Abs. 2 und den §§ 100, 100a Abs. 4,
Wir können schon hieran erkennen das die Tatbestände des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtstaates, bereits
hinreichen erfüllt und bewiesen sind, was uns dann wieder zum [VStGB
Völkerstrafgesetzbuch] führt, da die Straftaten auch und insbesondere
den [§ 6, 7, 8 VStGB]
annalog dem Röhmischen Statut Art. 6, 7, 8 unterliegen, unabhängig
davon das die oben benannten Schein- Amtsträger sich das [Gesetz] ganz
nach Pippi Langstrumpf„ich bau mir mein Gesetz, wide wide witt wie es mir gefällt“ basteln . Aber hier hört es ja noch nicht auf, denn wir kommen nun zum:
g) Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a Abs. 1, 2, §§ 239a, 239bund Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 232 Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 5, § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt,
Das diese Straftaten offen und ohne sich zu verstecken durch SGB I –
XII, und viele andere mehr, bereits verübt und [legitimiert] werden und
dadurch alle benannten gemeinschaftlich Handeln, sich also gegen die
betroffenen Menschen, Menschengruppen verschworen haben, steht ausser
Frage, die Beweise liegen offen auf dem Tisch, nur wie schon gesagt, Pippi Langstrumpf halt man könnte den [Bundestag, Bundesrat, Kanzleramt] auch Villa Kunterbunt nennen und Merkill ist Pippi.
Da nun ein [Staat BRD] nie existent ist
oder war(einfach mal googeln) existieren für diese strafbaren
Handlungen, insbesondere für den Schein- Erlass von [Grundrecht] und
Menscherecht entfernenende, entziehende und terminierende [Gesetze]
weder die Befugnis noch irgend eine Legitimation und/oder gar ein Mandat/Auftrag des Volkes, ist also schlecht hin die Bildung einer perfiden DIKTATUR, und damit wieder die Bildung einer/mehrerer kriminellen Vereinigungen, Organisationen!
Ich könnte das sicher noch endlos weiter fortführen aber hierdurch
dürfte sich schon alleine beweisen das ich diese Tatsache nicht „wider Besseres wissen“ einfach nur behaupte sondern sich dies sehr wohl, wenn man sich an [Gesetze], insbesondere an die eigenen, halten würde bereits vielfach zu erheblichen Verurteilungen geführt haben müsste.
Oder wann hat das Volk durch Volksabstimmung der Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime
die Legitimation erteilt nachdem das sogen. [Bundesverfassungsgericht]
das [Wahlgesetz] für ungültig und nichtig erklärte und damit alle
[Wahlen] gleichsam ungültig und nichtig waren und auch heute noch sind.
vom hinterlistigen und heimtückischen Überfall, Mord/Mordversuch
an dem Menschen Adrian(Ich Bin) und stellt alles so dar als wäre das
ganze auch noch „rechtens“ und genau das war, ist und wird es auch
nicht, hier ist ausschließlich ein Zusammenschluss von mehreren kriminellen Vereinigungen am Werk dem Volke das Maul zu stopfen und dazu bedient man sich Lug und Betrug, ja, auch Mord wird gerne und in letzter Zeit sehr häufig in betracht gezogen!
Auch mir wurden schließlich schon mal „Waffen“ angedichtet um den Mordversuch zu legalisieren!
Da also Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime nur Scheingewählt sind:
Das ungültige und nichtige [Wahlgesetz]
Mit dem Aktenzeichen 2 BvE 9/11 hat das [Bundesverfassungsgericht] am 25. Juli 2012 ein folgenschweres Urteil
gesprochen, das alle je getroffenen Urteile eines höchsten Gerichts in den Schatten stellt.
Das [Bundesverfassungsgericht] bestätigte die (Verfassungs-) Grundgesetzwidrigkeit des Bundeswahlgesetzes.
Dabei handelt es sich nicht nur um die Änderungen vom 24.9.1998 und vom 20.12.2011, sondern bei genauerer
Betrachtung um das Bundeswahlgesetz in Gänze seit seiner Inkrafttretung am 7. Mai 1956.
Für einen Leihen mag es sich zunächst belanglos anhören und man könnte den Gedanken hegen, daß man dann
einfach ein neues Bundeswahlrecht beschließt und alles sei in Ordnung.
Dieser Gedanke (hochverräterische Akt) wird auch von der angebl. Schein-Bundesregierung so nach außen transportiert.
Doch für den Juristen, wo bei ich nicht von mir behaupte einer zu sein und dies auch in jedweder Form von mir weise, sieht dieses [Urteil] ganz entscheidend anders aus, zumal das sog. [Bundesverfassungsgericht] am 4. Juli
2012 eine erste Entscheidung (2 BvC 1/112 BvC 2/11) traf, also 21 Tage vor der so bedeutenden zweiten
Entscheidung zum Bundeswahlgesetz, die ebenso die (Verfassungs-) Grundgesetzwidrigkeit feststellte.
Dabei hat der Zweite Senat des sog. [Bundesverfassungsgerichtes]
(Schein- Vors. Voßkuhle, L.S.) „entschieden“, daß die Ausgestaltung der
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen durch § 12 Abs.2 S.1 BWG
(Bundeswahlgesetz, L.S.)
mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist.
Das Ausmaß dieser Entscheidungen wird deutlich, wenn man folgende Rechtsätze des angebl. [Bundesverfassungsgerichtes] liest:
a) „Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist.“…. (BVerfGE 55, 100)
b) „Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam.“ BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951
c) „Wenn das Bundesverfassungsgericht die (Verfassungs-) Grundgesetzwidrigkeit
einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine Nichtigerklärung die
Wirkung, daß Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen (vgl. BVerfGE 37, 217
[261]). Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die
Pflicht zur Herstellung einer der/dem (Verfassung) Grundgesetz
entsprechenden Gesetzeslage.“
(Ersten Senats vom 8. Oktober 1980– 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77)
Dies ist ausschließlich durch die Bestätigung der [Regierung], der vorherigen Wahl, in einem Volksentscheid möglich
da Privat- Personen und nichts anderes ist die PERSON MERKEL, kaum
[Gesetze] erlassen und/oder ändern dürften. Dieser Volksentscheid fehlt
bis DATO.
Dabei gilt, daß jede dynamische Rechtfolgenverweisung auf ein nichtiges
Gesetz zwangsläufig ins Leere geht, da die in Bezug genommene Vorschrift
keine Rechtfolgen (folgen des Rechtes, nicht rechte Folgen) mehr
auslösen kann!
Damit hat sich also die widerrechtliche und strafrechtlich relevante Manipulation des sogenannten [Wahlgesetzes] durch Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime da dieses Regime keinerlei Legitimation besitzt, besaß und auch nicht besitzen wird vollständig erledigt!
Unter anderem zählt auch die widerrechtliche Manipulation, der eh bereits ungültigen wie nichtigen(mangels gültigen „räumlichen Geltungsbereiches“ und [Art. 19 GG Zitiergebot]), ZPO [§ 317 ZPO] zu!
Womit wir nun zur alten [ZPO] kommen, aber unabhängig davon, gibt es sogenannte gesetzliche Vorschriften, den gem. [Art. 1 Abs. 3 GG]:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
doch unmißverständlich alle, auch Schein- Beamte unterliegen. Dieser
Wortlaut dürfte auch für Schein- Beamte klar und deutlich sein!
Also, es werden grundsätzlich keine „Ausfertigungen“, die zudem erst
extra beantragt werden müssen, versendet, sondern ausschließlich [URTEILE], diese wiederrum MÜSSEN von [Richtern] unterschrieben sein:
§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung
(1) Die Urteilewerden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt
Die Anforderungen, die sich an Urteile (nicht an Ausfertigungen) richten, ergeben sich aus § 315 ZPO
§ 315 Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
Grundsätzlich findet dies mindestens seit 1990 nicht mehr statt, ist also rechtwidrig.
Wie eine Unterschrift auszusehen hat, was ja die LÜGENPRESSE nicht
verstehen wollte im gestrigen Video(24.08.16) und wieder müssen wir
nochmal auf
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
hinweisen, das scheint ja immer wieder nötig zu sein.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den [§§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG] (ius cogens)!
Hierbei ist aber zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des zwingenden „räumlichen Geltungsbereiches“ ermangelt!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG1 B 92.02NJW 2003, 1544).
Es sei wieder an Art. 1 Abs. 3 erinnert:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtkraft oder Gültigkeit ein!
Auch ein Kringelchen oder so was ist keine Unterschrift, denn:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt im § 126 Schriftform vor:
(1)Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben(Anm.: was für
jedes angebliche behördliche Schreiben auch „Urkunden“ genannt gilt), so
muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (Vor und Zunamen)
(vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02NJW 2003, 1544).
Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen[Anm.: unter bestimmten, nicht JEDER Vorraussetzung] auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschriftunmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02) m. V. a. Art. 1 Abs. 3 GG Bindewirkung „Eine eigenhändige Unterschriftliegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollenNamen
unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – so genannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“
so genannte Paraphe, also kringelchen etc..genügen NICHT!!!!!
Nach dem hinterlistigen, heimtückischen Überfall, dem Mord/Mordversuch gegen Adrian und seine Familie, versteht man nun auch den gesprochenen Satz der PERSON MERKEL wieder richtig:
“Es ist Aufgabe der Politik, das Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung zu stärken.“ – ANGELA MERKEL, 03.02.2003 IM PRÄSIDIUM DER CDU
Das hat die MERKELmit dem hinterlistigen, heimtückischen Überfall, dem Mord/Mordversuch, als Auftraggeberin, gegen Adrian und seine Familie, meiner Meinung nach deutlich gemacht, das Bedrohungsgefühl hat die PERSON MERKEL und die/das Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime beeindruckend erhöht!
Die LÜGENPRESSE „Mitteldeusche Zeitung„, schreibt auch von [Beamten], ich frage mich allerdings mit Recht wo waren an diesem hinterlistigen und heimtückischen Überfall, dem Mord/Mordversuch gegen Adrian und seine Familie, Beamte zugegen?
Die Kasper in Ihrer „Gardeuniform“, Ihrem Kostüm, sicher nicht, auch
ein Schein- Gerichtsvollzieher ist kein Beamter ansonsten könnten Sie
alle Ihre Legitimation und einen gültigen Amtsausweis auch vorlegen,
denn:
welches höhere [Gericht], also über dem
Schein- [Bundesverfassungsgericht] stehende, hat denn dieses [Urteil]
aufgehoben, für ungültig erklärt? Ich würde behaupten keines, denn eine
höheres und/oder gar rechtgültiges Gericht existiert im hiesigen Land
nicht, also beachten wir wieder deren [Art. 1 Abs. 3 GG]:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt(Anm.: also sogen. Bullen etc..) und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Wo sind also die Ernennungen zu angeblichen Beamten, die ja lediglich
einen Arbeitsvertrag mit der kriminellen Vereinigung, der Firma Polizei
haben, wie übrigens jeder ganz normale Angestellte, auch die, der BRD-
GmbH, es müsste ja eigentlich leicht nachweisbar sein ein behaupteter
Beamter zu sein, oder?
Das also Adrian(Ich Bin) vollkommen im Recht ist steht ausser Frage,
wer gegen „Recht und Gesetze“ verstößt und dieses kriminelle Handeln
nötigenfalls durch Mord besiegelt ist die nichtexistente [BRD] und Ihre
willfährigen kleinen feigen Helferlein, die parasitären und Blut
saugenden Schein- Beamten, die Firma Polizei, Schein- Richter und ganz
besonders überaus kriminelle Schein- Gerichtsvollzieher die lediglich Ihren perversionen freien Lauf lassen!
Leider weiß ich nichts über Adrians Zustand, hoffe aber das beste,
ich werde diesen Artikel auch noch nicht abschließen, die LÜGENPRESSE
überschlägt sich ja förmlich mit beleidigenden und diffarmierenden
Darstellungen, habe nicht ein Wort finden können wo auch nur ein Zweifel
an der Rechtmäßigkeit zu erkennen wäre!
Meine Meinung, die Schein- Beamten gehören alle hinter Gitter, lebenslang!!!
Es steht ausser Frage das jedes angeblich [behördliche] Schriftstück
ohne, für alle BRD- GmbH Angestellte/[Beamte] angeblich geltende
[Gesetze]/[gesetzliche Vorschriften](siehe [Art. 1 Abs. 3 GG],
jedwede Unterschrift und/oder paraphiert schon gem deren eigenen
[Vorschriften] lediglich Entwürfe und zwar ungültige, rechtlose Entwürfe
darstellen.
Was nun die ominösen Schriftstücke, die im angeblichen Auftrag, von
wem oder was ist ja nicht feststellbar, paraphiert „unterzeichnet“
werden, angeht so steht gleichsam ausser Frage das ein Schriftstück
nicht existent sein kann, da wieder der Hinweis auf deren Vorschriften [Art. 1 Abs. 3 GG]:
Eine bloße Unterzeichnung „i.A.“ („im Auftrag“) reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende zu erkennen gibt, dass er dem Gericht (Anm.: und jedes anderen Menschen) gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt… [vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 – V ZR 139/87 – NJW 1988, 210 und Beschluss vom 27. Mai 1993 – III ZB 9/93 – VersR 1994, 368).“ BGH, VI ZB 81/05 vom 19. Juni 2007]
PERSONEN, wollen gewaltsam Ihre [Gesetze] durchsetzen, uns Menschen
also Erpressen etwas anzunehmen uns zu unterwerfen, was jeder Mensch
bekämpfen muss, ohne diese überhaupt selbst zu kennen, was soll ein
Mensch von solchen PERSONEN bitte halten?
Das diese PERSONEN, insbesondere diese Schein- Beamten der Firma
Polizei, Ihre, für diese allein geltenden [Gesetze] offensichtlich nicht
einmal kennen beweist auch:
Aussage eines der Angestellten, der Firma Polizei Brandenburg,
Filiale Perleberg am 3. Februar 2016, während einer illegalen,
widerrechtlichen und willkürlichen Freiheitsberaubung, auf der Fahrt R….
nach Perleberg, namentlich zwar unbekannt, auf Hinweis das, durch Ihn
und seine Mittäter gerade diverse Verbrechen gem VStGB
(Völkerstrafgesetzbuch) verübt werden, die wörtliche Aussage:
Schein- Beamter wörtlich Das Völkerstrafgesetzbuch? Was soll denn das für ein Gesetz sein, das haben Sie sich doch ausgedacht
Wie gesagt, das ist der Wortlaut den solche PERSONEN ablassen, leider viel mir der [§ 138 StGB]
da nicht ein, sonst hätte ich mir diesen von dem Subjekt gleich
genauestens erklären lassen denn, wenn ich mir dieses
Völkerstrafgesetzbuch nur ausgedacht habe muss ich wohl
aussergewöhnliche telphatische Fähigkeiten besitzen, denn:
Immerhin wird allein in diesem Abs. drei mal auf das (von mir
angeblich erfundene, erdachte) Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) verwiesen,
wie ist das möglich?
Wir können nun in der Form auch gleich weitergehen aber eines wird
leider unabweisbar bewiesen, der Schein- Staat BRD hat weder Rechte,
Befugnisse und /oder ist weder heute noch jemals zuvor ein
[demokratischer Rechtstaat] gewesen, was wiederum hinreichend bewiesen
werden kann:
Zitat: Lübbe-Wolff, [Bundesverfassungsrichterin] in
“Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte” (m. V. a. Bindewirkung Art. 1 Abs. 3 GG) “Der in der Falsch– oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetzgedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.
1. Die Grundrechte sind in erster LinieAbwehrrechte des Bürgers gegen den Staat;
in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber
auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche
Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt…
Na Ja, die Realität lehrt uns allerdings etwas anderes.
Denn:sogenannte [Gesetze]
[VwVfG § 44] Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(2) ….ist ein Verwaltungsakt nichtig,
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer
Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.“
[9 V w V f G],
„das Erfordernis der Rechtklarheit und damit das rechtstaatliche Prinzip der Rechtsicherheit
[37 Abs. 1 V w VfG],
“ Über den ausdrücklich geregelten Formzwang hinaus wird man ein in dem rechtstaatlichen Prinzip der Rechtsicherheit begründetes Gebot der Schriftlichkeit annehmen müssen „ [39 V w V f G, § 4 1 Abs. 2 und 4 VwVfG],
„Ein schriftlicher Verwaltungsakt muß die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe
[BGB § 126, vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02NJW 2003, 1544-und vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02] des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten“
und so weiter. Aber, nun geht es um eine behauptete [Zwangsräumung],
eine sogenannte [Zwangsvollstreckung] den Raub des rechtmäßigen
Eigentums, was aber gleichsam nicht möglich wäre, denn:
„Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung“
[BRD, Bundesgesetzblatt Teil I, Art. 56, (319-10)]: Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig,
weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde. [BGBl.
2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006]. [Artikel 56 (310-10)]
Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-10,
veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17
des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird aufgehoben.
BRD, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4741 vom 21.03.2007
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/4741
Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom
26.05.1933 RGBl I 1933, 302
Es handelt sich also ausschließlich um einen hinterlistigen und heimtückischen Überfall, Mord/Mordversuch an dem Menschen Adrian(Ich Bin).
Auch die Behauptungen es gäbe drei Verletzte, sind faktisch Lügen und
Propaganda, es gibt nur ein Opfer eines feigen Mordanschlages und das
ist der Mensch Adrian(Ich Bin) und seine Familie, seine Angehörigen, die
uniformierten Terroristen sind keine Opfer sonder feige Mörder, feige
Söldnertruppen einer noch feigeren Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime
Aus scheinbar „glaubhafter“ Quelle wird nun verkündet, Quelle das Volksverhetzerblatt MZ:
Reuden/Leipzig –
Klarheit über den Gesundheitszustand von Adrian Ursache: Der
41-Jährige befindet sich nach Aussagen eines Sprechers des
Universitätsklinikums Leipzig nicht mehr in Lebensgefahr. Der Zustand
des Mannes aus Reuden hat sich demnach „deutlich stabilisiert“. Er wird
allerdings weiterhin intensivmedizinisch betreut.
Aber was in dieser „Meldung“ noch zu lesen ist, ist schon nach den
mir bekannten Zeugenberichten, die Frechheit schlecht hin sowie die
erfüllten Straftatbestände der [§ 132 StGB] Amtsanmaßung, [§ 132a StGB] Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, [§ 276 StGB] Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Nötigung nach [§ 240 und § 241, Absatz 2 StGB], Hochverrat gegen den Bund oder ein Land nach [§§ 81 und 82 StGB], vorsätzliche Anleitung Straftaten [§ 130a i.V. § 126 Abs. 4 Satz 1 StGB], Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung [§ 257 Abs.1 StGB], vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung [§ 81 und 82 StGB], vorsätzliche Rechtsbeugung nach [§ 339 StGB] wie auch diverse weitere schwerste Verbrechen, unter anderen gem. [Röhmischen Statut Art. 6, 7, 8,] analog [§§ 6, 7, 8 VStGB](Völkerstafgesetzbuch), und führt somit zur folgenden Forderung!
Da ein Schein- Staatsanwalt, der offensichtlich die eigenen Schein-
Gesetze und seine eigenen Vorschriften nicht zu kennen, oder gar zu
befolgen scheint und zu dem amtsanmaßend behauptet er wäre ein
[Beamter], ein [Staatsanwalt], fordere ich diesen kriminellen hier
öffentlich auf sich öffentlich zu legitimieren mit Veröffentlichung seiner Ernennungsurkunde, Amtsausweis, und die Erlaubnis aus dem nach wie vor, für behauptete Beamte, geltenden SHAEF- Militärgesetz- Gesetz Nr.2 Artikel V
vorzulegen,
amtlich, notariell beglaubigt, ich weise vorsorglich darauf hin das
dieser Aufforderung unweigerlich folge zu leisten ist!
Denn, Quelle das Volksverhetzerblatt MZ vermeldet weiter:
Da die Zeugenaussagen, die mir bisher bekannt geworden sind eindeutig die Notwehr gem. [§§ 32, 34, 35 StGB] und das RECHT auf Widerstand [Art. 20 Abs. 4 GG]
und dort ist weder eine Form noch die Art des Widerstandes
vorgeschrieben, also in jedweder Form statthaft, eindeutig belegen,
kommen noch weitere betreffend die Schein- Beamten verübte
Straftaten/Verbrechen hinzu.
Um dies nochmal, strafbar gemacht hat sich hier ausschließlich die
selbsternannte „Staatsmacht“ mit all Ihren Angehörigen, deutlich zu
machen und auch nicht ohne rechtliche Folgen bleiben wird, wobei
natürlich die rechtlichen Folgen nicht im hiesigen Land gelten gemacht
werden können sondern dies andersweitig geschehen muss.
Denn wie wir ja alle wissen: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
Dazu ist es vielleicht sehr aufschlußreich sich den folgenden Film anzusehen:
Bürgerrechte holt man sich, die bekommt man nicht geschenkt – Heike Maria Werding
Und nun noch ein wichtigen Beweis dafür das Adrian keinerlei Straftat
begangen hat sondern einzig sein Recht in Anspruch genommen hat,
insbesondere für Trolle, Sonnenstaatländer und andere, hier im übrigen
unerwünschte Schmierfinken, Scharlatane und Schein- Beamte, besonders ab
Min. 32:14:
Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat vom 08.09.1948 – Carlo Schmid
Ist der Schein- Haftbefehl, der im übrigen eine Gültigkeit wie
Deine Rolle Scheißhauspapier aufweisen dürfte, den nun auch
[gesetzmäßig] unterschrieben oder findet sich auch dort vermutlich
wieder irgend ein Kringelchen oder irgendwelche andere Hyroglyphen.dann
sollte also nach BRD- Gesetzen das so hochgelobte deutsche „Gesetz“ an
das angeblich gem. Art. 1 Abs. 3 GG:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Als als
unmittelbar geltendes Recht,
für diese Nazis gelten, oder?
An die Stelle eines „Gesetzes“ tritt z. B. ein „Urteil“ eines BGH,
BVerfG etc..Das heißt jede Unterschrift unterliegt der folgenden
angeblichen höchsten „Rechsprechung“ wieder Art. 1 Abs. 3 lesen:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt im § 126 Schriftform vor, also SCHREIBT VOR und nicht empfiehlt.
§ 126 Schriftform:
Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift
(Vor und Zunamen) (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02NJW 2003, 1544). wieder zu beachten, Art. 1 Abs. 3
„Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen [Anm.:unter bestimmten, nicht JEDER Vorraussetzung] auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist“
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – so genannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“
So haben also die angeblich höchsten Richter der [BRD] entschieden
und damit das [Gesetz] verschärft, ob es diesen NAZIs nun passt oder
nicht!
So weit also zur „Wortklauberei“, zu angeblich gesetzlicher
Handlungen etc… angeblich“höchste Rechtsprechung“= unmittelbar geltendes
Recht! Jeder Scheinbeamte der sich daran nicht halten will, was ja
nachgewiesen der Fall ist, ist ein „Gesetzesbrecher“ also schlecht hin
ein Verbrecher!
Was sich gleichfalls durch folgendes beweist:
Zitat: Lübbe-Wolff, [Bundesverfassungsrichterin] in
“Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte” (m. V. a. Bindewirkung Art. 1 Abs. 3 GG)
“Der in der Falsch– oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist. BVerfGE 7, 198: 1. Die Grundrechte sind in erster LinieAbwehrrechte des Bürgers gegen den Staat;
in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber
auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche
Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt…
natürlich vorausgesetzt das es einen legitimen Staat BRD, insbesondere den behaupteten [Rechtstaat](resolution-a-res-56-83-vereinte-nationen-unrechtstaaten-deutsch), auch gibt, was gem. Carlo Schmidt (SPD) 1948, siehe weiter oben, nachgewiesenermaßen nicht so ist.
Es gibt also nachweislich weder einen so genannten [Haftbefehl] noch eine rechtliche Grundlage, ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt um es mit den Worten von Lübbe-Wolff, [Bundesverfassungsrichterin] zu sagen.
Es kann also keine „gültige“ Unterschrift geben, schon deshalb
nicht weil ich nicht glauben mag das jemand dumm genug ist, einen
Mordauftrag und für nichts anderes ist das zu halten, auch noch mit
seinem vollen Namen unterschreibt.
Es handelt sich hier nicht um Theorien, es sind Tatsachen, die sich
zu dem aus den so genannten BRD- Gesetzen ergeben, einfach mal lesen Ihr
Schein- Beamten, zum Beispiel:
Nur mal als ein Beispiel, damit die NAZI- Schergen auch wissen was
auf alle Beteiligten NAZI- Schergen alles zukommen wird, ich für meinen
Teil befürworte eher den Strick.
leider nicht einleuchten will, außer, die NOTWEHR § 32 StGB ist mittlerweile heimlich
doch strafbar geworden, zumindest wenn es sich gegen Schein- Beamte
wendet. Denn wie wir alle wissen, hat sich bis heute noch nicht einer
dieser Schein- Beamten jemals legitimiert mit „Amtsausweis„, „Ernennungsurkunde“ etc… auch Unterschriften von rechtgültigen, gesetzlichen, unabhängigen, staatlichen Richtern wird man auf keinem Dokument finden.
Zudem muss hier ganz klar in allen Fällen, kriminellen, vorsätzlich begangenen Straftaten und Verbrechen,
die durch die Firmen Polizei, die Schein- Gerichtsvollzieher etc… an
Menschen begangen werden grundsätzlich unter das Röhmische Statut,
genaugenommen unter Art. 8 Abs. ii, iii, iv, vi,
Kriegsverbrechen annalog VStGB, denn diese Taten sind kein Versehen
und/oder zufällig und mit Recht und Gesetz haben alle Straftaten nichts
gemein.
Auch wenn mir ein Schein- Beamter, behaupteter Polizeibeamter, der die [Gesetze] ja kennen müsste, einmal wörtlich sagte:
Das Völkerstrafgesetzbuch? Was soll denn das für ein Gesetz sein, das haben Sie sich doch ausgedacht
Wie gesagt, das ist der Wortlaut den solche Subjekte ablassen, leider viel mir der § 138 StGB da nicht ein, sonst hätte ich mir diesen von dem Subjekt gleich genauestens erklären lassen denn, wenn ich mir dieses Völkerstrafgesetzbuch nur ausgedacht habe muss ich wohl aussergewöhnliche telphatische Fähigkeiten besitzen, denn:
Immerhin wird allein in diesem Abs. drei mal auf das (von mir angeblich erfundene, erdachte) Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) verwiesen, wie ist das möglich?
Aber Gut, das beweist auf jeden Fall das diese Schein- Beamten,
insbesondere in der Filiale Perleberg der Firma Polizei Brandenburg,
denn dort war auch der Schein- Beamte (oben wörtlich) ansässig, Ihre
eigenen Schein- Gesetze jedenfalls nicht kennen und damit auch keinerlei
[hoheitlich] [amtliche] Tätigkeiten ausführen könnten oder gar irgend
eine Legitimation besäßen.
Kommen wir nun zum eigentlichen, einer Schein- Vorladung eines
Schein- Beamten der scheinbar glaubt ich würde mir nun vor Angst in die
Hose machen, Nein tue ich nicht, ich lache diesen Schein- Beamten
allenfalls aus!
Natürlich habe ich eine Vermutung, was wohl gemeint ist, deshalb ja auch der Hinweis auf § 32 StGB
Notwehr, mir ist auch klar das diesen kriminellen Subjekten das absolut
missfällt, nur strafbar ist da immer noch nichts und ob kriminelle
Subjekte mich hassen, geht mir ziehmlich am Arsch vorbei.
Na ja, vielleicht hätte dort ja auch nach §xy StGB „Sie leben(noch)
und reißen immer noch Ihr Maul auf“, stehen sollen, wer weiß es schon
genau?
Vielleicht hätte dieser Schein- Beamte aber nicht nur den Artikel überfliegen
sollen, sondern es (wenn möglich) mit lesen versuchen sollen, dann wäre
dem Schein- Beamten sicher aufgefallen das weiter oben, Überschrift,
das Wort Quelle zu finden ist, also der Artikel geteil ist, nicht von mir erstellt wurde und ich mir diesen auch nicht zu eigen mache,
wenn dieser Schein- Beamte nun auch noch mein Impressum
gelesen hätte, was sicher nicht geschehen ist dann hätte diesem
auffallen müssen das er mich genaugenommen mal kann und zwar von mir aus
kreuzweise, ach ja, diese kriminellen Subjekte kennen Ihre [Gesetze] ja
nicht.
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entfernen.
Löschung, Entfernung etc… werden allerdings nur dann vorgenommen wenn die Gültigkeit, die Rechtgültigkeit auch vorliegt, was bei den Schein- Gesetzen, den AGBs der BRD- GmbH ja erwiesen nicht der Fall sein kann, außer es würde beglaubigt nachgewiesen, was aber auf tausende Forderungen bis DATO ausgeblieben ist.
Und so legitim wie die Notwehr gem. § 32 StGB so legitim ist auch der Widerstand gem. Art. 20 Abs. 4 GGinsbesondere
gegen kriminell Handelnde Schein- Beamte, Schein- Amtsträger etc… und
das auch dann wenn diesen kriminellen Subjekten dies nicht passt und im
Gegensatz zum § 32 StGB ist im Art. 20 Abs. 4 GG keine Form und Art des Widerstandes vorgeschrieben!
Nun Gut, dieser Schein- Beamte erhält natürlich die gleichen
Schriftsätze wie alle Schein- Beamten, Schein- Richter, Schein-
Staatsanwälte etc…, erscheinen werde ich zu dieser rechtungültigen wie nichtigenSchein-
Vorladung schon mal nicht, außer es würde die Legitimation und
Versicherung an EIDES statt vorliegen was aber sicher nicht geschehen
wird.
Natürlich wird auch ohne Frist gleichzeitig der internationale
Strafantrag/Strafanzeige eingereicht mit besonderem Verweis auf das
Röhmische Statut Artikel 6, 7, und 8.
Ein kleines Update, die Zurückweisung dieser ungültigen wie nichtigen
„Vorladung“ ist heute raus nebst dem internationalen
Strafantrag/Strafanzeige gegen diese Schein- Beamten, Firma Polizei.
Was mich noch fraglich stimmt ist, wenn man sich diese Schein-
Vorladung einmal ansieht und dann oben den „Sachbearbeiter“ ansieht dann
muss ich mich Fragen ist das ein echter Vorname? KOK denn die
natürliche Person wird Nachname/Familienname, Vorname angeschrieben, nur
der BRD- Sklave/PERSON wird Vorname Zuname benannt und da hier nunmal
eindeutig , KOK steht.
Aber Gut, ich würde jedenfalls kein Kind mit einem Namen wie KOK
strafen, aber hier nun die internationale Strafanzeige, alle
Schriftsätze enthalten:
Bezüglich der gegen mich erhobenen falschen Verdächtigungen, der Verfolgung unschuldiger, der Verleumdung, des Rufmordes, etc.. und der falschen wie rechtidrigen Behauptung, ich würde „wider Besseres wissen“
falsch behaupten, möchte ich hier eine kleine Einleitung betreffend der
Beschuldigung „kriminelle Vereinigungen/Organisation“ einfügen, ganz
besonders die Aussage „wider Besseres wissen“ betreffend.
Warum sind Jobcenter, Gerichte(besonders Sozialgerichte), Polizei,
Ämter und Behörden die sich gemeinsam verschworen haben, um Menschen, in
gemeinsamen Handeln zu unterdrücken, zu Nötigen, zu Erpressen, an Leib,
Leben und Gesundheit zu gefährden, ja, sogar Mord(Völkermord) zu
begehen etc.. als kriminelle Vereinigungen erkannt, von uns auch
öffentlich so benannt, und so zu verurteilen vor einem ordentlichen, rechtgültigenStaatsgericht, welche wir im hiesigen Land ja nachgewiesen nunmal nicht haben.
Wo bei hier eigentlich auch noch die sogenannten Krankenkassen,
Abzockanwälte, Schein- Gerichtsvollzieher etc. hinzugenommen werden
müssen.
Das erklärt sich wenn man sich das [StGB], [Strafgesetzbuch] mal
genauer ansieht, die Taten sind hinreichend erwiesen, auch wenn,
sogenannte [Richter], insbesondere Schein Sozialrichter, [Recht und
Gesetz] nicht anwenden, sondern den Anweisungen einer/einem Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime
folgen und [Recht und Gesetz] wissentlich und vorsätzlich ausser Kraft setzen!
(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall
vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu
erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist
zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.
Der Rest, soll uns erst einmal nicht weiter interessieren. Der Wortlaut (der auf Komma genau zu befolgen ist) sollte klar sein, wobei das besondere Augenmerk beim Abs 4 liegt, denn:
wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist,
Wenn man sich nun den [§ 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, und g] genauer
ansieht sollte jedem Menschen einleuchten das diese Taten bereits
100000fach durch die oben benannten Schein- Amtsträger gemeinschaftlich
begangen als erwiesen zu betrachten sind, nur sogenannte Richter und
sogenannte Strafverfolgungsbehörden scheinen zu glauben den Wortlaut
dieser [Gesetze] für Ihre Zwecke(kriminelle
Vereinigungen/Organisationen) so umzuformulieren und/oder zu
interpretieren das die Strafverfolgung unmöglich wird.
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80, 81, 82, 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach den §§ 94, 95 Abs. 3 und § 96 Abs. 1, jeweils auch in Verbindung mit § 97b, sowie nach den §§ 97a, 98 Abs. 1 Satz 2, § 99 Abs. 2 und den §§ 100, 100a Abs. 4,
Wir können schon hieran erkennen das die Tatbestände des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung/Vernichtung des demokratischen Rechtsstaates,
bereits hinreichen erfüllt und bewiesen sind, was uns dann wieder zum
[VStG Völkerstrafgesetzbuch] führt, da die Straftaten auch und
insbesondere den [§ 6, 7, 8 VStGB]
annalog dem Röhmischen Statut Art. 6, 7, 8 unterliegen, unabhängig
davon das die oben benannten Schein- Amtsträger sich das [Gesetz] ganz
nach Pippi Langstrumpf„ich bau mir mein Gesetz, wide wide witt wie es mir gefällt“ basteln .
Aber hier hört es ja noch nicht auf, denn wir kommen nun zum:
g) Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a Abs. 1, 2, §§ 239a, 239bund Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 232 Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 5, § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt,
Das diese Straftaten offen und ohne sich zu verstecken durch SGB I –
XII bereits verübt und [legitimiert] werden und dadurch alle benannten
gemeinschaftlich Handeln, sich also gegen die betroffenen Menschen,
Menschengruppen verschworen haben, steht ausser Frage, die Beweise
liegen offen auf dem Tisch, nur wie schon gesagt, Pippi Langstrumpf halt, man könnte den [Bundestag, Bundesrat, Kanzleramt] auch Villa Kunterbunt nennen und Merkill ist Pippi.
Da nun ein [Staat BRD] nie existent ist oder war(einfach mal googeln)
existieren für diese strafbaren Handlungen, insbesondere für den
Schein- Erlass von [Grundrecht] und Menscherecht entfernenende,
entziehende und terminierende [Gesetze] weder die Befugnisnoch irgend eine Legitimation und/oder gar ein Mandat/Auftrag des Volkes, ist also schlecht hin die Bildung einer perfiden DIKTATUR, und damit wieder die Bildung einer/mehrerer kriminellen Vereinigungen, Organisationen!
Ich könnte das sicher noch endlos weiter fortführen aber hierdurch
dürfte sich schon alleine beweisen das ich diese Tatsache nicht „wider
Besseres wissen“ einfach nur behaupte sondern sich dies sehr wohl, wenn
man sich an [Gesetze] halten würde bereits vielfach zu erheblichen
Verurteilungen geführt haben müsste.
Was bringt mich zu diesem Titel?
„Jobcenter? Nein Reinkarnation der STASI- Behörden der DDR„
Seit 2009 schreitet die vollständige Vernichtung und Zerstörung meines gesamten Lebens unaufhörlich vorran.
Dies geschieht, mittlerweile wohl jedem bekannt in alter STASI- Marnier.
„Operation Zersetzung – Terror der Stasi“
Heute sollte man den Titel allerdings umschreiben wie
„Operation
Zersetzung – Terror der Jobcenter“
die Ähnlichkeiten sind leider
eindeutig und dem zufolge werde ich auch weiter von einer kriminellen Vereinigung/Organisation
sprechen, nichts anderes stellen diese Firmen dar und wer das alles
freiwillig mitmacht und Verbrechen begeht ist schlecht hin kriminell!
„Operation Zersetzung – Terror der Stasi“
ZDF-History über die Strategie der DDR-Staatssicherheit,
Regimegegnerngrößtmöglichen Schaden zuzufügen.
Nicht selten verursachte der
staatlich sanktionierte Psychoterror existentielle Lebenskrisen.
hat (leider) nicht funktioniert, auch die illegale Freiheitsberaubung
am 09.03.2016 hat mich leider nicht eingeschüchtert und/oder ruhiger
werden lassen, ganz zum Mißfallen der kriminellen Organisation Jobcenter
Pritzwalk u. a.
Nach meiner Freilassung hat leider auch die Vollstreckung des
„bürgerlichen Todes“, das vollständige ignorieren meiner Person etc…
nicht zum Erfolg geführt, also wird es nun mit der Kriminalisierung
versucht, was allerdings gleichsam sehr Lachhaft wäre wenn es nicht
traurig genug wäre welche Mittel in dem hiesigen Land, einem angeblichen
„demokratischen Rechtstaat“ zur Anwendung kommen um Menschen,
insbesondere unliebsame Menschen irgendwie und irgendwann einfach
verschwinden zu lassen!
Warum, werden nicht einfach meine Behauptungen und durch viele [Urteile] etc… bewiesene Tatsachen widerlegt?
Das wäre doch das einfachste.
Aber Nein, kriminell handelnde Schein- Beamte, denn in einer
[Behörde] arbeiten nunmal [Beamte] und das geht aus dem ungültigen wie
nichtigem Schein- Gesetz SGB I – XII so vor, z. B.
§ 19Amtssprache die Firma [Verwaltungsgericht Gießen] hat eindeutig festgestellt es handelt sich NICHT um ein AMT, oder eine Behörde
§ 66Vollstreckung darf ausschließlich eine legitimierteVOLLSTRECKUNGSBEHÖRDE was diese Firma, kriminelle Organisation Jobcenter definitiv nicht ist und auch nicht war, also eigentlich nur legitimierte Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Gerichte was im hiesigen Land nicht existiert.
ganz besonders lachhaft ist Straf- und Bußgeldvorschriften (§§63 – 63b) ich möchte nur einen „gesetzlichen Richter“ in diesen kriminellen Organisationen sehen, denn nur der legitimierte gesetzliche, staatliche Richterdürfte überhaupt bestrafen!
Es geht also um das Folgende:
Was ich von diesem Satz halten soll, weiß ich auch noch nicht aber
eines ist doch klar, ich bräuchte die Schriftsätze nicht erstellen wenn
nicht genau das auch daraus hervorgehen soll, außer irgendwer zeigt mir
ein gültiges Gesetz welches mich verpflichtet kriminelle Handlungen zu
Dulden, zu Begünstigen, und/oder diesen gar Folge zu leisten, ich wüßte
keines!
Genauso muss ich mich Fragen, was sind „wissentlich unwahre
TATSACHENbehauptungen“? Entweder es sind „wissentlich unwahre
Behauptungen“, denn unwahr kann keine TATSACHE sein oder es sind
TATSACHENbehauptungen, dann können sie aber nicht unwahr sein!
und hier die Seite 2
Zudem muss hier ganz klar in allen Fällen, kriminellen, vorsätzlich begangenen Straftaten und Verbrechen, die durch die Firmen Jobcenter an Menschen bgangen werden, grundsätzlich unter das Röhmische Statut, genaugenommen unter Art. 8, Kriegsverbrechen, denn diese Taten sind kein Versehen und/oder zufällig:
Artikel 8 Kriegsverbrechen
(1)
Der Gerichtshof hat Gerichtsbarkeit in Bezug auf Kriegsverbrechen, insbesondere wenn diese als Teil eines Planes oder einer Politik oder als Teil der Begehung solcher Verbrechen in großem Umfang verübt werden.
(2)
Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Kriegsverbrechen“
a)
schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949, nämlich
jede der folgenden Handlungen gegen die nach dem jeweiligen Genfer
Abkommen geschützten Personen oder Güter:
i) vorsätzliche Tötung;
ii) Folter oder unmenschliche Behandlung einschließlich biologischer Versuche;
iii)
vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit;
iv) Zerstörung und Aneignung von Eigentum [8] in großem Ausmaß, die durch militärische Erfordernisse nicht gerechtfertigt sind und rechtswidrig und willkürlich vorgenommen werden;
v) Nötigung eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschützten Person zur Dienstleistung in den Streitkräften einer feindlichen Macht;
vi) vorsätzlicher Entzug des Rechts eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschützten Person auf ein unparteiisches ordentliches Gerichtsverfahren;
vii) rechtswidrige Vertreibung oder Überführung [9] oder rechtswidrige Gefangenhaltung;
Warum??? Das eklärt sich wenn sich das SGB I – XII einfach in Ruhe durchliest!
Ich
habe überlegt ob ich auf einen solchen Schwachsinn überhaupt reagiere
aber mit dem folgenden internationalen Strafantrag/Strafanzeige in dem
auch die Zurückweisung an die kriminellen Handlanger, die Firma
Staatsanwaltschaft Neuruppin enthalten ist habe ich zumindest ersteinmal
reagiert.
Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen!
Nun die internat-Strafanzeige gegen JC-STAW-BMAS-
JC-Staw-356js4728-16 -IStGH-ICC-017-0-14-08-16-AGS-14.08.16