Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn!
Lange habe ich nichts zu Berichten gehabt, oder nicht so viel das ich
damit einen Artikel hätte füllen können. Nun ist es aber zwingend
notwendig der Öffentlichkeit ein paar Dinge zu präsentieren, wo fange
ich also an?
Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn,
nicht nur das SGB II, Hartz IV, welches für jeden offensichtlich ein
ungültiges wie nichiges angebl. Gesetz, wenn man dem Grundgesetz glaubt,
darstellt. Nein, es ist noch viel erbärmlicher was sich die Firma
Jobcenter, die kriminelle Vereinigung, hier ganz bes. eine Person
Rudzinski und Dittert herrausnehmen.
Das Grundgesetz, welches angebl. das oberste aller Gesetze sein soll,
geht den Personen Rudzinski, Dittert u. a. in der kriminellen
Vereinigung, Jobcenter Pritzwalk und offensichtlich, nach meinen
Erfahrungen auch in anderen kriminellen Vereinigungen (Jobcentern) so
ziehmlich am Arsch vorbei.
Aber hier hört es leider noch nicht auf, denn auch das BGB, das
Bürgerliche Gesetzbuch scheint in den kriminellen Vereinigungen
(Jobcentern) keinerlei Bedeutung zu haben, aber im laufe dieser erlebten
Erzählung, wird schon offensichtlich das es keine gültigen Gesetze mehr
geben kann. Offensichtlich hat man mich wohl in Abwesenheit vollständig
entmündigt und diesen kriminellen Personen Rudzinski,Dittert u.a. die
Vormundschaft an meinem Sein, meiner Person übetragen, zumindest muss
ich nach einigen dieser ungültigen wie überaus verbrecherischen
Schriftstücken davon ausgehen, aber das ist noch lange nicht alles,
gerade habe ich ein Schriftstück erhalten (angebl. Landessozialgericht
Berlin- Brandenburg, welches nicht existent ist-Aussage Justizministerium)
in dem Behauptet wird das die angebl. gesetzlichen Vorschriften
bezüglich sog. “Ausfertigungen” offensichtlich nicht existent sind,
“Ausfertigungen unterliegen keinen Vorschriften in Form und Art” so der
Tenor, aber dazu später mehr.
Dieses kriminelle Unternehmen (Jobcenter Pritzwalk), die kriminelle
Person Rudzinski u.a., entziehen mir nun auch, nach dem mir vorliegenden
(ungültigen) Schreiben, meine Bürgerechte gem. BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) denn seit einigen Monden, ist die Einleitung meiner
Schriftsätze klar und unmissverständlich:
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf
der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“,
“Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für
die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949,
welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik
Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch
immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.
Es
gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom
22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das GG
u.a. beziehen sich immer auf die jeweils zuletzt gültige und (verfassungs) grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!
Was klar und deutlich bezeichnet das ich/wir, nicht
angehörige/Sklaven der BRD- GmbH, OMF- BRD sind, sondern deutsche
Staatsbürger nach Abstammung und in diesem Land nach wie vor
Kriegsgefangene, und somit den ungültigen Gesetzen, Verordnungen etc..
der Körperschaft BRD- GmbH-OMF-BRD nicht unterworfen sind.
Die OMF- BRD seit 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen. (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990)
(OMF= Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft – Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD) am 18.09.1948)
Abgesehen davon, das in den folgenden Bilder/Kopien der Absätze
deutlich hervorgeht das auch das sog. Datenschutzgesetz offensichtlich
für die kriminelle Vereinigung Jobcenter, Person Rudzinski u.a.
keinerlei Bedeutung haben.
Das ganze wiedereinmal aufgrund eingereichter Klage/einstweilige
Anordnung beim angebl. Sozialgericht Neuruppin (Az.: liegt noch nicht
einmal vor) und darauf erfolgten Geheimabsprache zwische angebl. Gericht
und krimineller Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz.
Ich werde also folgende Straftatbestände der ben. kriminellen
Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz, des angebl. Sozialgerichtes,
der angebl. Strafverfolgungsbehörden/Staatsanwaltschaft Neuruppin, der
angebl. Richterschaft u.a. beweisen gem.:
§164 StGB Abs. 1, 2 Falsche Verdächtigung
§ 186 StGB – Üble Nachrede
§ 187 StGB – Verleumdung
§ 240 Abs. 1, 2, Abs. 4 Satz 3 StGB – Nötigung
§ 241 Abs. 1, 2 StGB – Bedrohung
§ 241a As. 1, 2, 4 StGB – Politische Verdächtigung
§ 257 Abs. 1 StGB – Begünstigung
§ 258 Abs. 1, 2, StGB – Strafvereitelung und § 258a StGB – Strafvereitelung im angebl. Amt
§ 303 Abs. 1, 2 StGB – Sachbeschädigung
§ 306f Abs. 1-Nr.1, Abs. 2, 3 StGB – Herbeiführen einer Brandgefahr
§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung
§ 221 Abs. 1 Nr 1-2, Abs. 2 Nr. 1-2 StGB – Aussetzung
§ 224 Abs. 1 Satz 4, 5 StGB – Gefährliche Körperverletzung
§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
§ 211 Abs. 2 StGB – Mord
§ 340 Abs. 1, 3 StGB – Körperverletzung im angebl. Amt
§ 344 StGB – Verfolgung Unschuldiger
§ 345 Abs. 1, 3 Nr. 4 StGB – Vollstreckung gegen Unschuldige
§ 339 StGB – Rechtbeugung
§ 89a StGB Abs. 1 - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 81Abs. 1 Nr. 1-2 StGB – Hochverrat gegen den Bund iVm § 83 StGB
i.V.m.
Dem Völkerstrafgesetzbuch der sog. Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002
§ 6 VStGB Völkermord (
§ 6 Abs. 1 Nr.2.3.4. VStGB)
(1) Wer
in der Absicht, eine
nationale, rassische, religiöse oder ethnische
Gruppe (SGB- Leistungsberechtigte-sog. Sozialschmarotzer, Arme) als solche
ganz oder
teilweise zu zerstören,
§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit (
§ 7 Abs. 1 Nr. 1.2.3.4.5.8.9.10. Abs.5 VStGB)
(1) Wer im Rahmen
eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine
Zivilbevölkerung (siehe in der Klage die Zitate der Eliten, Verbrecher, auch diese stellen eine systematischen Angriff dar)
1. einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese
oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind,
deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. einen Menschen
versklavt und
sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält,
vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen
eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder
andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt, ….
Dies sind und bleiben die einzigen Gesetze die hier und für uns Gültigkeit haben!
Alle anderen die in irgend einer Weise gegen das Grundgesetz, die
Menschenrechte u.a. verstoßen sind verbotene NS- Gesetze und haben daher
keine Gültigkeit, was insbesondere für das STASI- NS- Gesetz SGB 1-12
gil!