Hartz-4 NEIN DANKE

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Sonntag, 23. November 2014

Jobcenter Pritzwalk-die kriminelle Organisation vor dem Herrn


Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn!
Lange habe ich nichts zu Berichten gehabt, oder nicht so viel das ich damit einen Artikel hätte füllen können. Nun ist es aber zwingend notwendig der Öffentlichkeit ein paar Dinge zu präsentieren, wo fange ich also an?
Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn, nicht nur das SGB II, Hartz IV, welches für jeden offensichtlich ein ungültiges wie nichiges angebl. Gesetz, wenn man dem Grundgesetz glaubt, darstellt. Nein, es ist noch viel erbärmlicher was sich die Firma Jobcenter, die kriminelle Vereinigung, hier ganz bes. eine Person Rudzinski und Dittert herrausnehmen.
Das Grundgesetz, welches angebl. das oberste aller Gesetze sein soll, geht den Personen Rudzinski, Dittert u. a. in der kriminellen Vereinigung, Jobcenter Pritzwalk und offensichtlich, nach meinen Erfahrungen auch in anderen kriminellen Vereinigungen (Jobcentern) so ziehmlich am Arsch vorbei.
Aber hier hört es leider noch nicht auf, denn auch das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch scheint in den kriminellen Vereinigungen (Jobcentern) keinerlei Bedeutung zu haben, aber im laufe dieser erlebten Erzählung, wird schon offensichtlich das es keine gültigen Gesetze mehr geben kann. Offensichtlich hat man mich wohl in Abwesenheit vollständig entmündigt und diesen kriminellen Personen Rudzinski,Dittert u.a. die Vormundschaft an meinem Sein, meiner Person übetragen, zumindest muss ich nach einigen dieser ungültigen wie überaus verbrecherischen Schriftstücken davon ausgehen, aber das ist noch lange nicht alles, gerade habe ich ein Schriftstück erhalten (angebl. Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, welches nicht existent ist-Aussage Justizministerium) in dem Behauptet wird das die angebl. gesetzlichen Vorschriften bezüglich sog. “Ausfertigungen” offensichtlich nicht existent sind, “Ausfertigungen unterliegen keinen Vorschriften in Form und Art” so der Tenor, aber dazu später mehr.
Dieses kriminelle Unternehmen (Jobcenter Pritzwalk), die kriminelle Person Rudzinski u.a., entziehen mir nun auch, nach dem mir vorliegenden (ungültigen) Schreiben,  meine Bürgerechte gem. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) denn seit einigen Monden, ist die Einleitung meiner Schriftsätze klar und unmissverständlich:
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das GG u.a. beziehen sich immer auf die jeweils zuletzt gültige und (verfassungs) grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!
Was klar und deutlich bezeichnet das ich/wir, nicht angehörige/Sklaven der BRD- GmbH, OMF- BRD sind, sondern deutsche Staatsbürger nach Abstammung und in diesem Land nach wie vor Kriegsgefangene, und somit den ungültigen Gesetzen, Verordnungen etc.. der Körperschaft BRD- GmbH-OMF-BRD  nicht unterworfen sind.

Die OMF- BRD seit 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen. (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990)

(OMF= Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft – Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD) am 18.09.1948)

Abgesehen davon, das in den folgenden Bilder/Kopien der Absätze deutlich hervorgeht das auch das sog. Datenschutzgesetz offensichtlich für die kriminelle Vereinigung Jobcenter, Person Rudzinski u.a. keinerlei Bedeutung haben.
Das ganze wiedereinmal aufgrund eingereichter Klage/einstweilige Anordnung beim angebl. Sozialgericht Neuruppin (Az.: liegt noch nicht einmal vor) und darauf erfolgten Geheimabsprache zwische angebl. Gericht und krimineller Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz.
Ich werde also folgende Straftatbestände der ben. kriminellen Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz, des angebl. Sozialgerichtes, der angebl. Strafverfolgungsbehörden/Staatsanwaltschaft Neuruppin, der angebl. Richterschaft u.a. beweisen gem.:
§164 StGB Abs. 1, 2 Falsche Verdächtigung
§ 186 StGB – Üble Nachrede
§ 187 StGB – Verleumdung
§ 240 Abs. 1, 2, Abs. 4 Satz 3 StGB – Nötigung
§ 241 Abs. 1, 2 StGB – Bedrohung
§ 241a As. 1, 2, 4 StGB – Politische Verdächtigung
§ 257  Abs. 1 StGB – Begünstigung
§ 258 Abs. 1, 2, StGB – Strafvereitelung und § 258a StGB – Strafvereitelung im angebl. Amt
§ 303 Abs. 1, 2 StGB – Sachbeschädigung
§ 306f Abs. 1-Nr.1, Abs. 2, 3 StGB – Herbeiführen einer Brandgefahr
§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung
§ 221 Abs. 1 Nr 1-2, Abs. 2 Nr. 1-2 StGB – Aussetzung
§ 224 Abs. 1 Satz 4, 5 StGB – Gefährliche Körperverletzung
§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
§ 211 Abs. 2 StGB – Mord
§ 340 Abs. 1, 3 StGB – Körperverletzung im angebl. Amt
§ 344 StGB – Verfolgung Unschuldiger
§ 345 Abs. 1, 3 Nr. 4 StGB – Vollstreckung gegen Unschuldige
§ 339 StGB – Rechtbeugung
§ 89a StGB Abs. 1 - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 81Abs. 1 Nr. 1-2 StGB – Hochverrat gegen den Bund iVm  § 83 StGB
i.V.m.
Dem Völkerstrafgesetzbuch der sog. Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002
§ 6 VStGB Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr.2.3.4. VStGB)
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe (SGB- Leistungsberechtigte-sog. Sozialschmarotzer, Arme) als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1.2.3.4.5.8.9.10. Abs.5 VStGB)
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine
Zivilbevölkerung (siehe in der Klage die Zitate der Eliten, Verbrecher, auch diese stellen eine systematischen Angriff dar)
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese
oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind,
deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt, ….
Dies sind und bleiben die einzigen Gesetze die hier und für uns Gültigkeit haben!
Alle anderen die in irgend einer Weise gegen das Grundgesetz, die Menschenrechte u.a. verstoßen sind verbotene NS- Gesetze und haben daher keine Gültigkeit, was insbesondere für das STASI- NS- Gesetz SGB 1-12 gil!

hier gehts noch erheblich weiter:
http://www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.de/jobcenter-pritzwalk-die-kriminelle-organisation-vor-dem-herrn