Hartz-4 NEIN DANKE

Hartz-4 NEIN DANKE

Sonntag, 29. Juni 2014

WACHT ENDLICH AUF

Unsere herrschende Rasse, die
Verbrecher- Politik, die Verbrecher- Amtsträgerwollen uns unterjochen, wie es schon die NAZIs und die STASI
versuchten und
nur Gott weiß wer noch, aber auch die Kirche hat es ja versucht. 
Nun versucht Merkel und Konsorten in Teamarbeit, getarnt als EUROPA,es ebenfalls, gekauft von Bonzen, Bänkern und anderen
Finanzfaschisten
!
Wir wundern uns weshalb es immer mehr Krankheiten und neue Krankheiten gibt.Hier ist einer der Gründe für den anstieg von Allergien und Krankheit,
nämlich 
die von oben benannten so hochgelobte GENTECHNIK.
Deutlich früherer Tod wegen Gentechnik-Mais im Futter vom 19.09.12
Die Fütterung mit gentechnisch verändertem Mais führt bei Ratten zu
schweren Krankheiten und Tod. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler
der Universität Caen in Frankreich laut zahlreichen Medienberichten.
In einer zweijährigen Studie starben die Nager, die Gentechnik- Mais
gefressen hatten, deutlich früher als ihre Artgenossen,
denen normales Futter verabreicht worden war. Professor Gilles-Eric Seralini,
einer der beteiligten Forscher, bezeichnete den Befund als „alarmierend.“
Sein Team hatte neun Versuchsgruppen, insgesamt 200 Ratten, jeweils mit
verschiedenen Futtermischungen ernährt. Die ersten drei Gruppe
bekamen den gentechnisch veränderten Mais NK603
des Monsanto-Konzerns in verschiedenen Mengen zu fressen
(in Anteilen von 11, 22 und 33 Prozent am Futter). Diesem Mais wurde ein Gen
eingepflanzt,
 das den massiven Einsatz des Pestizids Glyphosat
(Markenname „Roundup“)
 ermöglichen soll.
Den zweiten drei Gruppen wurde ebenfalls dieser Mais in den selben Dosen
verabreicht, allerdings wurde er hier zuvor mit Glyphosat besprüht.
Die dritten drei Gruppen erhielten konventionellen Mais.
Auch dieser war mit dem Pestizid belastet. …..
Die Studie der Universität Caen dürfte für großes Aufsehen sorgen,
da sie erstmals die Auswirkungen des Verzehrs von gentechnisch veränderten Produkten
über längere Zeiträume hinweg dokumentiert.
Solche Untersuchungen werden von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen
immer wieder gefordert. ….
Und? werden wir, Bürger dieses Landes darüber informiert?
Ich habe hierüber von den verantwortlichen gierigen Politverbrechern
noch nichts gehört.
Die meisten mögen wohl hier noch meinen, dies wäre alles nur Panikmache,
aber weit gefehlt, hier fängt es erst an!
Kommen wir nun zur Planung und Ausführung durch unserer Politverbrecher,
die nicht erst mit Hartz IV begann, Hartz IV und das SGB, besonders SGB II, ist nun
erkennbar, das neue
deutsche Euthanasiegesetz
aber jeder darf, oder soll sich seine eigene Meinung zum folgenden bilden: 

Der bedrohte Friede 1983 Carl Friedrich von Weizsäcker
1979 lehnte Carl Friedrich von Weizsäcker die von Willy Brandt vorgeschlagene Kandidatur zum Bundespräsidenten ab.
Der bedrohte Friede. Politische Aufsätze 1945–1981, Hanser, München 1981, ISBN 3-446-13454-9. 
Hier das Original meines folgenden Textes: Video auf YouTube
Das Video, Audiofile, hier in Text gefasst:
Carl Friedrich von Weizsäcker, eine Analyse aus dem Jahre 1983,
entnommen aus dem gelben Forum.
Es ist bemerkenswert, was Carl Friedrich von Weizsäcker, der ältere Bruder unseres ehemaligen Bundespräsidenten, vor 25 Jahren (nunmehr 30 Jahren), in seinem letzten Buch schrieb.
Von Weizsäcker sagte in seinem letzten großen Werk, der bedrohte Frieden, 1983 Hansaverlag, innerhalb weniger Jahre, den Niedergang des Sowjet- Kommunismus voraus und wurde dafür ausgelacht.
Seine Prognose, auf welches Niveau der Lohn und Gehaltsabhängige zurückfallen würde, wenn der Kommunismus nicht mehr existiert war
schockierend.
Weizsäcker beschreibt die Auswirkungen einer dann einsetzenden Globalisierung,
wie wohl es damals dieses Wort überhaupt noch nicht gab.
Es folgen Zitate aus seinem Buch.
1.
Die Arbeitslosenzahlen werden Weltweit ungeahnte Dimensionen erreichen!
2.
Die Löhne werden auf ein noch nie da gewesenes Minimum sinken!
3.
Alle Sozialsysteme werden mit dem Bankrott des Staates zusammenbrechen.
Rentenzahlungen zu erst. Auslöser ist eine globale Wirtschaftskrise
ungeheuerer Dimensionen die von Spekulanten ausgelöst wird

 4.
ca. zwanzig Jahre nach dem Untergang des Kommunismus, werden in
Deutschland wieder Menschen verhungern.

5.
Die Gefahr von Bürgerkriegen steigt Weltweit dramatisch!
6.
Die herrschende ELITE wird gezwungen, zu Ihrem eigenen Schutz
Privatarmeen zu unterhalten!

7.
Um Ihre Herrschaft zu sichern, werden diese ELITEN frühzeitig den
totalen Überwachungsstaat schaffen, eine Weltweite DIKTATUR einführen!

8.
Die ergebenen Handlanger dieses Geldadels, sind korrupte Politiker!
9.
Die Kapitalwelt fördert wie eh und je, einen noch nie da gewesenen
Nationalismus, als Garant gegen einen eventuell wieder erstarkenden
Kommunismus!

10.
Zum Zweck der Machterhaltung, wird man die Weltbevölkerung,
auf ein Minimum reduzieren, dies geschieht mittels künstlich erzeugter
Krankheiten, hierbei werden Biowaffen als Seuchen deklariert,
aber auch mittels gezielten Hungersnöten und Kriegen.
Als Grund dient die Erkenntnis, dass die meisten Menschen Ihre
eigene Ernährung nicht mehr finanzieren können.
Jetzt wären die reichen zu Hilfsmaßnahmen gezwungen,
anderenfalls entsteht für Sie ein riesiges gefährliches Konfliktpotenzial!

11.
Um Rohstoffbesitz und den eigenen Machterhalt zu dienen, werden
Großmächte Kriege mit Atomwaffen und anderen
Massenvernichtungswaffen führen!

12.
Die Menschheit wird nach dem Niedergang des Kommunismus
das skrupelloseste und menschenverachtendste System erleben,
wie es die Menschheit noch niemals zuvor erlebt hat. Das System
welches für diese Menschen verantwortlich ist, heißt,
unkontrollierter Kapitalismus.
Carl Friedrich von Weizsäcker sagte, vor 25 Jahren (nunmehr 30 Jahren),
das sein Buch, welches er als sein letztes großes Werk bezeichnete
mit Sicherheit von der Bevölkerung nicht verstanden würde und die
Dinge somit ihren Lauf nehmen. Das deutsche Volk bewertete er
wenig schmeichelhaft wie folgt:
        absolut Obrigkeitshörig,
        des Denkens entwöhnt,
        typischer Befehlsempfänger,
        ein Held vor dem Feind,
        aber ein totaler Mangel an Zivilcourage!
Der typische Deutsche, verteidigt sich erst dann,
wenn er nichts mehr hat was sich zu verteidigen lohnt.
Wenn er aber aus seinem Schlaf erwacht ist,
dann schlägt er im blinden Zorn alles kurz und klein,
auch das, was Ihm vielleicht noch helfen könnte.
Leider kann ich Herrn Carl Friedrich von Weizsäcker hier nur beipflichten, es gibt leider
nur ein paar wenige, die zum einen den Mund aufmachen und/oder zumindest
versuchen diesem treiben Einhalt zu gebieten.
Dies wird leider durch die “öffentliche “ALLMACHT” Gewalt” Politik,
Staatsanwaltschaft, Gericht, und auch Polizei, wissentlich nicht nur verhindert
sondern auch permanent durchgesetzt!
Hierzu brauchen wir uns nur genauer mit
7.
Um Ihre Herrschaft zu sichern, werden diese ELITEN frühzeitig den totalen
Überwachungsstaat schaffen, eine Weltweite DIKTATUR einführen!
ist dies nicht eindeutig das so hochgelobte EUROPA (EU)
Kommt uns das nicht sehr bekannt vor???
Wollen Wir also noch weiter stillhalten???
Wollen wir weiter verkauft, verraten, verhöhnt und vernichtet werden???
Offensichtlich hätte ich mich vielleicht, in der Vergangenheit, mehr der Literatur
zuwenden sollen und vielleicht noch mehr rebellieren sollen.
Kämpfen wir endlich gegen dieses Verbrecher- Pack, die bevorstehenden Wahlen
sind der beste Angriff!
Interessant ist auch das folgende
Auszug eines Kommentars, hier nachzulesen:
Auszug:
Was ja ganz augenfällig ist, dass die Kommentarspalten diametral zu den
Postulaten des mainstreams stehen. Und trotzdem.
In Deutschland glaubt die alternative Szene noch immer, sie könne sich
mit weichgespülten Behauptungen vom Rest Europas abkoppeln, während
die gebeutelten Anrainer Merkel mit einem  Hitlerbärtchen ausstatten.
“Ukraine wirft Merkel Nazi-Methoden vor”,
“Britisches Magazin vergleicht Merkel mit Hitler”,
“Euro-Krise: Spanier protestieren mit Nazi-Symbolen”,
“NAZY-NAZI-MERKEL-SARKOZY” –
die Deutschen leben brandgefährlich, und wenn sie sich nicht besinnen,
wird der Zorn sich über sie ergießen.
Und zu guter letzt sollte sich jeder das folgende Video genau ansehen,
auch hier sind die parallelen eindeutig zum tatsächlichen Alltag zu erkennen!
 WACHT ENDLICH AUF!!!!!
Video: Für alle die glauben man will uns nur GUTES mit Chips unter der Haut
und wo noch überall!

In Deutschland regiert das Verbrechen-Hartz-IV-SGB-II

Das SGB 1-12, hier insbesondere das SGB II (Hartz IV) verstößt nicht nur massiv gegen das Grundgesetz, sondern durch vorgegebene reGIERende (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das vorgegebene und illegale BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), welches kein AMT ist, so auch die weiteren kriminellen Vereinigungen Jobcenter (ARGEN) und deren kriminellen Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch vorgegebene Richter/Innen, vorgegebene Staatsanwälte/Innen, werden täglich schwere Straftaten begangen die nicht nur nach dem Strafgesetzbuch zu verfolgen und zu bestrafen sind sondern man sollte hier ganz besonders das:
Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (kurz VSTGB)

Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002

Der 3 Weltkrieg läuft leise durch die Hintertür (ZDFzoom)


zur Hilfe nehmen denn, dem zufolge gibt es für die oben benannten Täter keine Verjährungsfrist, nämlich:
§ 5 VStGB Unverjährbarkeit
Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.
Aber fangen wir vorne an.
§ 1 VStGB Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle in ihm bezeichneten Straftaten gegen das Völkerrecht, für die in ihm bezeichneten Verbrechen auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist.
§ 2 VStGB Anwendung des allgemeinen Rechts
Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1 und 3 bis 5 besondere Bestimmungen trifft.
Ganz wichtig ist das folgende, da meine Strafanzeigen gegen diese mutmaßlichen Verbrecher ja nicht verfolgt werden weil keine Straftaten zu erkennen sind und/oder waren.
§ 3 VStGB Handeln auf Befehl oder Anordnung
Ohne Schuld handelt, wer eine Tat nach den §§ 8 bis 14 in Ausführung eines militärischen Befehls oder einer Anordnung von vergleichbarer tatsächlicher Bindungswirkung begeht, sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnung rechtswidrig ist und deren Rechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist.
Warum nun jeder benannte, Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), so auch die Jobcenter (ARGEN) und deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen, vorsätzlich undwissentlich die Straftaten begeht und/oder die verfolgung und veruteilung vereitelt, liegt ja auf der Hand, denn:
Jeder der benannten, Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), so auch die Jobcenter (ARGEN) und deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen,
kennt das Grundgesetz und ist an dieses gebunden und 
kennt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: BVerfG, 1 BvL 1/09-2/09-3/09 vom 9.2.2010 und andere
und dürften sich dem Folgenden sehr wohl bewusst sein:
… Grundrechtsträger aus Artikel 166, 1 und 20 wegen Art. 1979 GG und Art. 25 GGmuss meine/unsere Existenz aktiv, ausreichend und zeitnah, Realitätsnah gesichert sein. Auch unter Vertragsfreiheit (Art. 9 Absatz 3 GG) um auch dann als nicht stigmatisierter Mensch (Art. 3 GG) und natürliche Person im Sinne des Völkerrechtes leben zu können.
Nach dem § 3 VStGB
…sofern der Täter nicht erkennt, dass der Befehl oder die Anordnungrechtswidrig ist und deren Rechtswidrigkeit auch nicht offensichtlich ist.
m.V.a. das Grundgesetz und  an dessen Bindewirkung und 
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: BVerfG, 1 BvL 1/09-2/09-3/09 vom 9.2.2010 und andere
machen sich die benannten, Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), so auch die Jobcenter (ARGEN) und deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen, 
sehr wohl strafbar da die benannten Tatsachen (BVerfG, 1 BvL 1/09-2/09-3/09 vom 9.2.2010 und Grundgesetz) ja nicht unbekannt sein können!
Aber machen wir weiter.
§ 4 VStGB Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zu hindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft§ 13 Abs. 2 des Strafgesetzbuches findet in diesem Fall keine Anwendung.
(2) Einem militärischen Befehlshaber steht eine Person gleich, die in einer Truppe tatsächliche Befehls- oder Führungsgewalt und Kontrolle ausübt. Einem zivilen Vorgesetzten steht eine Person gleich, die in einer zivilen Organisation odereinem Unternehmen tatsächliche Führungsgewalt und Kontrolle ausübt.
Deswegen machen sich alle benannten, Regierenden (Merkel, Schröder, Kohl etc…- CDU, CSU, SPD und FDP), wie auch das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), wie auch das BA (Bundesarbeitsamt), so auch die Jobcenter (ARGEN), deren Mitarbeiter, so auch die Vorgesetzten und auch Richter/Innen, Staatsanwälte/Innen, gleichermaßen strafbar und sind wie Täter zu behandeln und zu verurteilen,nämlich:
… oder ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, seinen Untergebenen daran zuhindern, eine Tat nach diesem Gesetz zu begehen, wird wie ein Täter der von dem Untergebenen begangenen Tat bestraft….
Ich möchte hier die Straftaten im einzelnen nicht nochmal aufführen, dazu verweise ich einfach auf die von mir bereits veröffentlichten Artikel, in denen diese Nachzulesen sind
Ich denke das die begangenen Straftaten damit eindeutig erwiesen sein dürften aber in unserem Blog finden sich noch diverse weitere Artikel in denen die Beweise veröffentlicht sind.
Aber gehen wir einfach mal weiter im VStGB.
Teil 2 Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
§ 6 VStGB Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihrekörperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oderTeile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oderzwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oderseelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung vonZwang geschwängerte Frau gefangen hält,
7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichenFreiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,
8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder
10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr auspolitischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt, wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(5) Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, eininstitutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung undBeherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 13 VStGB Verletzung der Aufsichtspflicht
(2) Ein ziviler Vorgesetzter, der es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, einen Untergebenen, der seiner Anordnungsgewalt oder seiner tatsächlichen Kontrolle untersteht, gehörig zu beaufsichtigen, wird wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bestraft, wenn der Untergebene eine Tat nach diesem Gesetz begeht, deren Bevorstehen dem Vorgesetzten ohne weiteres erkennbar war und die er hätteverhindern können.
(3) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Die vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
§ 14 VStGB Unterlassen der Meldung einer Straftat
(1) Ein militärischer Befehlshaber oder ein ziviler Vorgesetzter, der es unterlässt, eine Tat nach diesem Gesetz, die ein Untergebener begangen hat, unverzüglich der für die Untersuchung oder Verfolgung solcher Taten zuständigen Stelle zur Kenntnis zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.
Warum erkennen und oder wollen die benannten die klar definierten Straftaten angeblich nicht erkennen, ich kann es ja auch, dann bin ich sicherlich nur deswegen Arbeitsloser SOZIALSCHMAROTZER weil ich einfach nicht blöd genug bin, wer, oder was auch immer hat mich bei meiner Zeugung und anschließenden Geburt mit Hirn ausgestattet, was heute fatale Folgen zu haben scheint, Hirnlos ist gefordert!
Dazu möchte ich Euch noch KenFM präsentieren und beim hören immer an das  Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland denken!


Auch Inge Hannemann bestätigt genaugenommen meine Beschuldigungen das Erpressung, Nötigung, Körperverletzung und damit auch versuchter Massenmord begangen wird durch Auftrag und Anweisung von Regierung und Finanzfaschisten!




Und im folgendem Fall hoffe ich das die Staatsanwaltschaften und Richter endlich ein Exempel statuieren und gemäß dem Strafgesetzbuch 
i.V.m. § 3 VStGB , § 4 VStGB§ 6 VStGB§ 7 VStGB§ 13 VStGB§ 14 VStGB, die im Beitrag benannten und politisch Verantwortlichen zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt, wobei ich die Meinung vertrete das hier im Hinblick auf besonders den § 7 VStGB, nur noch für alle Beteiligten die TODESSTRAFE verhängt werden kann!