Hartz-4 NEIN DANKE

Hartz-4 NEIN DANKE

Freitag, 26. August 2016

schießwütige, tollwütige Schein-Beamte schlagen wieder zu-Eskalation im „Reich Ur“

zuvor muss ich aus Selbstschutz noch einiges voranstellen: Ich werde hier von kriminellen Vereinigungen/Organisationen sprechen, warum erklärt das [Gesetz] am besten selbst, nur für den Fall das wieder jemand behaupten möchte ich würde „wider besseres wissen“ falsch behaupten.
Warum sind Jobcenter, Gerichte/Richter(besonders Sozialgerichte/Richter), Polizei und SEK, Ämter und Behörden die sich gemeinsam dazu verschworen haben, um Menschen, in gemeinsamen Handeln zu unterdrücken, zu Nötigen, zu Erpressen, an Leib, Leben und Gesundheit zu gefährden, ja, sogar Mord(Völkermord) zu begehen und gegen diverse [Gesetze] verstoßen etc.. als kriminelle Vereinigungen erkannt, von uns auch öffentlich so benannt, und so zu verurteilen vor einem ordentlichen, rechtgültigen Staatsgericht, welche wir im hiesigen Land ja nachgewiesen nunmal nicht haben.

Wo bei hier eigentlich auch noch die sogenannten Krankenkassen, Abzockanwälte, Schein- Gerichtsvollzieher etc. hin zu genommen werden müssen.

Das erklärt sich, wenn man sich das [StGB], [Strafgesetzbuch] mal genauer ansieht, die Taten sind hinreichend erwiesen, auch wenn, sogenannte [Richter], insbesondere Schein Sozialrichter, [Recht und Gesetz] nicht anwenden, sondern den Anweisungen einer/einem

Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime

folgen und [Recht und Gesetz] wissentlich und vorsätzlich ausser Kraft setzen!
[Strafgesetzbuch § 129 StGB] Bildung krimineller Vereinigungen:
(1)   Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)   Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.
Der Rest, soll uns erst einmal nicht weiter interessieren. Der Wortlaut (der auf Komma genau zu befolgen ist) sollte klar sein, wobei das besondere Augenmerk beim Abs 4 liegt, denn:

              wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist,

Wenn man sich nun den [StGB § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, und g] genauer ansieht sollte jedem Menschen einleuchten das diese Taten bereits 100000fach durch die oben benannten Schein- Amtsträger gemeinschaftlich begangen als erwiesen zu betrachten sind, nur sogenannte Richter und sogenannte Strafverfolgungsbehörden scheinen zu glauben den Wortlaut dieser [Gesetze] für Ihre Zwecke(kriminelle Vereinigungen/Organisationen) so umzuformulieren und/oder zu interpretieren das die Strafverfolgung unmöglich wird.
100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a StGB]
a)          Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des  demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80, 81, 82, 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach den §§ 94, 95 Abs. 3 und § 96 Abs. 1, jeweils auch in Verbindung mit § 97b, sowie nach den §§ 97a, 98 Abs. 1 Satz 2, § 99 Abs. 2 und den §§ 100, 100a Abs. 4,
Wir können schon hieran erkennen das die Tatbestände des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des  demokratischen Rechtstaates, bereits hinreichen erfüllt und bewiesen sind, was uns dann wieder zum [VStGB Völkerstrafgesetzbuch] führt, da die Straftaten auch und insbesondere den [§ 6, 7, 8 VStGB] annalog dem Röhmischen Statut Art. 6, 7, 8 unterliegen, unabhängig davon das die oben benannten Schein- Amtsträger  sich das [Gesetz] ganz nach Pippi Langstrumpf „ich bau mir mein Gesetz, wide wide witt wie es mir gefällt“ basteln . Aber hier hört es ja noch nicht auf, denn wir kommen nun zum:
100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g StGB]
g)          Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a Abs. 1, 2, §§ 239a, 239b und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 232 Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 5, § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt,
Das diese Straftaten offen und ohne sich zu verstecken durch SGB I – XII, und viele andere mehr, bereits verübt und [legitimiert] werden und dadurch alle benannten gemeinschaftlich Handeln, sich also gegen die betroffenen Menschen, Menschengruppen verschworen haben, steht ausser Frage, die Beweise liegen offen auf dem Tisch, nur wie schon gesagt, Pippi Langstrumpf halt man könnte den [Bundestag, Bundesrat, Kanzleramt] auch Villa Kunterbunt nennen und Merkill ist Pippi.

Da nun ein [Staat BRD] nie existent ist oder war(einfach mal googeln) existieren für diese strafbaren Handlungen, insbesondere für den Schein- Erlass von [Grundrecht] und Menscherecht entfernenende, entziehende und terminierende [Gesetze] weder die Befugnis noch irgend eine Legitimation und/oder gar ein Mandat/Auftrag des Volkes, ist also schlecht hin die Bildung einer perfiden DIKTATUR, und damit wieder die Bildung einer/mehrerer kriminellen Vereinigungen, Organisationen!

Ich könnte das sicher noch endlos weiter fortführen aber hierdurch dürfte sich schon alleine beweisen das ich diese Tatsache nicht „wider Besseres wissen“ einfach nur behaupte sondern sich dies sehr wohl, wenn man sich an [Gesetze], insbesondere an die eigenen, halten würde bereits vielfach zu erheblichen Verurteilungen geführt haben müsste.

Oder wann hat das Volk durch Volksabstimmung der Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime die Legitimation erteilt nachdem das sogen. [Bundesverfassungsgericht] das [Wahlgesetz] für ungültig und nichtig erklärte und damit alle [Wahlen] gleichsam ungültig und nichtig waren und auch heute noch sind.

Die Mitteldeusche Zeitung, LÜGENPRESSE, schreibt(lügt) nun heute:
http://www.mz-web.de/burgenlandkreis/eskalation-im–reich-ur—schuesse-verletzen-polizisten-und-mister-germany-24644132
Schüsse verletzten nur einen, den Menschen Adrian(Ich Bin), es gibt keinen Schein- Beamten mit Schußwunden, dieses Pack LÜGT!

mörderbande fa polizei ur-1-2vert
vom hinterlistigen und heimtückischen Überfall, Mord/Mordversuch an dem Menschen Adrian(Ich Bin) und stellt alles so dar als wäre das ganze auch noch „rechtens“ und genau das war, ist und wird es auch nicht, hier ist ausschließlich ein Zusammenschluss von mehreren kriminellen Vereinigungen am Werk dem Volke das Maul zu stopfen und dazu bedient man sich Lug und Betrug, ja, auch Mord wird gerne und in letzter Zeit sehr häufig in betracht gezogen!

Auch mir wurden schließlich schon mal „Waffen“ angedichtet um den Mordversuch zu legalisieren!
Polizei und SEK im Einsatz in Reckenthin: Lügen der Polizei und SEK und auch MAZ-online.de
Da also Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime nur Scheingewählt sind:

Das ungültige und nichtige [Wahlgesetz]

Mit dem Aktenzeichen 2 BvE 9/11 hat das [Bundesverfassungsgericht] am 25. Juli 2012 ein folgenschweres Urteil
gesprochen, das alle je getroffenen Urteile eines höchsten Gerichts in den Schatten stellt.
Das [Bundesverfassungsgericht] bestätigte die (Verfassungs-) Grundgesetzwidrigkeit des Bundeswahlgesetzes.
Dabei handelt es sich nicht nur um die Änderungen vom 24.9.1998 und vom 20.12.2011, sondern bei genauerer
Betrachtung um das Bundeswahlgesetz in Gänze seit seiner Inkrafttretung am 7. Mai 1956.
Für einen Leihen mag es sich zunächst belanglos anhören und man könnte den Gedanken hegen, daß man dann
einfach ein neues Bundeswahlrecht beschließt und alles sei in Ordnung.
Dieser Gedanke (hochverräterische Akt) wird auch von der angebl. Schein-Bundesregierung so nach außen transportiert.
Doch für den Juristen, wo bei ich nicht von mir behaupte einer zu sein und dies auch in jedweder Form von mir
weise, sieht dieses [Urteil] ganz entscheidend anders aus, zumal das sog. [Bundesverfassungsgericht] am 4. Juli
2012 eine erste Entscheidung (2 BvC 1/112 BvC 2/11) traf, also 21 Tage vor der so bedeutenden zweiten
Entscheidung zum Bundeswahlgesetz, die ebenso die (Verfassungs-) Grundgesetzwidrigkeit feststellte.
Dabei hat der Zweite Senat des sog. [Bundesverfassungsgerichtes] (Schein- Vors. Voßkuhle, L.S.) „entschieden“, daß die Ausgestaltung der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen durch § 12 Abs.2 S.1 BWG (Bundeswahlgesetz, L.S.)
mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist.
Das Ausmaß dieser Entscheidungen wird deutlich, wenn man folgende Rechtsätze des angebl. [Bundesverfassungsgerichtes] liest:
a) „Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist.“…. (BVerfGE 55, 100)
b) „Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam.“ BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951
c) „Wenn das Bundesverfassungsgericht die (Verfassungs-) Grundgesetzwidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine Nichtigerklärung die Wirkung, daß Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]). Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die Pflicht zur Herstellung einer der/dem (Verfassung) Grundgesetz entsprechenden Gesetzeslage.“
(Ersten Senats vom 8. Oktober 1980– 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77)
Dies ist ausschließlich durch die Bestätigung der [Regierung], der vorherigen Wahl, in einem Volksentscheid möglich da Privat- Personen und nichts anderes ist die PERSON MERKEL, kaum [Gesetze] erlassen und/oder ändern dürften. Dieser Volksentscheid fehlt bis DATO.

Dabei gilt, daß jede dynamische Rechtfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz zwangsläufig ins Leere geht, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtfolgen (folgen des Rechtes, nicht rechte Folgen) mehr auslösen kann!

Damit hat sich also die widerrechtliche und strafrechtlich relevante Manipulation des sogenannten [Wahlgesetzes] durch Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime da dieses Regime keinerlei Legitimation besitzt, besaß und auch nicht besitzen wird vollständig erledigt!

Unter anderem zählt auch die widerrechtliche Manipulation, der eh bereits ungültigen wie nichtigen(mangels gültigen „räumlichen Geltungsbereiches“ und [Art. 19 GG Zitiergebot]), ZPO [§ 317 ZPO] zu!

Womit wir nun zur alten [ZPO] kommen, aber unabhängig davon, gibt es sogenannte gesetzliche Vorschriften, den gem. [Art. 1 Abs. 3 GG]:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
doch unmißverständlich alle, auch Schein- Beamte unterliegen. Dieser Wortlaut dürfte auch für Schein- Beamte klar und deutlich sein!

Also, es werden grundsätzlich keine „Ausfertigungen“, die zudem erst extra beantragt werden müssen, versendet, sondern ausschließlich [URTEILE], diese wiederrum MÜSSEN von [Richtern] unterschrieben sein:

§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung

(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt
Die Anforderungen, die sich an Urteile (nicht an Ausfertigungen) richten, ergeben sich aus § 315 ZPO

§ 315 Unterschrift der Richter

(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
Grundsätzlich findet dies mindestens seit 1990 nicht mehr statt, ist also rechtwidrig.
Wie eine Unterschrift auszusehen hat, was ja die LÜGENPRESSE nicht verstehen wollte im gestrigen Video(24.08.16) und wieder müssen wir nochmal auf
[Art. 1 Abs. 3 GG]:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
hinweisen, das scheint ja immer wieder nötig zu sein.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den [§§ 126 BGB (ranghöheres Recht!), 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG] (ius cogens)!

Hierbei ist aber zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des zwingenden „räumlichen Geltungsbereiches“ ermangelt!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Es sei wieder an Art. 1 Abs. 3 erinnert:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtkraft oder Gültigkeit ein!
Auch ein Kringelchen oder so was ist keine Unterschrift, denn:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt im § 126 Schriftform vor:
(1)Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben(Anm.: was für jedes angebliche behördliche Schreiben auch „Urkunden“ genannt gilt), so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (Vor und Zunamen)
(vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen [Anm.: unter bestimmten, nicht JEDER Vorraussetzung] auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist
(vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02) m. V. a. Art. 1 Abs. 3 GG Bindewirkung
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem
vollen Namen
unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – so genannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“
so genannte Paraphe, also kringelchen etc..genügen NICHT!!!!!
Nach dem hinterlistigen, heimtückischen Überfall, dem Mord/Mordversuch gegen Adrian und seine Familie, versteht man nun auch den gesprochenen Satz der PERSON MERKEL wieder richtig:
Es ist Aufgabe der Politik, das Bedrohungsgefühl in der Bevölkerung zu stärken.“ – ANGELA MERKEL, 03.02.2003 IM PRÄSIDIUM DER CDU
Das hat die MERKEL mit dem hinterlistigen, heimtückischen Überfall, dem Mord/Mordversuch, als Auftraggeberin, gegen Adrian und seine Familie, meiner Meinung nach deutlich gemacht, das Bedrohungsgefühl hat die PERSON MERKEL und die/das Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime beeindruckend erhöht!

Die LÜGENPRESSEMitteldeusche Zeitung„, schreibt auch von [Beamten], ich frage mich allerdings mit Recht wo waren an diesem hinterlistigen und heimtückischen Überfall, dem Mord/Mordversuch gegen Adrian und seine Familie, Beamte zugegen?

Die Kasper in Ihrer „Gardeuniform“, Ihrem Kostüm, sicher nicht, auch ein Schein- Gerichtsvollzieher ist kein Beamter ansonsten könnten Sie alle Ihre Legitimation und einen gültigen Amtsausweis auch vorlegen, denn:

urteil es gibt keine beamte

welches höhere [Gericht], also über dem Schein- [Bundesverfassungsgericht] stehende, hat denn dieses [Urteil] aufgehoben, für ungültig erklärt? Ich würde behaupten keines, denn eine höheres und/oder gar rechtgültiges Gericht existiert im hiesigen Land nicht, also beachten wir wieder deren [Art. 1 Abs. 3 GG]:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt(Anm.: also sogen. Bullen etc..) und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Wo sind also die Ernennungen zu angeblichen Beamten, die ja lediglich einen Arbeitsvertrag mit der kriminellen Vereinigung, der Firma Polizei haben, wie übrigens jeder ganz normale Angestellte, auch die, der BRD- GmbH, es müsste ja eigentlich leicht nachweisbar sein ein behaupteter Beamter zu sein, oder?

Das also Adrian(Ich Bin) vollkommen im Recht ist steht ausser Frage, wer gegen „Recht und Gesetze“ verstößt und dieses kriminelle Handeln nötigenfalls durch Mord besiegelt ist die nichtexistente [BRD] und Ihre willfährigen kleinen feigen Helferlein, die parasitären und Blut saugenden Schein- Beamten, die Firma Polizei, Schein- Richter und ganz besonders überaus kriminelle Schein- Gerichtsvollzieher die lediglich Ihren perversionen freien Lauf lassen!

Leider weiß ich nichts über Adrians Zustand, hoffe aber das beste, ich werde diesen Artikel auch noch nicht abschließen, die LÜGENPRESSE überschlägt sich ja förmlich mit beleidigenden und diffarmierenden Darstellungen, habe nicht ein Wort finden können wo auch nur ein Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu erkennen wäre!

Meine Meinung, die Schein- Beamten gehören alle hinter Gitter, lebenslang!!!

Es steht ausser Frage das jedes angeblich [behördliche] Schriftstück ohne, für alle BRD- GmbH Angestellte/[Beamte] angeblich geltende [Gesetze]/[gesetzliche Vorschriften](siehe [Art. 1 Abs. 3 GG], jedwede Unterschrift und/oder paraphiert schon gem deren eigenen [Vorschriften] lediglich Entwürfe und zwar ungültige, rechtlose Entwürfe darstellen.

Was nun die ominösen Schriftstücke, die im angeblichen Auftrag, von wem oder was ist ja nicht feststellbar, paraphiert „unterzeichnet“ werden, angeht so steht gleichsam ausser Frage das ein Schriftstück nicht existent sein kann, da wieder der Hinweis auf deren Vorschriften [Art. 1 Abs. 3 GG]:

[BGH]  „Im Auftrag“ m. V. a. Bindewirkung [Art. 1 Abs 3 GG]:
Eine bloße Unterzeichnung „i.A.“ („im Auftrag“) reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende zu erkennen gibt, dass er dem Gericht (Anm.: und jedes anderen Menschen) gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt…
[vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 – V ZR 139/87NJW 1988, 210 und Beschluss vom 27. Mai 1993 – III ZB 9/93VersR 1994, 368).“ BGH, VI ZB 81/05 vom 19. Juni 2007]
PERSONEN, wollen gewaltsam Ihre [Gesetze] durchsetzen, uns Menschen also Erpressen etwas anzunehmen uns zu unterwerfen, was jeder Mensch bekämpfen muss, ohne diese überhaupt selbst zu kennen, was soll ein Mensch von solchen PERSONEN bitte halten?

Das diese PERSONEN, insbesondere diese Schein- Beamten der Firma Polizei, Ihre, für diese allein geltenden [Gesetze] offensichtlich nicht einmal kennen beweist auch:

Aussage eines der Angestellten, der Firma Polizei Brandenburg, Filiale Perleberg am 3. Februar 2016, während einer illegalen, widerrechtlichen und willkürlichen Freiheitsberaubung, auf der Fahrt R…. nach Perleberg, namentlich zwar unbekannt, auf Hinweis das, durch Ihn und seine Mittäter gerade diverse Verbrechen gem VStGB (Völkerstrafgesetzbuch) verübt werden, die wörtliche Aussage:
Schein- Beamter wörtlich
Das Völkerstrafgesetzbuch? Was soll denn das für ein Gesetz sein, das haben Sie sich doch ausgedacht
Wie gesagt, das ist der Wortlaut den solche PERSONEN ablassen, leider viel mir der [§ 138 StGB] da nicht ein, sonst hätte ich mir diesen von dem Subjekt gleich genauestens erklären lassen denn, wenn ich mir dieses Völkerstrafgesetzbuch nur ausgedacht habe muss ich wohl aussergewöhnliche telphatische Fähigkeiten besitzen, denn:
138 Abs. 5 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten :
§ 138 StGB Abs- 5
Immerhin wird allein in diesem Abs.  drei mal auf das (von mir angeblich  erfundene, erdachte) Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) verwiesen, wie ist das möglich?

Wir können nun in der Form auch gleich weitergehen aber eines wird leider unabweisbar bewiesen, der Schein- Staat BRD hat weder Rechte, Befugnisse und /oder ist weder heute noch jemals zuvor ein [demokratischer Rechtstaat] gewesen, was wiederum hinreichend bewiesen werden kann:
Zitat: Lübbe-Wolff, [Bundesverfassungsrichterin] in
Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte” (m. V. a. Bindewirkung Art. 1 Abs. 3 GG)
“Der in der Falsch– oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.

BVerfGE 7, 198:
1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt…
Na Ja, die Realität lehrt uns allerdings etwas anderes.
Denn:sogenannte [Gesetze]
[VwVfG § 44] Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(2) ….ist ein Verwaltungsakt nichtig,
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.“
[9 V w V f G],
„das Erfordernis der Rechtklarheit und damit das rechtstaatliche Prinzip der Rechtsicherheit
[37 Abs. 1 V w VfG],
“ Über den ausdrücklich geregelten Formzwang hinaus wird man ein in dem rechtstaatlichen Prinzip der Rechtsicherheit begründetes Gebot der Schriftlichkeit annehmen müssen „
[39 V w V f G, § 4 1 Abs. 2 und 4 VwVfG],
„Ein schriftlicher Verwaltungsakt muß die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe
[BGB § 126, vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544-und vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02]
des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten“
und so weiter. Aber, nun geht es um eine behauptete [Zwangsräumung], eine sogenannte [Zwangsvollstreckung] den Raub des rechtmäßigen Eigentums, was aber gleichsam nicht möglich wäre, denn:
„Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung“
[BRD, Bundesgesetzblatt Teil I, Art. 56, (319-10)]:
Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde. [BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006]. [Artikel 56 (310-10)]
Die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 7 Abs. 17 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird aufgehoben.
  1. BRD, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4741 vom 21.03.2007 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/4741 Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 26.05.1933 RGBl I 1933, 302
Es handelt sich also ausschließlich um einen hinterlistigen und heimtückischen Überfall, Mord/Mordversuch an dem Menschen Adrian(Ich Bin).
Auch die Behauptungen es gäbe drei Verletzte, sind faktisch Lügen und Propaganda, es gibt nur ein Opfer eines feigen Mordanschlages und das ist der Mensch Adrian(Ich Bin) und seine Familie, seine Angehörigen, die uniformierten Terroristen sind keine Opfer sonder feige Mörder, feige Söldnertruppen einer noch feigeren Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime

Aus scheinbar „glaubhafter“ Quelle wird nun verkündet, Quelle das Volksverhetzerblatt MZ:

mz-adrian stabil-ausser lebensgefahr
Reuden/Leipzig –
Klarheit über den Gesundheitszustand von Adrian Ursache: Der 41-Jährige befindet sich nach Aussagen eines Sprechers des Universitätsklinikums Leipzig nicht mehr in Lebensgefahr. Der Zustand des Mannes aus Reuden hat sich demnach „deutlich stabilisiert“. Er wird allerdings weiterhin intensivmedizinisch betreut.
Aber was in dieser „Meldung“ noch zu lesen ist, ist schon nach den mir bekannten Zeugenberichten, die Frechheit schlecht hin sowie die erfüllten Straftatbestände der [§ 132 StGB] Amtsanmaßung, [§ 132a StGB] Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, [§ 276 StGB] Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Nötigung nach [§ 240 und § 241, Absatz 2 StGB], Hochverrat gegen den Bund oder ein Land nach [§§ 81 und 82 StGB], vorsätzliche Anleitung Straftaten [§ 130a i.V. § 126 Abs. 4 Satz 1 StGB], Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung [§ 257 Abs.1 StGB], vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung [§ 81 und 82 StGB], vorsätzliche Rechtsbeugung nach [§ 339 StGB] wie auch diverse weitere schwerste Verbrechen, unter anderen  gem. [Röhmischen Statut Art. 6, 7, 8,] analog  [§§ 6, 7, 8 VStGB](Völkerstafgesetzbuch), und führt somit zur folgenden Forderung!


Da ein Schein- Staatsanwalt, der offensichtlich die eigenen Schein- Gesetze und seine eigenen Vorschriften nicht zu kennen, oder gar zu befolgen scheint und zu dem amtsanmaßend behauptet er wäre ein [Beamter], ein [Staatsanwalt], fordere ich diesen kriminellen hier öffentlich auf sich öffentlich zu legitimieren mit Veröffentlichung seiner Ernennungsurkunde, Amtsausweis, und die Erlaubnis aus dem nach wie vor, für behauptete Beamte, geltenden SHAEF- Militärgesetz- Gesetz Nr.2 Artikel V
 
SHAEF-gesetz nr2- deutsche gerichte kopfSHAEF-gesetz nr2-artikel V- befähigung von richtern etc-ohne eid

vorzulegen, amtlich, notariell beglaubigt, ich weise vorsorglich darauf hin das dieser Aufforderung unweigerlich folge zu leisten ist!

Denn, Quelle das Volksverhetzerblatt MZ vermeldet weiter:

mz-adrian wegen vers totschl anklagen

Da die Zeugenaussagen, die mir bisher bekannt geworden sind eindeutig die Notwehr gem. [§§ 32, 34, 35 StGB] und das RECHT auf Widerstand [Art. 20 Abs. 4 GG] und dort ist weder eine Form noch die Art des Widerstandes vorgeschrieben, also in jedweder Form statthaft, eindeutig belegen, kommen noch weitere betreffend die Schein- Beamten verübte Straftaten/Verbrechen hinzu.

Um dies nochmal, strafbar gemacht hat sich hier ausschließlich die selbsternannte „Staatsmacht“ mit all Ihren Angehörigen, deutlich zu machen und auch nicht ohne rechtliche Folgen bleiben wird, wobei natürlich die rechtlichen Folgen nicht im hiesigen Land gelten gemacht werden können sondern dies andersweitig geschehen muss.
Denn wie wir ja alle wissen: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
Dazu ist es vielleicht sehr aufschlußreich sich den folgenden Film anzusehen:

Bürgerrechte holt man sich, die bekommt man nicht geschenkt – Heike Maria Werding



Und nun noch ein wichtigen Beweis dafür das Adrian keinerlei Straftat begangen hat sondern einzig sein Recht in Anspruch genommen hat, insbesondere für Trolle, Sonnenstaatländer und andere, hier im übrigen unerwünschte Schmierfinken, Scharlatane und Schein- Beamte, besonders ab Min. 32:14:

Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat vom 08.09.1948 – Carlo Schmid


 

Die Entführung und ein neuer Artikel der Lügenpresse Mitteldeutsche Zeitung
Lügenpresse Mitteldeutsche Zeitung
– Quelle: http://www.mz-web.de/24670200 ©2016
Nach Schusswechsel in Reuden Adrian Ursache in Haftkrankenhaus verlegt
Nur NAZI- Propaganda, „Schusswechsel“ hier haben lediglich die NAZI- Schein- Beamten im Auftrag geschossen!
Zeitz/Leipzig –
Gegen Adrian Ursache aus Reuden ist der bereits am Wochenende erlassene Haftbefehl am Dienstag verkündet und vollstreckt worden. Der 41-Jährige ehemalige Mister Germany wurde noch am Dienstag vom Leipziger Uniklinikum ins Leipziger Haftkrankenhaus verlegt. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen.
– Quelle LÜGENPRESSE: http://www.mz-web.de/24670200 ©2016
Ist der Schein- Haftbefehl, der im übrigen eine Gültigkeit wie Deine Rolle Scheißhauspapier aufweisen dürfte, den nun auch [gesetzmäßig] unterschrieben oder findet sich auch dort vermutlich wieder irgend ein Kringelchen oder irgendwelche andere Hyroglyphen.dann sollte also nach BRD- Gesetzen das so hochgelobte deutsche „Gesetz“ an das angeblich gem. Art. 1 Abs. 3 GG:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Als als unmittelbar geltendes Recht,
für diese Nazis gelten, oder?
An die Stelle eines „Gesetzes“ tritt z. B. ein „Urteil“ eines BGH, BVerfG etc..Das heißt jede Unterschrift unterliegt der folgenden angeblichen höchsten „Rechsprechung“ wieder Art. 1 Abs. 3 lesen:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt im § 126 Schriftform vor, also SCHREIBT VOR und nicht empfiehlt.
§ 126 Schriftform:
Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (Vor und Zunamen) (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544). wieder zu beachten, Art. 1 Abs. 3
„Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen [Anm.:unter bestimmten, nicht JEDER Vorraussetzung] auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist“
(vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02)
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – so genannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.
So haben also die angeblich höchsten Richter der [BRD] entschieden und damit das [Gesetz] verschärft, ob es diesen NAZIs nun passt oder nicht!
So weit also zur „Wortklauberei“, zu angeblich gesetzlicher Handlungen etc… angeblich“höchste Rechtsprechung“= unmittelbar geltendes Recht! Jeder Scheinbeamte der sich daran nicht halten will, was ja nachgewiesen der Fall ist, ist ein „Gesetzesbrecher“  also schlecht hin ein Verbrecher!
Was sich gleichfalls durch folgendes beweist:
Zitat: Lübbe-Wolff, [Bundesverfassungsrichterin] in
Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte” (m. V. a. Bindewirkung Art. 1 Abs. 3 GG)

Der in der Falsch– oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.

BVerfGE 7, 198:
1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt…

natürlich vorausgesetzt das es einen legitimen Staat BRD, insbesondere den behaupteten [Rechtstaat](resolution-a-res-56-83-vereinte-nationen-unrechtstaaten-deutsch), auch gibt, was gem. Carlo Schmidt (SPD) 1948, siehe weiter oben,  nachgewiesenermaßen nicht so ist.
Es gibt also nachweislich weder einen so genannten [Haftbefehl] noch eine rechtliche Grundlage, ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt  um es mit den Worten von Lübbe-Wolff, [Bundesverfassungsrichterin] zu sagen.
Es kann also keine „gültige“ Unterschrift geben, schon deshalb nicht weil ich nicht glauben mag das jemand dumm genug ist, einen Mordauftrag und für nichts anderes ist das zu halten, auch noch mit seinem vollen Namen unterschreibt.
Aber weiter im Artikel der Lügenpresse Mitteldeutsche Zeitung

Theorien zu Entführung von Adrian Ursache

Unterdessen kursierten im Internet Theorien, die besagten, dass Ursache entführt worden sei. Die Spekulationen gingen sogar so weit, dass behauptet worden ist, man wolle einen Zeugen beseitigen. Nichts davon ist wahr, sagte Wiechmann sehr deutlich.
– Quelle: http://www.mz-web.de/24670200 ©2016
Es handelt sich hier nicht um Theorien, es sind Tatsachen, die sich zu dem aus den so genannten BRD- Gesetzen ergeben, einfach mal lesen Ihr Schein- Beamten, zum Beispiel:

§ 7 vstgb 1
§ 7 vstgb 2
§ 7 vstgb 3

Nur mal als ein Beispiel, damit die NAZI- Schergen auch wissen was auf alle Beteiligten NAZI- Schergen alles zukommen wird, ich für meinen Teil befürworte eher den Strick.

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