Hartz-4 NEIN DANKE

Hartz-4 NEIN DANKE

Sonntag, 14. August 2016

Jobcenter? Nein Reinkarnation der STASI- Behörden der DDR

Bezüglich der gegen mich erhobenen falschen Verdächtigungen, der Verfolgung unschuldiger, der Verleumdung, des Rufmordes, etc.. und der falschen wie rechtidrigen Behauptung, ich würde „wider Besseres wissen“ falsch behaupten, möchte ich hier eine kleine Einleitung betreffend der Beschuldigung „kriminelle Vereinigungen/Organisation“ einfügen, ganz besonders die Aussage „wider Besseres wissen“ betreffend.

Warum sind Jobcenter, Gerichte(besonders Sozialgerichte), Polizei, Ämter und Behörden die sich gemeinsam verschworen haben, um Menschen, in gemeinsamen Handeln zu unterdrücken, zu Nötigen, zu Erpressen, an Leib, Leben und Gesundheit zu gefährden, ja, sogar Mord(Völkermord) zu begehen etc.. als kriminelle Vereinigungen erkannt, von uns auch öffentlich so benannt, und so zu verurteilen vor einem ordentlichen, rechtgültigen Staatsgericht, welche wir im hiesigen Land ja nachgewiesen nunmal nicht haben.

Wo bei hier eigentlich auch noch die sogenannten Krankenkassen, Abzockanwälte, Schein- Gerichtsvollzieher etc. hinzugenommen werden müssen.

Das erklärt sich wenn man sich das [StGB], [Strafgesetzbuch] mal genauer ansieht, die Taten sind hinreichend erwiesen, auch wenn, sogenannte [Richter], insbesondere Schein Sozialrichter, [Recht und Gesetz] nicht anwenden, sondern den Anweisungen einer/einem
Merkill-Maas-Gabriel-Kahane-etc-Diktatur/Regime
folgen und [Recht und Gesetz] wissentlich und vorsätzlich ausser Kraft setzen!

[Strafgesetzbuch § 129 StGB] Bildung krimineller Vereinigungen:

(1)   Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)   Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.
Der Rest, soll uns erst einmal nicht weiter interessieren. Der Wortlaut (der auf Komma genau zu befolgen ist) sollte klar sein, wobei das besondere Augenmerk beim Abs 4 liegt, denn:
wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist,
Wenn man sich nun den [§ 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, und g] genauer ansieht sollte jedem Menschen einleuchten das diese Taten bereits 100000fach durch die oben benannten Schein- Amtsträger gemeinschaftlich begangen als erwiesen zu betrachten sind, nur sogenannte Richter und sogenannte Strafverfolgungsbehörden scheinen zu glauben den Wortlaut dieser [Gesetze] für Ihre Zwecke(kriminelle Vereinigungen/Organisationen) so umzuformulieren und/oder zu interpretieren das die Strafverfolgung unmöglich wird.

100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a]

a)          Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des  demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80, 81, 82, 89a, 89c Absatz 1 bis 4, nach den §§ 94, 95 Abs. 3 und § 96 Abs. 1, jeweils auch in Verbindung mit § 97b, sowie nach den §§ 97a, 98 Abs. 1 Satz 2, § 99 Abs. 2 und den §§ 100, 100a Abs. 4,
Wir können schon hieran erkennen das die Tatbestände des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung/Vernichtung des  demokratischen Rechtsstaates, bereits hinreichen erfüllt und bewiesen sind, was uns dann wieder zum [VStG Völkerstrafgesetzbuch] führt, da die Straftaten auch und insbesondere den [§ 6, 7, 8 VStGB] annalog dem Röhmischen Statut Art. 6, 7, 8 unterliegen, unabhängig davon das die oben benannten Schein- Amtsträger  sich das [Gesetz] ganz nach Pippi Langstrumpf „ich bau mir mein Gesetz, wide wide witt wie es mir gefällt“ basteln .

Aber hier hört es ja noch nicht auf, denn wir kommen nun zum:

100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g]

g)          Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a Abs. 1, 2, §§ 239a, 239b und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 232 Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 5, § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt,
Das diese Straftaten offen und ohne sich zu verstecken durch SGB I – XII bereits verübt und [legitimiert] werden und dadurch alle benannten gemeinschaftlich Handeln, sich also gegen die betroffenen Menschen, Menschengruppen verschworen haben, steht ausser Frage, die Beweise liegen offen auf dem Tisch, nur wie schon gesagt, Pippi Langstrumpf halt, man könnte den [Bundestag, Bundesrat, Kanzleramt] auch Villa Kunterbunt nennen und Merkill ist Pippi.

Da nun ein [Staat BRD] nie existent ist oder war(einfach mal googeln) existieren für diese strafbaren Handlungen, insbesondere für den Schein- Erlass von [Grundrecht] und Menscherecht entfernenende, entziehende und terminierende [Gesetze] weder die Befugnis noch irgend eine Legitimation und/oder gar ein Mandat/Auftrag des Volkes, ist also schlecht hin die Bildung einer perfiden DIKTATUR, und damit wieder die Bildung einer/mehrerer kriminellen Vereinigungen, Organisationen!

Ich könnte das sicher noch endlos weiter fortführen aber hierdurch dürfte sich schon alleine beweisen das ich diese Tatsache nicht „wider Besseres wissen“ einfach nur behaupte sondern sich dies sehr wohl, wenn man sich an [Gesetze] halten würde bereits vielfach zu erheblichen Verurteilungen geführt haben müsste.

Was bringt mich zu diesem Titel?
Jobcenter? Nein Reinkarnation der STASI- Behörden der DDR

Seit 2009 schreitet die vollständige Vernichtung und Zerstörung meines gesamten Lebens unaufhörlich vorran.
Dies geschieht, mittlerweile wohl jedem bekannt in alter STASI- Marnier.

„Operation Zersetzung – Terror der Stasi“

Heute sollte man den Titel allerdings umschreiben wie
„Operation Zersetzung – Terror der Jobcenter“
die Ähnlichkeiten sind leider eindeutig und dem zufolge werde ich auch weiter von einer kriminellen Vereinigung/Organisation sprechen, nichts anderes stellen diese Firmen dar und wer das alles freiwillig mitmacht und Verbrechen begeht ist schlecht hin kriminell!

„Operation Zersetzung – Terror der Stasi“

ZDF-History über die Strategie der DDR-Staatssicherheit,
Regimegegnern
größtmöglichen Schaden zuzufügen.
Nicht selten verursachte der
staatlich sanktionierte Psychoterror existentielle Lebenskrisen
.


Der elegante Mordversuch am 3 Februar:
Polizei und SEK im Einsatz in Reckenthin: Lügen der Polizei und SEK und auch MAZ-online.de

hat (leider) nicht funktioniert, auch die illegale Freiheitsberaubung am 09.03.2016 hat mich leider nicht eingeschüchtert und/oder ruhiger werden lassen, ganz zum Mißfallen der kriminellen Organisation Jobcenter Pritzwalk u. a.

Nach meiner Freilassung hat leider auch die Vollstreckung des „bürgerlichen Todes“, das vollständige ignorieren meiner Person etc… nicht zum Erfolg geführt, also wird es nun mit der Kriminalisierung versucht, was allerdings gleichsam sehr Lachhaft wäre  wenn es nicht traurig genug wäre welche Mittel in dem hiesigen Land, einem angeblichen „demokratischen Rechtstaat“ zur Anwendung kommen um Menschen, insbesondere unliebsame Menschen irgendwie und irgendwann einfach verschwinden zu lassen!

Warum, werden nicht einfach meine Behauptungen und durch viele [Urteile] etc… bewiesene Tatsachen widerlegt?
Das wäre doch das einfachste.

Aber Nein, kriminell handelnde Schein- Beamte, denn in einer [Behörde] arbeiten nunmal [Beamte] und das geht aus dem ungültigen wie nichtigem Schein- Gesetz SGB I – XII so vor, z. B.

§ 19 Amtssprache die Firma [Verwaltungsgericht Gießen] hat eindeutig festgestellt es handelt sich NICHT um ein AMT, oder eine Behörde
§ 66 Vollstreckung darf ausschließlich eine legitimierte VOLLSTRECKUNGSBEHÖRDE was diese Firma, kriminelle Organisation Jobcenter definitiv nicht ist und auch nicht war, also eigentlich nur legitimierte Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Gerichte was im hiesigen Land nicht existiert.
ganz besonders lachhaft ist Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 6363b) ich möchte nur einen „gesetzlichen Richter“ in diesen kriminellen Organisationen sehen, denn nur der legitimierte gesetzliche, staatliche Richter dürfte überhaupt bestrafen!

Es geht also um das Folgende:


Staatsanwaltschaft-Beschuldigunge JC Pritzwalk 05-08-16-vorgef-12-08-16-Seite 1-kommentiert

Was ich von diesem Satz halten soll, weiß ich auch noch nicht aber eines ist doch klar, ich bräuchte die Schriftsätze nicht erstellen wenn nicht genau das auch daraus hervorgehen soll, außer irgendwer zeigt mir ein gültiges Gesetz welches mich verpflichtet kriminelle Handlungen zu Dulden, zu Begünstigen, und/oder diesen gar Folge zu leisten, ich wüßte keines!

Staatsanwaltschaft-Beschuldigunge JC Pritzwalk 05-08-16-vorgef-12-08-16-Seite 1-kommentiert-ausschn 1

Genauso muss ich mich Fragen, was sind „wissentlich unwahre TATSACHENbehauptungen“? Entweder es sind „wissentlich unwahre Behauptungen“, denn unwahr kann keine TATSACHE sein oder es sind TATSACHENbehauptungen, dann können sie aber nicht unwahr sein!
und hier die Seite 2
Staatsanwaltschaft-Beschuldigunge JC Pritzwalk 05-08-16-vorgef-12-08-16-Seite 2-kommentiert
Zudem muss hier ganz klar in allen Fällen, kriminellen, vorsätzlich begangenen Straftaten und Verbrechen, die durch die Firmen Jobcenter an Menschen bgangen werden, grundsätzlich unter das Röhmische Statut, genaugenommen unter Art. 8, Kriegsverbrechen, denn diese Taten sind kein Versehen und/oder zufällig:

Artikel 8 Kriegsverbrechen
(1)
Der Gerichtshof hat Gerichtsbarkeit in Bezug auf Kriegsverbrechen, insbesondere wenn diese als Teil eines Planes oder einer Politik oder als Teil der Begehung solcher Verbrechen in großem Umfang verübt werden.
(2)
Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Kriegsverbrechen“
a)
schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949, nämlich jede der folgenden Handlungen gegen die nach dem jeweiligen Genfer Abkommen geschützten Personen oder Güter:
i)
vorsätzliche Tötung;
ii)
Folter oder unmenschliche Behandlung einschließlich biologischer Versuche;
iii)
vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit;
iv)
Zerstörung und Aneignung von Eigentum [8] in großem Ausmaß, die durch militärische Erfordernisse nicht gerechtfertigt sind und rechtswidrig und willkürlich vorgenommen werden;
v)
Nötigung eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschützten Person zur Dienstleistung in den Streitkräften einer feindlichen Macht;
vi)
vorsätzlicher Entzug des Rechts eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschützten Person auf ein unparteiisches ordentliches Gerichtsverfahren;
vii)
rechtswidrige Vertreibung oder Überführung [9] oder rechtswidrige Gefangenhaltung;
Warum??? Das eklärt sich wenn sich das SGB I – XII einfach in Ruhe durchliest!

Ich habe überlegt ob ich auf einen solchen Schwachsinn überhaupt reagiere aber mit dem folgenden internationalen Strafantrag/Strafanzeige in dem auch die Zurückweisung an die kriminellen Handlanger, die Firma Staatsanwaltschaft Neuruppin enthalten ist habe ich zumindest ersteinmal reagiert.

Vorher noch zum ben. § 193 StGB:



$ 193 StGB Urteil-OLG-Frankfurt angebliche Beleidigung von Beamten

$ 193 StGB Urteil-BVerfGE- 1-BvR 1770-91-v-05-03-1992-angebliche Beleidigung von Beamten
Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen!
Nun die internat-Strafanzeige gegen JC-STAW-BMAS-
JC-Staw-356js4728-16 -IStGH-ICC-017-0-14-08-16-AGS-14.08.16

internat-Strafanzeige gegen JC-STAW-BMAS--JC-Staw-356js4728-16 -IStGH-ICC-017-0-14-08-16-AGS-14.08.16-Seite 1
Hier als PDF mit allen Schriftsätzen:
internat-Strafanzeige gegen JC-STAW-BMAS–JC-Staw-356js4728-16 -IStGH-ICC-017-0-14-08-16-AGS-14.08.16

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