Der böse Hartz IV Bezieher-Sozialschmarotzer ist Schuld – an allem auch am „Fachkräftemangel“
Ich sehe die Befürworter und faschistisch unterwürfigen Handlanger
schon wie sie sich die Mäuler zerreißen und schallend lachen, aber auch
wenn mittlerweile jeder weiß das genau die selber Schuld sind muss ich
leider darauf zurückkommen.
Gerade auch weil die Lügenpresse, die Mainstreammedien ja gerne die
Märchen vom faulen,ständig besoffenen, sich auf dem (tollen)
Sozialteppich ausruhenden Sozialschmarotzer, also Hartz IV-
Leistungsberechtigte in permanennter propagandistischer Weise
verbreitet, möchte ich hier mal darstellen wie sich die Tatsachen
darstellen.
Wie sich also die sog. Jobcenter bemühen eine
Arbeitsaufnahme/Ausbildung mit allen erdenklichen Mitteln zu verhindern
und zu behindern!
Hier geht es hauptsächlich natürlich wieder einmal um das sog.
Jobcenter Prignitz/Pritzwalk welches sich absolut und vehement gegen das
Grundgesetz, gegen allgemeine Menschenrechte und für Ihre kriminelle
Tätigkeit entscheidet.
Im folgenden wird sicher wieder als Begründung angeführt werden das
dafür sicherlich wieder kein Geld (mehr) vorhanden sein wird, das Budget
ist dann wieder bereits ausgeschöpft. Ja klar, wenn ich mit den
öffentlichen Geldern (also Geld welches mir nicht gehört)
herrumschmeißen. Siehe dazu:
Aber weiter, weil ja jeder faule
Sozialschmarotzer (Hartz IV Bezieher) gar nicht arbeiten will, was
natürlich auch für die gleichfalls für alles schuldigen Kinder von den
Sozialschmarotzern gilt, möchte ich die Tatsache meines eigenen Sohnes
der bereits seit Montag den 24.08.2015 bereits in einer Ausbildung sein
sollte, dies aber durch die Untätigkeit eine sog. Jobcenter in
Pritzwalk, wer oder was auch immer zuständig ist, ist ja nicht mehr
ermittelbar, verhindert, vereitelt wird.
Wir haben nun wenigstens noch einen Aufschub vom
Ausbildungsbetrieb erreicht, dieser endet am Sonntag den 30.08.2015 und
wird leider wohl nicht verhinderbar zum Verlust des Ausbildungsplatzes
führen, schade aber das ist die grausame Realität!
Ich habe hier gleich das Schreiben an die direckt
verantwortlichen der Jobcenter, die in Haftungnahme der Vorgesetzten
genommen da dies ja nur die Kopie des Schreibens an sich ist.
in staatlicher Selbstverwaltung gem.
UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem
Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23.
Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner
Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker
noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten
werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs.
2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20,
25, 146. u.a.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung
vom 22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das
GG u.a. beziehen sich immer auf die jeweils
zuletzt gültige und (
verfassungs-)
grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!
Aus den hier angeführten Gründen sende ich dieses Schreiben
zu Händen des Vorstandes der BA als direkte Vorgesetzte der unbekannten Jobcenter SBs und so mit anordnende und hauptverantwortliche Stelle/Personen, hier:
persönlich z.H. Dr. rer. pol. h. c. Frank-J. Weise,
persönlich z.H. Raimund Becker,
persönlich z.H. Heinrich Alt,
die hiermit vollumfänglich in die Haftung genommen sind, Einzelheiten entnehmen Sie dieser Kopie zur Kenntnis.
m.V.a. Zeichen CN-H-BA-Alt-15-04-2015-GS,
Zeichen CN-H-BA-Weise-15-04-2015-GS,
Zeichen CN-H-BA-Becker-15-04-2015-GS
Insbes. da auch Sie bis zum heutigen Tage keine Anstalten
unternehmen Ihren Angestellten und willfährigen Helfer das Grundgesetz,
die allgemeinen Menschenrechte (EMRK) und das vom angebl. Deutschland
ratifizierte „Römische Statut“ des Internationalen Strafgerichtshof (
IStGH) nahe
zulegen und daher jedwede verbrecherische Kriegshandlung zu unterlassen
und sich insbes. den Zwangsanordnungen der angebl. höchsten
Rechtsprechung zu unterwerfen!
Es handelt sich hier um das sog. Jobcenter Prignitz
, kriminelle
Organisation/Firma Jobcenter-D-U-N-S® Nummer 342596302 Freyensteiner
Chaussee 9, 16928 Pritzwalk für das die benannten Personen
vollumfänglich als Hauptverantwortliche in die Haftung genommen werden,
das Folgende gilt also nunmehr gleichlautend für die benannten Personen
des Vorstandes der BA.
Ich teile vorsorglich mit das auch dieser Vorgang der breiten
Öffentlichkeit präsentiert werden wird wie auch diverse weitere Stellen
diesen menschenverachtenden Vorgang erhalten werden.
Ich verweise auf meinen letzten Schriftsatz vom 21.04.2015 und 24.04.2015:
Zeichen ZES-82-0-04-08-15-GS – vom 04.08.2015, AF/RS-001-04-03-2015-GS vom 04.03.2015,
AF/RS-001-2-06-04-2015-GS – vom 06.04.2015 –
AF/RS-001-3-21-08-2015-GS – vom 21.08.2015 –
AF/RS-001-4-26-08-2015-GS vom 26.08.2015
u. a.
Zitat/Kopie Schriftsatz
AF/RS-001-4-26-08-2015-GS vom 26.08.2015:
Förderung der Arbeit- Ausbildungsförderung Schweitzer,R
BG-Nr.:0xxxxBGxxxxxxx Teilhabe etc. nach Vorgaben des BverfG- 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010-
Zeichen: AF/RS-001-4-26-08-2015-GS Immer anzugeben Antwort/Zahlung!
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem
Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23.
Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner
Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker
noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten
werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs.
2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20,
25, 146. u.a.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung
vom 22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das
GG u.a. beziehen sich immer auf die jeweils
zuletzt gültige und (verfassungs)
grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!
Ich verweise auf meinen bis DATO unbeantworteten, unbearbeiteten und ignorierten Schriftsatz
Zeichen:
ZES-82-0-04-08-15-GS – vom 04.08.2015, AF/RS-001-04-03-2015-GS vom 04.03.2015,
AF/RS-001-2-06-04-2015-GS – vom 06.04.2015 –
AF/RS-001-3-21-08-2015-GS – vom 21.08.2015 und andere und fordere Sie zur
sofortigen Handlung auf.
Zitat aus
Zeichen: AF/RS-001-04-03-2015-GS:
Forderung (Übernahme der Kosten für (erst) Erlangung der Fahrerlaubnis Kl B) Schweitzer, R.
Dies ist nötig da die Ausbildung (Lehrstelle, siehe Anhang 2) durch
öffentliche Verkehrsanbindungen unmöglich zu erreichen ist, geschweige
überhaupt pünktlich zu erreichen wäre, gleiches gilt für den
Berufsschulunterricht (Neuruppin).
„Forderung (Übernahme der Kosten für (erst) Erlangung der Fahrerlaubnis Kl B) Schweitzer, R.
Dies ist nötig da die Ausbildung (Lehrstelle, siehe Anhang 2)
durch öffentliche Verkehrsanbindungen unmöglich zu erreichen ist, geschweige überhaupt pünktlich zu erreichen wäre, gleiches gilt für den Berufsschulunterricht (Neuruppin).
Diese Förderung der Arbeit, Aufnahme einer Ausbildung wird
gemäß: grundrechtlicher Garantie (
Art. 12 GG) auf „frei wählbaren/r Arbeitsplatz/Ausbildung“
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist die Grundvoraussetzung für die
Aufnahme einer frei gewählten Ausbildung überhaupt. Ein hin und her
fahren ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeschlossen, insbesondere
ein pünktliches hin und her kommen.
Zitat Ende.
Da diese „Fahrerlaubnis“ nun mehr (20.08.2015) bestanden ist und die
Ausbildung (wie Ihrer Firma hinreichend bekannt) am Montag den
24.08.2015 beginnen soll, mangels öffentlicher Verkehrsmittel, mangels
Fahrzeug, mangels Mitfahrgelegenheit aber nicht erreicht werden kann,
fordere ich Sie (wen oder was auch immer) auf, bis Montag den 24.08.2015
– 5:00Uhr ein Fahrzeug bereitzustellen um die Ausbildungsstätte
pünktlich und ohne Verzug zu erreichen.
Da Sie bis DATO keine Reaktion erkennen lassen und sich damit der
vorsätzlichen Behinderung der Arbeits-/Ausbildungsaufnahme schuldig
machen und dies unter mutwillige Willkür fällt mache ich Sie, wen oder
was auch immer darauf aufmerksam das nunmehr alle Schritte eingeleitet
werden.
Bis Sonntag den 30.08.2015, ist durch den Ausbilder ein Aufschub
gewährt, sollte also von Ihnen, wem oder was auch immer, keine Lösung
(Fahrgelegenheit, Fahrzeug, Zulassung eines Fahrzeuges, Versicherung
eines Fahrzeuges, etc…) zu Tage treten, gilt für Ihre Firma (kriminelle
Vereinigung) Jobcenter und damit Ihrer Vorgesetzten die vollumfängliche
Haftbarkeit.
Sollten Sie (wer oder was auch immer), als unbekannter/unbekannte verantwortliche Sachbearbeiter der kriminellen Organisation/
Firma Jobcenter-D-U-N-S® Nummer 342596302 (
als vorsätzlich, fälschlicher Weise behauptete „Gruppe aller staatlichen Gewalt“) die Aufnahme der Ausbildung verhindern, behindern, vereiteln, so sehe ich mich gezwungen weitere Schritte einzuleiten.
Weiter teile ich Ihnen mit das Sie, wer/welche Person auch immer bei
nicht zustande kommen der Ausbildung meines Sohnes René, den höchst
möglichen zu erreichenden Brutto Lohn/Gehalt eines Gesellen monatlich
als Wiedergutmachung (lebenslang, längstens aber bis zum zustande kommen
einer frei gewählten Ausbildung-
Art. 12 GG) zu leisten hat zuzügl. Zinsen (15,8%) und Entschädigung (tägl. 304 €).
Dies gilt ab sofort und wird rückwirkend geltend gemacht, diese
Forderung geht zur Kenntnis und Erstattung gleichsam an Ihre direkten
Vorgesetzten, den Vorstand der BA, da hier die Vor und Zunamen als
Hauptverantwortliche hinreichend bekannt sind, an wen diese sich wenden
werden dürfte unschwer auch für Sie klar sein.
m.V.a.:
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht, § 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung (auch bei vorgegebenen Amtsträgern)
Ich wiederhole:
Hilfsweise fordern/beantragen wir, das Ihre kriminelle
Einrichtung/Institution/ kriminelle Organisation/Firma
Jobcenter-D-U-N-S® Nummer 342596302 (
als fälschlicher Weise behauptete „Gruppe aller staatlichen Gewalt“) eine
tatsächliche, nachvollziehbare, transparente, Realitätsnahe,
nach den Vorgaben des angebl. Bundesverfassungsgerichtes entsprechende
Neubemessung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder vor nimmt und die
Berechnung inkl. Der
empirischen Datengrundlage
schlüssig und
realitätsnah, uns vorlegt und Bescheidet, sofern überhaupt dazu legitimiert.
Alle zur Berechnung relevanten Daten liegen Ihnen in hinreichender Form vor!
Eine nicht- Zahlung des
garantierten notwendigen „
Existenzminimums“
nach Vorgaben, wie oben benannt, zieht Strafantrag sowie Antrag auf
Einstweilige Anordnung sowie weiter rechtliche Schritte nach sich sowie
bei Verschuldung Ihrerseits die Haftung!
Zum Beispiel gemäß Urteile < BVerfG,
1 BvL 1/09-
2/09-
3/09 vom 9.2.2010 und BVerfG,
1 BvL 10/12 vom 23. Juli 2014 >
Ihre, gemäß angeblichen „Gesetzes“ (ungültiges SGB I – XII) hätte erfolgende Berechnung:
Dahingehend Ihre wissentlich, vorsätzliche Falschberechnung und Entzug des notwendigen Existenzminimums, unserer Grundrechte:
Zuzüglich wäre hier noch anzufügen, das diese Maßnahme nicht nötig
gewesen wäre wenn, Sie, wer oder was auch immer, nicht widerrechtlich
für Mai 2015, Juni 2015, Juli 2015 und August 2015 bereits, trotz Ihres
Wissens (angebl. „Familienkasse“ = Bundesagentur für Arbeit, „Jobcenter“
= Bundesagentur für Arbeit, also ein und die selbe Firma), das nicht
vorhandene Kindergeld für Schweitzer, René als angebliches „Einkommen“
abgezogen hätten.
Gilt hiermit gleichermaßen als geforderte Summe nebst Zinsen (15,8%)
und Entschädigung/Wiedergutmachung (304€ täglich) in Höhe von:
Hinzuzufügen sind gleichsam die gesamten Fahrtkosten von Reckenthin
nach Pritzwalk und zurück, zwecks Fahrschulunterricht, Reckenthin –
Perleberg und zurück zwecks Prüfung etc…(genaue Aufstellung folgt).
Zukünftig wird aus „
öffentlichem Interesse“, da Sie angebl. zur „
Gruppe aller staatlichen Gewalt“ zuzählen, jeder angebl. „Bescheid“, Antrag, etc… veröffentlicht werden!
Artikel 20 Abs. 4 GG
“Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Andere Abhilfe ist durch Rechtbeugung so wie weiterer Straftaten
durch die Tätergemeinschaften begangen als unmöglich zu betrachten !!!
Strafanträge gemäß Strafgesetzbuch i.V.m. Völkerstrafgesetzbuch, insbesondere
§ 6 Abs. 1 Nr.2.3.4. VSTGB, § 7 Abs. 1 Nr. 1.2.3.4.5.8.9.10. Abs.5 VSTGB, § 81 i.V.m
§ 82 StGB
werden ohne weitere Ankündigung gestellt!
Ein
ausführlicher, rechtgültiger „Bescheid“
mit nachvollziehbaren Berechnungen ist Voraussetzung!
Es ist überflüssig zu erwähnen das diesbezüglich der „Antrag“ auf
einstweilige Anordnung beim angebl. Sozialgericht unverzüglich gestellt
werden wird, wie auch weitere Schritte folgen!
Sollten Sie, wer oder was auch immer auf irgendwelche ungültige wie
nichtige und nicht anerkannte, nicht zugegangenen Forderungen bestehen
so:
Werden Sie daher des weiteren beschuldigt,
unmittelbar dazu angesetzt zu haben, einen Menschen
rechtwidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen und dadurch dem
Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zuzufügen, um sich
oder einen Dritten zu unrecht zu bereichern
strafbar als
versuchte Erpressung (da Firma Jobcenter ist von gewerbsmäßiger versuchter Erpressung auszugehen)
gem. §§ 253 Abs. 1 bis 3, 22, 23, StGB
und daher Strafantrag gestellt wird.
Insbesondere verweise ich auf:
Aus den bereits hinreichend angeführten Gründen sende ich auch dieses Schreiben (Kopie)
zu Händen des Vorstandes der BA als
direkte Vorgesetzte der unbekannten Jobcenter Sachbearbeiter und so mit anordnende und hauptverantwortliche Stelle/Personen, hier:
Dr. rer. pol. h. c. Frank-J. Weise,
Raimund Becker,
Heinrich Alt,
die zukünftig vollumfänglich in die Haftung genommen sind.
Ich/Wir erteilen
keine Genehmigung/Ermächtigung zur Entmündigung und Entrechtung!
Leistungen/Zahlungen sind
ausschließlich an die berechtigten Leistungsbezieher zu leisten, in keinem Falle an dritte!
Auch wird
nicht der Datenschutz aufgehoben, Sie haben
keine Berechtigung Auskünfte von dritten einzuholen und /oder mit dritten in unserem Namen zu kommunizieren und/oder Verträge zu schließen!
m.V.a. Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges 1.2 vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107)
Haager Landkriegsordnung
- § 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
§ 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Souverän– Bedeutung
Duden:
- (auf einen Staat oder dessen Regierung bezogen) die staatlichen Hoheitsrechte ausübend; Souveränität besitzend
-
- (veraltend) unumschränkt
- (veraltend) uneingeschränkt
- (gehoben) (aufgrund seiner Fähigkeiten) sicher und überlegen (im Auftreten und Handeln)
Zur Info:
da ich die rechtliche Situation nach den
UCC- Eintragungen kenne, ist mir klar, dass ich nicht mit meiner Person unterschreibe, sondern
als freier, souveräner Mensch
Es gilt persönliche Haftung: (stellvertretend auch der Vorstände der BA)
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
- 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung (auch bei vorgegebenen Amtsträgern)
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das nachstehende Gerichtsurteil:
BverfGE vom 31.07.1973 Akz.
2 BvF 1/73
m.V.a.: § 63 BBG Nachweise gelten als gefordert!
without Prejudice UCC 1-308
Mensch Gerd aus der Familie Schweitzer
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und übermittelt und ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig
(siehe die angebl. gesetzlichen Vorschriften: §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG)
vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87;
BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003;
BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544 u.a.
(laut unserer Bundesregierung, (
dank des Job(Vernichtungs)center Pritzwalk ein wieder-) arbeitsloser, fauler Sozialschmarotzer, der bis heute auch Fahrtkosten –
ca. 700km)zu Vorstellungen und Wohnkosten -seit
01.12.2011 rechtwidrig nicht erhalten hat,
trotz Angemessen!)
Belehrung
Informationen
Anhang: – 1) Gewährleistungs-Einforderung Inhalt ist Teil dieser Forderung/Mahnung!
Belehrung
Jeder „Beamte/in/Amtsträger“,
auch vorgegebene,
muss sich vor jeder juristischen Handlung davon überzeugen, dass das was er/sie gerade tut, auch rechtens ist, d.h. er/sie
muss
nach Vorschrift Ihres Beamtenrechtes ihre/seine dienstliche Handlungen
auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Eine Remonstrationspflicht (§ 63
BBG) ist eine Einwendung, die ein Beamter/Amtsträger gegen eine Weisung
zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken
bestehen. (siehe § 38 Ihres Beamtenrahmengesetzes(BRRG)).
Ansonsten besteht z.B. begründeter Tatverdacht der:
- Rechtbeugung(§ 339 StGB)
- Umdeutung von Unrecht zu Recht(§ 138 ZPO)
- Nötigung im Amt(§ 240 StGB)
- Täuschung im rechtverkehr(§ 123,124,125,126 u.136 sowie 138 StGB)
- Betrug im rechtverkehr(§ 267 StGB)
- Bedrohung und Anmaßung(§ 132 und 241 StGB)
- u.v.a.m i.V.m. VStGB, insbes. §§ 6,7 VStGB
jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall
von juristischer Willkür oder Rechtbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht
zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige
unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung,
Mittäter nach
§ 25 StGB.
Nach
§ 138 StGB ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u.a. in Fällen des
Hochverrates,
Völkermord,
Verbrechen gegen die persönliche Freiheit,
schweren Raubes und
Erpressung, bei Nichtanzeigen mit Strafe bedroht.
Hochverrat ist bekanntlich schon jede
Rechtbeugung und
Strafvereitelung gem. Ihrem
§ 25 StGB.
Informationen
Damit auch Ihnen vielleicht mal ein Licht aufgeht:
Hartz IV … stammt wie vermutet wohl doch aus faschistischer Zeit
Der Sozialticker ahnte es ja bereits seit Einführung von Hartz IV, dass dieses “
Geschmeiß deutscher Schande”
nur aus einer Zeit stammen kann, wo die Vernichtung von Menschenmassen
beginnend salonfähig gemacht wurde. 77 Jahre später, scheint man keine
Geschichtsbücher mehr lesen zu wollen und findet in den Schubladen die
alten Papiere, was heute jedem “modernen Sklavenhalter” die Augen feucht
blitzen lässt. HARTZ IV
1928 wurde das Hartz-IV-Gesetz von dem
Nazi Gustav Hartz
geschrieben, einem, Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen
Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat. Das
Gesetz wurde dann 77 Jahre später – von einem Namenvetter – umgesetzt!
Und zwar bis in die Einzelformulierungen hinein:
Gustav Hartz will bereits 1928: “Arbeitslosengeld und Sozialhilfe
zusammenlegen”! Die Betroffenen bezeichnet er auch als “Kunden”! Von
Hugenberg (Wirtschaftsinister im dritten Reich) stammt der Satz von
1932: „Sozial ist wer Arbeit schafft”.
Quelle und weitere Informationen:
Neopresse.com – sowie
http://www.die-soziale-bewegung.de/2007/herbstaktion/material/hartzgestern_hartzheute_butterwegge.pdf
Beim genaueren Betrachten, kann ein solches Gesetz sich auch in Auszügen,
nicht in das grundgesetzliche Ziel einfügen und zeigt an den unzähligen Änderungen, schon
dessen Fremde nach Artikel 1 GG.
Abschaffung ist der einzige Weg …
Quelle: Anmerkung Sozialticker (der 2004 schon vor Hartz warnte)
Damit auch Sie/Ihre Institution/kriminelle Organisation mal zum
denken angeregt werden, so dies überhaupt im Bereich des möglichen
liegt, ein vermutlicher Brief von JC- MAs an I. Hannemann der sich im
WWW finden läßt, nebst meiner Kommentierung:
MA entlarven BA -Mitarbeiter der Jobcenter entlarven ihre obersten Vorgesetzten als Lügner
Quelle:
https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-der-supergau
Diesen Brief werde ich gleichzeitig einmal Kommentieren und hoffe das
die Verfasser und andere MAs der sog. Jobcenter auch Wind davon
bekommen, denn die MAs der Jobcenter die ich kenne, bis auf zwei,
sollten erstmal Ihre Hirne (so überhaupt vorhanden) einschalten und
nicht weiter Ihren Handlangertätigkeiten
für eine tiefst braune politische Kaste aus CDU/CSU, SPD, FDP, u.a., nennt sich auch gerne GroKO, vornehmen.
Immer vorrausgesetzt dieser Brief ist echt und kein Fake, wie es in der Vergangenheit viele gegeben hat.
Hartz IV: Der Supergau
MA entlarven BA -Mitarbeiter der Jobcenter entlarven ihre obersten
Vorgesetzten als Lügner und bezichtigen sie u.a. auch der gezielten
Medienmanipulation!-
Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied
FHP: Freie Hartz IV Presse
Hartz IV, die Realität der Lügen
In einem Brief an Inge Hannemann machen sich Mitarbeiter sehr
deutlich Luft und entblößen die Strategie der BA gegenüber der
“Öffentlichkeit”.
Sie belegen u.a. auch die Lügen über den “Fachkräftemangel”, bestätigen
die Prämienzahlungen für Zielvorgaben und die “Gehirnwäsche” der eigenen
Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit
So heißt es darin:
“Mitarbeiter der Jobcenter sind keine Idioten”
Guten Tag Frau Hannemann!
Mit großem Entsetzen und Wut haben wir
die neueste Ausgabe der internen „Propagandazeitung“ „Dialog“ zur
Kenntnis genommen. Es ist so gekommen, wie wir geahnt haben:
Gehirnwäsche wie immer, erneut werden Missstände verleugnet und die
Vorstände Weise, Alt und Becker vertuschen ihre Fehler.
Kommentar:
Nun stellt sich mir nur die Frage, warum haben Sie das über viele Jahre hinweg ignoriert,
verteidigt und die Betroffenen transaliert,
gedemütigt, beleidigt, der Lügen bezichtigt,
Ihrer Lebensgrundlage beraubt,
Ihrer Existenz beraubt,
krank gemacht und (siehe Suizide und sog. Unfälle) sogar getötet
Das interne Interview von Herrn Becker ist eine bodenlose Frechheit.
Er behauptet: “Mitarbeiter fühlen sich durch die Sendung Wallraff
verunglimpft“. Wir haben uns den Bericht mehrmals angesehen, eine
Verunglimpfung unserer Kollegen/innen ist absolut nicht zu erkennen. Ganz im Gegenteil:
Sie haben endlich mal die Wahrheit über die jahrelangen Missstände
gesagt, die von der Behördenleitung permanent verleumdet werden. Schade,
dass Herr Wallraff nicht bei uns war. Danke Wallraff!
Kommentar:
“ die von der Behördenleitung“ ich möchte hier gleich festhalten das es
sich erwiesener Maßen nicht um eine „Behörde“ sondern nur um eine Firma
handelt.
Also (Behörden) Firmenleitung.
Die Einzigen, die hier durch die
Bundesagentur für Arbeit-„Führung“ verleumdet werden, sind der
Journalist Wallraff, die gezeigte Wahrheit und viele Kollegen
bundesweit.
Kommentar:
vielleicht wären hier ja auch die Betroffenen Leistungsbezieher zu nennen oder zählen die weiterhin nicht
Weiter sagt Becker: (…) „es kann
durchaus mal sein, dass eine Maßnahme beim ersten Blick nicht
nachvollziehbar erscheint“ (…). Das ist dreiste, subtile Gehirnwäsche.
Wir könnten auf Anhieb viele sinnlose Maßnahmen nennen. Die geschönte
Statistik muss ja stimmen.
Kommentar:
“ Wir könnten auf Anhieb viele sinnlose Maßnahmen nennen.“ Dann frage
ich warum in Gottes Namen Quälen Sie dann die Betroffenen und rauben
Ihnen bei offensichtlich berechtigter Weigerung trotzdem die
Würde,
die Existenzgrundlage,
das Recht der persönlichen Selbstbestimmung,
das Recht Verträge abzulehnen (Vertragsfreiheit) entziehen
Hieß es doch in der Mail nach der Sendung: “Wir nehmen die Sache sehr ernst“.
Wie ernst das genommen wird, sieht man ja nun. Gar nicht, wieder mal werden wir alle ver….
Kommentar:
Dies kann ich nur zurückgeben, auch wir, die Betroffenen fühlen uns seit
vielen Jahren sowohl durch die sog. Politik, die BA wie auch durch die
sog. Jobcenter- MAs vera….
Vor der Sendung schreibt Weise in einer
Mail an uns Mitarbeiter von “überspitzt”, ohne diese gesehen zu haben.
Wir wussten gar nicht, dass der Behördenleiter ein Hellseher ist.
Kommentar:
auch hier ist es wieder, Sie, MAs der sog. Jobcenter, sollten vielleicht
endlich mal von Ihren hohen Rössern steigen und die vorsätzlichen
Falschaussagen und die Amtsanmaßung (Behördenleiter) unterlassen, es
können allenfalls Firmenleiter sein.
Das ist schon grotesk, wenn man als
Mitarbeiter oder Führungskraft mit internen Unterlagen zu einem
Journalisten geht, dieser daraus einen Artikel schreibt und die Herren
behaupten, das stimme nicht, das sei gelogen. Sie bezichtigen ihre eigenen Unterlagen als Lüge. Wenn das Thema nicht so ernst wäre und nicht die Existenz von Millionen Menschen daran hängen würde, dann könnte man denken, Weise, Alt und Becker leiten eine Comedysendung. Die kann man als Mitarbeiter doch gar nicht mehr ernst nehmen.
Kommentar:
Merkwürdig daran ist nur das es mir und vielen anderen Betroffenen
bereits viele Jahre so geht und kein sog. Jobcenter- MA sich daran
stört.
Frau Hannemann, Sie reden seit Jahren
davon, dass der Betreuungsschlüssel gefälscht ist. Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales hat jetzt genau dieses bestätigt. Das heißt, wir wurden alle seit Jahren belogen und getäuscht.
Kommentar:
“ wir wurden alle seit Jahren belogen und getäuscht“ was Ihnen
aber nicht erst jetzt bekannt geworden ist, denn die Betroffenen sind
sicher, wie auch ich selbst in den Anfängen vertrauensvoll an Sie, die
sog. Jobcenter- MAs mit den gleichen Aussagen und Beweisen
herangetreten, haben Sie geholfen? Nein Sie haben immer mehr Leid und
Qualen verursacht.
Das fatale an der BA ist, dass sie eine
sich selbst verwaltende Behörde ist. Es fehlen unabhängige
Kontrollorgane (keine Politiker). Die drei in Nürnberg können machen was
sie wollen – ihr Versagen und ihre Skandale vertuschen.
Kommentar:
ich möchte hier gleich festhalten das es sich erwiesener Maßen nicht um eine „Behörde“ sondern nur um eine Firma handelt.
Die BA ist kein privates Hobby für
Weise; aber genauso stellt es sich dar. Der Öffentlichkeit wird der
Dienstleister Nr. 1 vorgetäuscht, intern jedoch brodelt es gewaltig.
Egal ob Arbeitsvermittler, Berufsberater, Leistungsabteilungen,
INGA-Team – alle berichten von Missständen, Qotendruck und haben
unendlich viele Beispiele, wie Menschen vernachlässigt werden – alles im
Sinne der Zielerreichungen.
Zigtausend gemeldete Ingenieure und
Facharbeiter warten und suchen einen Job! Das ist politisch gewollter
Fachkräftemangel. In der Bewerberdatenbank warten zum
Beispiel auf Arbeit:
Ingenieure:
für Mechatronik und Automatisierungstechnik 11.247
für Bauinformatik 11.117
für Energietechnik 7.132
für Maschinenbau 7.863.
Das sind nur ein paar Beispiele von
unendlich vielen hochqualifizierten Fachkräften. Ein Skandal, wie der
Öffentlichkeit ein Fachkräftemangel vorgetäuscht wird. Würden die für
Qualifizierung vorgesehenen Gelder nicht zweckentfremdet werden und alle
Maßnahmen sinnvoll sein, dann hätten wir fast keinen Mangel mehr. Und
nun will Nahles noch 750 Millionen Euro einsparen, noch mehr
Fachkräftemangel bewusst produzieren. Super Frau Nahles!
Aber diese Leute wissen, dass sie von
der Politik geschützt werden, die können machen was sie wollen, wie die
Politiker auch. Das team.arbeit.hamburg pleite war/ist, haben uns die
Kollegen aus Hamburg erzählt.
Kommentar:
Nun Frage ich Sie, warum Handeln Sie dann nicht, das sog. „Gesetz“ schreibt Ihnen doch genau das vor:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146. u.a.
Schon ungeheuerlich, wenn Herr Alt in
die Redaktion einer Zeitung geht und um positive Beiträge bettelt. Er
sagt dort tatsächlich, dass negative Beiträge über die BA an der
Motivation der Mitarbeiter nagen. Da ist sie wieder: Die BA typische
Gehirnwäsche. Schuld sind immer die anderen, jetzt die Medien und
Journalisten.
Kommentar:
Ich finde diese Worte, muß keiner mehr Kommentieren.
Die wahren Gründe sind andere. Nämlich, dass Weise, Alt und Becker für ihre schweren, katastrophalen Fehler nicht zur Verantwortung gezogen werden, dass sie ihre „Tricksereien“ vor allen Mitarbeitern vertuschen, (Siehe Vermittlungsskandal des BRH 2013 und Betreuungsschlüssel), dass Führungskräfte für manipulierte Zielerreichung noch eine Leistungsprämie bekommen, dass grundsätzlich Mitarbeiter und Journalisten als „Lügner“ dargestellt werden, während mit subtiler Gehirnwäsche versucht wird, uns alle für dumm zu verkaufen.
Kommentar:
Ich frage hier wieder, wer, was hindert Euch daran das sog. „Gesetz“ zu
achten und gegen die Betreffenden Strafanzeigen u.a. einzureichen,
glaubt Ihr das diese drei Fachidioten sich tatsächlich selbst in die
sog. Jobcenter begeben und alle MAs entlassen, davon ab, Sie behaupten
immer noch eine „Behörde“ zu sein, dann müßten Sie „Beamte“ sein und
„Beamte kann keiner entlassen, nur versetzen oder Ihres „Amtes“
entheben.
Was also wird wohl passieren, wenn alle wie einer zusammenstehen?
Politiker wie die drei Fachidioten, werde ganz leise und die Schwänze einkneifen!
Mit so einer sektenartigen Gehirnwäsche
haben wir es ständig zu tun. Aber das haben Sie in Ihrem „Brandbrief“
bereits schon mal erwähnt.
Schuld an der fehlenden Motivation ist ganz alleine die Inkompetenz von Weise, Alt und Becker
sowie die ständige Hetze nach Quoten und Zahlen und sonst nichts! Mehr
muss man zu diesem Unsinn nicht sagen. Und solche Leute leiten die
größte Behörde Deutschlands.
Kommentar:
“ Und solche Leute leiten die größte Behörde Deutschlands.“ Also nicht
„die größte Behörde Deutschlands“, sondern die größte FIRMA Deutschlands
Danke für ihr tolles Buch „Die Hartz IV Diktatur“
– genauso läuft der ganze Mist hier. Und dafür, dass Sie sich auch für
uns Mitarbeiter einsetzen. Sie haben unendliche viele Unterstützer, das
ahnen Sie gar nicht. Wir gehören jetzt auch dazu.
Ach ja, Glückwunsch zu Ihrem Marburger Leuchtfeuerpreis der Humanistischen Union.
Diesen haben Sie redlich verdient.
Wir distanzieren uns aufs aller Schärfste von den
getätigten Behauptungen der Herren Weise, Alt und Becker und fordern die
Behördenleitung auf in Zukunft diese subtile Gehirnwäsche zu
unterlassen.
Kommentar:
FIRMENLEITUNG bitte schön
Wir sind keine Idioten, wir arbeiten
nicht in einer Sekte, sondern in einer Behörde mit einem eigentlichen
sehr verantwortungsvollen, politischen Auftrag. Nämlich Menschen in
Arbeit (von der man leben kann) zu bringen und pünktlich deren zustehende Leistungen auszuzahlen. Menschen zu beraten und ihre eventuellen Vermittlungshemmnisse zu beseitigen.
Kommentar:
“ Wir sind keine Idioten, wir arbeiten nicht in einer
Sekte, sondern in einer Behörde mit einem eigentlichen sehr
verantwortungsvollen,“
und wieder muß ich es sagen, kein Jobcenter ist jemals eine
„Behörde“ gewesen, wenn Sie das behaupten müßten Sie „Beamte“ sein und
die wurden nicht angestellt sonder ERNANNT und VEREIDIGT.
Unser Auftrag lautet nicht:
Arbeitslosenzahlen und Statistiken zu fälschen, Millionen an
Steuergeldern zu verschwenden und die Menschen in die Zeit- oder
Leiharbeit zu (er) pressen. Auch wollen wir keinen massiven
Fachkräftemangel produzieren, Skandale vertuschen, der Öffentlichkeit
eine heile Welt vorspielen und das Denken einstellen. Wir
sind alle erwachsene Mitarbeiter in den Agenturen und Jobcentern und
keine Kindergartenkinder, denen Weise, Alt, Becker und ihre
„Führungskräfte“ Märchen erzählen müssen. Wir machen schließlich die
Arbeit an der Basis und wissen wohl am besten was wie läuft.
Wir distanzieren uns ebenfalls von den monatlich falsch angegebenen Arbeitslosenzahlen.
Diese entsprechen in keinster Weise der tatsächlichen Wahrheit! Beraten müssen wir auch die nicht genannten Menschen.
Kollegiale Grüße!
Mit Genehmigung zur Veröffentlichung
(Quelle:
altonabloggt.com)
Nach diesem Brief, dürfte eines auf jeden Fall Klar sein, das zumindest „
Sie
haben unendliche viele Unterstützer“ diese MAs doch offensichtlich
vorsätzlich gehandelt haben und dies wohl auch heute noch tun, wenn
diese Worte ernst gemeint wären, dann wären auch die Personen mit Namen
benannt und würden zu Ihren Worten stehen, auch ich verstecke mich nicht
hinter der alles schützenden Anonymität, nur wer zu feige ist auch zu
dem was er sagt zu stehen muß dies tun.
Warum fangen Sie nicht an wirklich Stellung zu beziehen, als
erstes wäre da die ungültigen wie nichtigen Schriftsätze, gerade seit
Einführung ALLEGRO
Wo sind die vollen Namen (Vor und Zuname)
Wo sind die Durchwahlnummern zu den MAs
Wo ist die gesetzmäßige Unterschrift
und so weiter und so weiter.
Erstmal nur “Kleinigkeiten” aber mit großer Wirkung!
FHP: Freie Hartz IV Presse Redaktionelle Anmerkung:
Im Kontext dieses Statements sollte nun jedem, der gegen Hartz IV Bezieher wettert, eines deutlich werden:
Er /
Sie ist ein OPFER von großangelegten Propaganda-Lügen durch BA Leitung und deren befreundeten Medien wie BILD usw.
Es ist an der Zeit, sich mit den Betroffenen zu solidarisieren und gemeinsam gegen Hartz IV zu kämpfen.
Viele BA – Mitarbeiter sind aufgestanden, nun benötigen sie
unsere Unterstützung. Je mehr Betroffene aufstehen, um so schneller
bricht die Hartz IV-Lüge und damit das ganze System zusammen!
Ich stimme der Redaktion im großen und ganzen eigentlich zu aber das „
Viele
BA – Mitarbeiter sind aufgestanden“ trifft es nicht wirklich, denn
bisher hat sich am Handeln der MAs leider nichts geändert, ich erhalte
die gleichen rechtwidrigen Schriftsätze und behaupteten „Bescheide“ wie
zuvor und auch die sog. „Widerspruchsbescheide“ haben sich nicht
verändert es wird munter weiter rechtwidrig entschieden und gehandelt.
Solange ich das weiter hin erleiden muß, „benötigen sie
unsere Unterstützung“ nicht denn die benötigen wir bereits viele Jahre, dann wäre die „
Hartz IV-Lüge und damit das ganze System“ bereits zusammengebrochen!
Trotzdem bedanke ich mich erstmal für diese Aussagen, ich für meinen
Teil werde diese natürlich in meinen Klagen etc… mit einbringen und den
sog. RichterInnen vielleicht damit einen Einblick ermöglichen für das
was vielleicht, irgendwann auf diese kriminellen zukommen wird und wer
weiß, vielleicht ermuntert das ja den einen oder anderen mal einen Blick
in die sog “Gesetzbücher” zu werfen.
Anhang 1)
Gewährleistungs-Einforderung Inhalt ist Teil dieser Forderung!
Durch
Urteil vom 09.02.2010 zwingend zu beachtende
Vorschrift!
mVa
Artikel 19 GG (Zitiergebot – fehlende Gültigkeit und Rechtgrundlage des SGB 1-12 i.V.m
Artikel 82 GG und somit
„
nicht nach den Vorschriften aus diesem Grundgesetz zustande gekommen“
Gewährleistungs-Einforderung des Rechtanspruchs nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20 GG zur Vermeidung der Bezugsnotwendigkeit von nur subsidiären Leistungen.
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
von
Gerd Schweitzer
Namens und im Auftrage Bevollmächtigter der gesamten Familie (BG)
erlaube ich mir, Sie als mir derzeit für soziale Leistungen bekannte Stelle und somit
erstangegangenen Träger auf ihre
aktive Schutzpflicht der ausdrücklich
im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend GG)
unveräußerlich verankerten Grundrechte hinzuweisen und
fordere Sie hiermit auf, dieser aktiven Schutzobliegenheit
unverzüglich nachzukommen!
Laut
§ 9 SGB X
sind „Anträge“ auf soziale Leistung formlos möglich. Hier stellt sich
allerdings durchaus die Frage warum der Basisanteil, nämlich die
Grundrechte
überhaupt beantragt werden sollen oder besser überhaupt müssen. Diese
sollten eigentlich vom Staat gemäß dem GG sowieso schon gewährt sein, da
sie
unveräußerlich und oftmals
unabdingbar
sind. Eine Notwendigkeit und erst recht keine Rechtsgrundlage für ein
von Ihnen möglicherweise angedachtes Clearinggespräch ergeben sich nicht
aus dem Gesetz. Sie sind in Ihrer
Amtstätigkeit ausdrücklich nach
Art. 20 Absatz 3 GG unmittelbar an geltendes Recht gebunden. Ich fordere zudem folglich auch nur meinen
existentiell zwingend notwendigen
Rechtsanspruch
ein. Selbst bei aktiver Versagung eines Ihrerseits vielleicht
vermuteten Anspruches nach SGB II, würde von Ihnen aufgrund einer
Prüfobliegenheit für mögliche Ansprüche nach dem SGB XII als
erstangegangener Träger weiterhin der Fall nach §
18 SGB XII oder via § 70 & 73 SGB XII zur Prüfung vorliegen.
Daraus ergibt sich dann konsequenterweise (wegen später auch einklagbarer Verbindlichkeit
nur schriftlich) eine ausführliche Beratungs- und
Aufklärungspflicht aus
§ 4 SGB II und §§ 13 ff auch 17(!) SGB I zur
unverzögerten Abwicklung wegen §
1 SGB I.
Nicht zuletzt aufgrund von
Artikel 19 GG sind die Grundrechte eines Deutschen nahezu völlig
uneingeschränkt
zu gewähren (hier besonders unverzichtbar die existentiell
unabdingbaren Grundrechte nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20), die
dauerhaft Bestand haben. Das BVerfG leitete sie offiziell dazu
legitimiert, am 09.02.2010 direkt im Falle der Erfordernis und
Nichterfüllung über andere Gesetze und Rechtsansprüche unmittelbar aus
Art. 1 und
20 des GG ab.
Immerhin gehören auch sie zu der Gruppe „aller
staatlichen Gewalt“ aus
Art. 1 Absatz 1 Satz 2 GG die zum
aktiven Schutz dieser Grundrechte
verpflichtet ist und auch den vom BVerfG am 09.02.2010 in Kraft gesetzten
direkten Rechtsanspruch erfüllen
muss, da das BVerfG eine auch
Sie bindende Anordnung getroffen hat, man lese hierzu insbesondere das RZ 220.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
„
Um die Gefahr einer Verletzung von
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit
Art. 20 Abs. 1 GG in der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel
zu vermeiden, muss die verfassungswidrige Lücke für die Zeit ab der Verkündung des Urteils
durch eine entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden.“.
Unzureichende Leitungsgewähr bei Bedürftigkeit ist ein
Härtefall in diesem Sinne.
In allen möglichen Fällen besteht zudem unausweichlich die
Weiterleitungspflicht an die zuständige Stelle und die
Hilfesicherungspflicht bis zur Abarbeitung dort. Das wären also entweder
der Grundsicherungsträger als Nothelfer bei Staatsversagen oder direkt
der demokratische Sozialstaat BRD selber (dem BVerfG folgend der „Bund“;
Art. 86 GG) oder dem jeweiligen Land (
Artikel 83-85 GG) im Falle der Verpflichtung gegen den sie Ihre Forderung analog zu
§ 33 SGB II geltend machen könnten.
Als Grundrechtsträger aus Artikel 166, 1 und 20 wegen
Art. 19,
79 GG und
Art. 25 GG muss meine/unsere Existenz
aktiv, ausreichend und
zeitnah gesichert sein. Auch unter Vertragsfreiheit (
Art. 9 Absatz 3 GG) um auch dann als nicht stigmatisierter Mensch (
Art. 3 GG) und natürliche Person im Sinne des Völkerrechtes leben zu können.
Sie dürfen aber gerne
ausführlich rechtlich
belegen (in jedem Fall komplett, ausgehend vom allgemeinen Völkerrecht,
der Menschrechtskonvention, dem GG bis hin zu dem von Ihnen
vorgeschobenen SGB 1-12), dass ein Leistungsantrag auf ALG II keinen
öffentlich-rechtlichen Vertrag unter bzw. mit den AGB des SGB I-XII
darstellt und zur Erlangung von einfachsten Grundrechten absolut
unverzichtbar aber verfassungskonform ist.
Dennoch muss – im Falle des Vertragsschluss – selbst so ein Vertrag
und die zulässige Ausgestaltung mit der einfachen gesetzlichen Basis von
GG, MRK, UN-Charta/Völkerrecht in Einklang stehen und darf keine
existentielle Notlage zur einseitigen
Benachteiligung ausnutzen.
Eine positive
unverzügliche Bescheidung – des hiermit gleichfalls gestellten – Vorschussantrages und die unverzügliche
existenzsichernde Leistungserbringung zumindest des normativ unabdingbaren Existenzminimums nach Art.
1 in Verbindung mit
Art. 20 GG,
könnte den notwendigen effektiven Rechtschutz für den voraussichtlich
sogar völlig fehlenden innerstaatlichen Rechtsweg, zur Erlangung im
Sinne von (Art.
19 Absatz 4, EMRK
6, 13) und damit die Basis für ein so überhaupt erst mögliches faires
Verfahren im innerdeutschen wie auch internationalen Kontext herstellen.
Allerdings gehe ich erfahrungsgemäß davon aus, dass daran
offensichtlich kein sonderliches Interesse Ihrerseits besteht.
Zu allem Überfluss bliebe aber auch noch die Verpflichtung i.V.m.
Art. 22 und 25 der UN-Res. 217 A (III) der Generalversammlung vom 10
Dezember 1948 als weitere Handlungsbasis, gegen die sie, mit Ihrem
fortdauernd Handeln verstoßen.
Die Grundrechtsverletzten befinden sich in einem völligen
Rechtsvakuum von fehlenden Regelungen, Feststellungen, Zuständigkeiten
und Organisationen. Desaströse Zustände in einer bereits 62 Jahre
tätigen sozialstaatlichen Demokratie und das trotz weiterhin ebenfalls
gültiger Landesverfassung für
Brandenburg.
Es ist wohl eine Auslegung des GG zu dieser unhaltbaren
Situation unvermeidbar. Dazu ist aber nur das BVerfG befugt, was
Behörden und Richter durchaus beachten sollten.
Der Landtag bzw. die Regierung von
Brandenburg
hätten ohne weiteres einen Normenkontrollantrag stellen bzw. eine
entsprechende Klage oder einen Gesetzesentwurf zur Behebung dieser
defizitären Situation einreichen können und/oder müssen. Dies ist bisher
nicht geschehen.
Nach lückenlosem Nachweis der kompletten Rechts- und
Ermächtigungsgrundlage beginnend beim GG in Verbindung mit den
entsprechenden übergeordneten Vereinbarungen das Völker- und Menschrecht
betreffend, zur erneuten Notwendigkeit und Umfang, begleitet von einer
schriftlichen Erklärung, warum eine doppelte bzw. mehrfache
Datenerhebung bei unveränderten Zuständen , keine
Steuermittelverschwendung angesichts knapper Kassen und keinen Verstoß
gegen die Datensparsamkeit (§§
67a
ff SGB X) darstellen soll, kann ihrerseits genau dann wieder um
Mitwirkung nachgesucht werden, wenn meine/unsere Existenz nachweisbar im
Sinne des Art. 1 in Verbindung mit dem
Art. 20 GG
ausreichend mit entsprechenden Ressourcen (oder zumindest der
verbindlichen zügigen Kostenerstattung und Kostenerstattungszusage)
dafür gesichert ist.
Zu Entkräftung der Aussagen und Nachweise des
Antragstellers in vorhergehenden „Anträgen“ auf Leistungen nach dem SGB
II bei nicht ausreichender eigener Versorgung im Sinne des Art. 11 GG haben sie bisher nichts außer „Vermutungen und Verleumdungen“ vorgetragen.
Nur kann der Hilfsbedürftige gemäß
„negativa non sunt probanda“
gerade das vorhandene „Nichts“ nicht beweisen oder muss angeblich sogar
Unterlagen (mehrfach) einreichen die zum Einen keine neuen Erkenntnisse
bringen und für die zum Anderen keine Rechtsgrundlage mangels
Erfordernis zur Erfassung vorhanden sind (Art. 20 Absatz 3).
Man muss wohl bei der üblichen Abarbeitungspraxis bei den dafür zuständigen Stellen häufig von
rechtsgrundlosem Handeln (
§ 32 ZPO) und auch schon mal von einem vorliegenden
Tatbestand im Sinne des
§164 Absatz 2 StGB
wie auch weiterer ausgehen. Aussagen über Gewissenprobleme außer Dienst
und/oder entsprechende Meldungen über persönliche Konflikte im
Befehlsnotstand sind seltenst evident aktenkundig gemacht worden. In
ihrem Hause verteilt dürfte dazu aber durchaus ausreichend Material
vorhanden sein um offenkundig sogar den
Vorsatz und das
Wissen um das
Fehlhandeln belegen zu können.
Abschließend weise ich Sie eindringlich darauf hin, dass dieses Schreiben AUSDRÜCKLICH KEIN ANTRAG
mit Unterwerfung unter die SGB 1-12 ist (obwohl diese Gesetze in keiner
Weise geeignet sind in meine/unsere unveräußerlichen Grundrechte
einzugreifen, aber durchaus eine latente Gefahr der Ausführenden dazu
bei Unterwerfung der Involvierten unter die SGB besteht.), sondern
ausschließlich eine (noch) höfliche verbindliche Aufforderung an Sie zur
Mithilfe bei der Durchsetzung meiner Grundrechte nach
Art. 1 in Verbindung mit
Art. 20 GG
darstellt. Aus Rücksicht auf mögliche Unwissenheit und
Rechercheerfordernis ihrerseits dürfen Sie hilfsweise & vorerst
selbstverständlich die Ihnen zumindest bekannten tatsächlichen
Leistungen nach RBEG und den SGB erbringen.
Daraus ergeben sich aber keinerlei Rückforderungsansprüche oder
anderweitige Forderungen gegen mich, da der Annahme zu einer möglichen
gewollten freiwilligen Rückgabe oder gar einem Grundrechtsverzicht hier
vollumfänglich widersprochen wird. Sollte das normativ unabdingbare
soziokulturelle Existenzminimum nach einer möglicherweise in der Zukunft
durchgeführten Feststellung unter den bereits von Ihnen erbrachten
Leistungen liegen, ist das ihr alleiniges Betriebsrisiko. Wenn sie
bewusst oder aus Unkenntnis die SGB anwenden ist das Ihre freies
ausgeübtes Ermessen bezüglich der Dienstausübung. Ich behalte mir
allerdings nach einer möglichen Feststellung höherer Ansprüche eine
entsprechende Nachforderung durchaus vor.
Sollten Sie sich nicht für die Umsetzung von o.g. Grundrechten
verantwortlich fühlen, erwarte ich diesbezüglich einen entsprechenden
Schriftsatz mit kompletter Begründung und den dazugehörigen
vollständigen Rechtsgrundlagen. Diesem sind die ladungsfähigen
Anschriften der Ersteller und aktiv Beteiligten inklusive dem
Vorhandensein eines Beamtensstatus hinzuzufügen.
without Prejudice UCC 1-308
Mensch Gerd aus der Familie Schweitzer
Reckenthin, den 26.08.2015
Zitat/Kopie Ende:
m.V.a. Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges
1.2 vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung
- § 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
§ 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.
Souverän– Bedeutung
Duden:
- (auf einen Staat oder dessen Regierung bezogen) die staatlichen Hoheitsrechte ausübend; Souveränität besitzend
-
- (veraltend) unumschränkt
- (veraltend) uneingeschränkt
- (gehoben) (aufgrund seiner Fähigkeiten) sicher und überlegen (im Auftreten und Handeln
Zur Info:
da ich die rechtliche Situation nach den
UCC- Eintragungen kenne, ist mir klar, dass ich nicht mit meiner Person unterschreibe, sondern
als freier, souveräner Mensch
Es gilt persönliche Haftung:
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
- 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung (auch bei vorgegebenen)
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das nachstehende Gerichtsurteil:
BverfGE vom 31.07.1973 Akz.
2 BvF 1/73
m.V.a.: § 63 BBG Nachweise gelten als gefordert!
without Prejudice UCC 1-308
Mensch Gerd aus der Familie Schweitzer
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und übermittelt und ist auch ohne Unterschrift gültig
(siehe die angebl. gesetzlichen Vorschriften: §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG)
vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87;
BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003;
BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544 u.a.
(laut unserer Bundesregierung, (
dank des Job(Vernichtungs)center Pritzwalk ein wieder-) arbeitsloser, fauler Sozialschmarotzer, der bis heute auch Fahrtkosten –
ca. 700km)zu Vorstellungen und Wohnkosten-seit
01.12.2011 rechtwidrig nicht erhalten hat,
trotz Angemessen!)
Belehrung
Jeder „Beamte/in/Amtsträger“,
auch vorgegebene,
muss sich vor jeder juristischen Handlung davon überzeugen, dass das was er/sie gerade tut, auch rechtens ist, d.h. er/sie
muss
nach Vorschrift Ihres Beamtenrechtes ihre/seine dienstliche Handlungen
auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Eine Remonstrationspflicht (§ 63
BBG) ist eine Einwendung, die ein Beamter/Amtsträger gegen eine Weisung
zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken
bestehen. (siehe § 38 Ihres Beamtenrahmengesetzes(BRRG)).
Ansonsten besteht z.B. begründeter Tatverdacht der:
- Rechtbeugung(§ 339 StGB)
- Umdeutung von Unrecht zu Recht(§ 138 ZPO)
- Nötigung im Amt(§ 240 StGB)
- Täuschung im rechtverkehr(§ 123,124,125,126 u.136 sowie 138 StGB)
- Betrug im rechtverkehr(§ 267 StGB)
- Bedrohung und Anmaßung(§ 132 und 241 StGB)
- u.v.a.m i.V.m. VStGB, insbes. §§ 6,7 VStGB
jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall
von juristischer Willkür oder Rechtbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht
zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige
unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung,
Mittäter nach
§ 25 StGB.
Nach
§ 138 StGB
ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u.a. in
Fällen des Hochverrates, Völkermord, Verbrechen gegen die persönliche
Freiheit, schweren Raubes und Erpressung, bei Nichtanzeigen mit Strafe
bedroht. Hochverrat ist bekanntlich schon jede Rechtbeugung und
Strafvereitelung gem. Ihrem
§ 25 StGB.
Damit auch Ihnen vielleicht mal ein Licht aufgeht:
Hartz IV … stammt wie vermutet wohl doch aus faschistischer Zeit
Der Sozialticker ahnte es ja bereits seit Einführung von Hartz IV, dass dieses “
Geschmeiß deutscher Schande”
nur aus einer Zeit stammen kann, wo die Vernichtung von Menschenmassen
beginnend salonfähig gemacht wurde. 77 Jahre später, scheint man keine
Geschichtsbücher mehr lesen zu wollen und findet in den Schubladen die
alten Papiere, was heute jedem “modernen Sklavenhalter” die Augen feucht
blitzen lässt. HARTZ IV
1928 wurde das Hartz-IV-Gesetz von dem Nazi Gustav Hartz geschrieben,
einem, Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP),
die dann Hitler in den Sattel geholfen hat. Das Gesetz wurde dann 77
Jahre später – von einem Namenvetter – umgesetzt!
Und zwar bis in die Einzelformulierungen hinein:
Gustav Hartz will bereits 1928: “Arbeitslosengeld und Sozialhilfe
zusammenlegen”! Die Betroffenen bezeichnet er auch als “Kunden”! Von
Hugenberg (Wirtschaftsinister im dritten Reich) stammt der Satz von
1932: „Sozial ist wer Arbeit schafft”.
Quelle und weitere Informationen:
Neopresse.com – sowie
http://www.die-soziale-bewegung.de/2007/herbstaktion/material/hartzgestern_hartzheute_butterwegge.pdf
Beim genaueren Betrachten, kann ein solches Gesetz sich auch in
Auszügen, nicht in das grundgesetzliche Ziel einfügen und zeigt an den
unzähligen Änderungen, schon dessen Fremde nach
Art. 1 GG.
Abschaffung ist der einzige Weg …
Quelle: Anmerkung Sozialticker (der 2004 schon vor Hartz warnte)
Anhang 1)
Gewährleistungs-Einforderung Inhalt ist Teil dieser Forderung!
Durch
Urteil vom 09.02.2010 zwingend zu beachtende
Vorschrift!
mVa
Art. 19 GG (Zitiergebot – fehlende Gültigkeit und Rechtgrundlage des SGB I-XII i.V.m
Art. 82 GG und somit
„
nicht nach den Vorschriften aus diesem Grundgesetz zustande gekommen“
Gewährleistungs-Einforderung des Rechtanspruchs nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20 GG zur Vermeidung der Bezugsnotwendigkeit von nur subsidiären Leistungen.
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
von
Gerd Schweitzer
Namens und im Auftrage Bevollmächtigter der gesamten Familie (BG)
erlaube ich mir, Sie als mir derzeit für soziale Leistungen bekannte Stelle und somit
erstangegangenen Träger auf ihre
aktive Schutzpflicht der ausdrücklich
im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend GG)
unveräußerlich verankerten Grundrechte hinzuweisen und
fordere Sie hiermit auf, dieser aktiven Schutzobliegenheit
unverzüglich nachzukommen!
Laut
§ 9 SGB X
sind „Anträge“ auf soziale Leistung formlos möglich. Hier stellt sich
allerdings durchaus die Frage warum der Basisanteil, nämlich die
Grundrechte
überhaupt beantragt werden sollen oder besser überhaupt müssen. Diese
sollten eigentlich vom Staat gemäß dem GG sowieso schon gewährt sein, da
sie
unveräußerlich und oftmals
unabdingbar
sind. Eine Notwendigkeit und erst recht keine Rechtsgrundlage für ein
von Ihnen möglicherweise angedachtes Clearinggespräch ergeben sich nicht
aus dem Gesetz. Sie sind in Ihrer
Amtstätigkeit ausdrücklich nach
Art. 20 Absatz 3 GG unmittelbar an geltendes Recht gebunden. Ich fordere zudem folglich auch nur meinen
existentiell zwingend notwendigen
Rechtsanspruch
ein. Selbst bei aktiver Versagung eines Ihrerseits vielleicht
vermuteten Anspruches nach SGB II, würde von Ihnen aufgrund einer
Prüfobliegenheit für mögliche Ansprüche nach dem SGB XII als
erstangegangener Träger weiterhin der Fall nach §
18 SGB XII oder via § 70 & 73 SGB XII zur Prüfung vorliegen.
Daraus ergibt sich dann konsequenterweise (wegen später auch einklagbarer Verbindlichkeit
nur schriftlich) eine ausführliche Beratungs- und
Aufklärungspflicht aus
§ 4 SGB II und §§ 13 ff auch 17(!) SGB I zur
unverzögerten Abwicklung wegen §
1 SGB I.
Nicht zuletzt aufgrund von
Artikel 19 GG sind die Grundrechte eines Deutschen nahezu völlig
uneingeschränkt
zu gewähren (hier besonders unverzichtbar die existentiell
unabdingbaren Grundrechte nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 20), die
dauerhaft Bestand haben. Das BVerfG leitete sie offiziell dazu
legitimiert, am 09.02.2010 direkt im Falle der Erfordernis und
Nichterfüllung über andere Gesetze und Rechtsansprüche unmittelbar aus
Art. 1 und
20 des GG ab.
Immerhin gehören auch sie zu der Gruppe „aller
staatlichen Gewalt“ aus
Art. 1 Absatz 1 Satz 2 GG die zum
aktiven Schutz dieser Grundrechte
verpflichtet ist und auch den vom BVerfG am 09.02.2010 in Kraft gesetzten
direkten Rechtsanspruch erfüllen
muss, da das BVerfG eine auch
Sie bindende Anordnung getroffen hat, man lese hierzu insbesondere das RZ 220.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
„
Um die Gefahr einer Verletzung von
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit
Art. 20 Abs. 1 GG in der Übergangszeit bis zur Einführung einer entsprechenden Härtefallklausel
zu vermeiden, muss die verfassungswidrige Lücke für die Zeit ab der Verkündung des Urteils
durch eine entsprechende Anordnung des Bundesverfassungsgerichts geschlossen werden.“.
Unzureichende Leitungsgewähr bei Bedürftigkeit ist ein
Härtefall in diesem Sinne.
In allen möglichen Fällen besteht zudem unausweichlich die
Weiterleitungspflicht an die zuständige Stelle und die
Hilfesicherungspflicht bis zur Abarbeitung dort. Das wären also entweder
der Grundsicherungsträger als Nothelfer bei Staatsversagen oder direkt
der demokratische Sozialstaat BRD selber (dem BVerfG folgend der „Bund“;
Art. 86 GG) oder dem jeweiligen Land (
Art. 83-85 GG) im Falle der Verpflichtung gegen den sie Ihre Forderung analog zu
§ 33 SGB II geltend machen könnten.
Als Grundrechtsträger aus Artikel 166, 1 und 20 wegen
Art. 19,
79 GG und
Art. 25 GG muss meine/unsere Existenz
aktiv, ausreichend und
zeitnah gesichert sein. Auch unter Vertragsfreiheit (
Art. 9 Absatz 3 GG) um auch dann als nicht stigmatisierter Mensch (
Art. 3 GG) und natürliche Person im Sinne des Völkerrechtes leben zu können.
Sie dürfen aber gerne
ausführlich rechtlich
belegen (in jedem Fall komplett, ausgehend vom allgemeinen Völkerrecht,
der Menschrechtskonvention, dem GG bis hin zu dem von Ihnen
vorgeschobenen SGB 1-12), dass ein Leistungsantrag auf ALG II keinen
öffentlich-rechtlichen Vertrag unter bzw. mit den AGB des SGB 1-12
darstellt und zur Erlangung von einfachsten Grundrechten absolut
unverzichtbar aber verfassungskonform ist.
Dennoch muss – im Falle des Vertragsschluss – selbst so ein Vertrag
und die zulässige Ausgestaltung mit der einfachen gesetzlichen Basis von
GG, MRK, UN-Charta/Völkerrecht in Einklang stehen und darf keine
existentielle Notlage zur einseitigen
Benachteiligung ausnutzen.
Eine positive
unverzügliche Bescheidung – des hiermit gleichfalls gestellten – Vorschussantrages und die unverzügliche
existenzsichernde Leistungserbringung zumindest des normativ unabdingbaren Existenzminimums nach Art.
1 in Verbindung mit
Art. 20 GG,
könnte den notwendigen effektiven Rechtschutz für den voraussichtlich
sogar völlig fehlenden innerstaatlichen Rechtsweg, zur Erlangung im
Sinne von (Art.
19 Absatz 4, EMRK
6, 13) und damit die Basis für ein so überhaupt erst mögliches faires
Verfahren im innerdeutschen wie auch internationalen Kontext herstellen.
Allerdings gehe ich erfahrungsgemäß davon aus, dass daran
offensichtlich kein sonderliches Interesse Ihrerseits besteht.
Zu allem Überfluss bliebe aber auch noch die Verpflichtung i.V.m.
Art. 22 und 25 der UN-Res. 217 A (III) der Generalversammlung vom 10
Dezember 1948 als weitere Handlungsbasis, gegen die sie, mit Ihrem
fortdauernd Handeln verstoßen.
Die Grundrechtsverletzten befinden sich in einem völligen
Rechtsvakuum von fehlenden Regelungen, Feststellungen, Zuständigkeiten
und Organisationen. Desaströse Zustände in einer bereits 62 Jahre
tätigen sozialstaatlichen Demokratie und das trotz weiterhin ebenfalls
gültiger Landesverfassung für
Brandenburg
Es ist wohl eine Auslegung des GG zu dieser unhaltbaren
Situation unvermeidbar. Dazu ist aber nur das BVerfG befugt, was
Behörden und Richter durchaus beachten sollten.
Der Landtag bzw. die Regierung von
Brandenburg
hätten ohne weiteres einen Normenkontrollantrag stellen bzw. eine
entsprechende Klage oder einen Gesetzesentwurf zur Behebung dieser
defizitären Situation einreichen können und/oder müssen. Dies ist bisher
nicht geschehen.
Nach lückenlosem Nachweis der kompletten Rechts- und
Ermächtigungsgrundlage beginnend beim GG in Verbindung mit den
entsprechenden übergeordneten Vereinbarungen das Völker- und Menschrecht
betreffend, zur erneuten Notwendigkeit und Umfang, begleitet von einer
schriftlichen Erklärung, warum eine doppelte bzw. mehrfache
Datenerhebung bei unveränderten Zuständen , keine
Steuermittelverschwendung angesichts knapper Kassen und keinen Verstoß
gegen die Datensparsamkeit (§§
67a
ff SGB X) darstellen soll, kann ihrerseits genau dann wieder um
Mitwirkung nachgesucht werden, wenn meine/unsere Existenz nachweisbar im
Sinne des Art. 1 in Verbindung mit dem
Art. 20 GG
ausreichend mit entsprechenden Ressourcen (oder zumindest der
verbindlichen zügigen Kostenerstattung und Kostenerstattungszusage)
dafür gesichert ist.
Zu Entkräftung der Aussagen und Nachweise des
Antragstellers in vorhergehenden „Anträgen“ auf Leistungen nach dem SGB
II bei nicht ausreichender eigener Versorgung im Sinne des Art. 11 GG haben sie bisher nichts außer „Vermutungen und Verleumdungen“ vorgetragen.
Nur kann der Hilfsbedürftige gemäß
„negativa non sunt probanda“
gerade das vorhandene „Nichts“ nicht beweisen oder muss angeblich sogar
Unterlagen (mehrfach) einreichen die zum Einen keine neuen Erkenntnisse
bringen und für die zum Anderen keine Rechtsgrundlage mangels
Erfordernis zur Erfassung vorhanden sind (Art. 20 Absatz 3).
Man muss wohl bei der üblichen Abarbeitungspraxis bei den dafür zuständigen Stellen häufig von
rechtsgrundlosem Handeln (
§ 32 ZPO) und auch schon mal von einem vorliegenden
Tatbestand im Sinne des
§164 Absatz 2 StGB
wie auch weiterer ausgehen. Aussagen über Gewissenprobleme außer Dienst
und/oder entsprechende Meldungen über persönliche Konflikte im
Befehlsnotstand sind seltenst evident aktenkundig gemacht worden. In
ihrem Hause verteilt dürfte dazu aber durchaus ausreichend Material
vorhanden sein um offenkundig sogar den
Vorsatz und das
Wissen um das
Fehlhandeln belegen zu können.
Abschließend weise ich Sie eindringlich darauf hin, dass dieses Schreiben AUSDRÜCKLICH KEIN ANTRAG
mit Unterwerfung unter die SGB 1-12 ist (obwohl diese Gesetze in keiner
Weise geeignet sind in meine/unsere unveräußerlichen Grundrechte
einzugreifen, aber durchaus eine latente Gefahr der Ausführenden dazu
bei Unterwerfung der Involvierten unter die SGB besteht.), sondern
ausschließlich eine (noch) höfliche verbindliche Aufforderung an Sie zur
Mithilfe bei der Durchsetzung meiner Grundrechte nach
Art. 1 in Verbindung mit
Art. 20 GG
darstellt. Aus Rücksicht auf mögliche Unwissenheit und
Rechercheerfordernis ihrerseits dürfen Sie hilfsweise & vorerst
selbstverständlich die Ihnen zumindest bekannten tatsächlichen
Leistungen nach RBEG und den SGB erbringen.
Daraus ergeben sich aber keinerlei Rückforderungsansprüche oder
anderweitige Forderungen gegen mich, da der Annahme zu einer möglichen
gewollten freiwilligen Rückgabe oder gar einem Grundrechtsverzicht hier
vollumfänglich widersprochen wird. Sollte das normativ unabdingbare
soziokulturelle Existenzminimum nach einer möglicherweise in der Zukunft
durchgeführten Feststellung unter den bereits von Ihnen erbrachten
Leistungen liegen, ist das ihr alleiniges Betriebsrisiko. Wenn sie
bewusst oder aus Unkenntnis die SGB anwenden ist das Ihre freies
ausgeübtes Ermessen bezüglich der Dienstausübung. Ich behalte mir
allerdings nach einer möglichen Feststellung höherer Ansprüche eine
entsprechende Nachforderung durchaus vor
Sollten Sie sich nicht für die Umsetzung von o.g. Grundrechten
verantwortlich fühlen, erwarte ich diesbezüglich einen entsprechenden
Schriftsatz mit kompletter Begründung und den dazugehörigen
vollständigen Rechtsgrundlagen. Diesem sind die ladungsfähigen
Anschriften der Ersteller und aktiv Beteiligten inklusive dem
Vorhandensein eines Beamtensstatus hinzuzufügen.
without Prejudice UCC 1-308
Mensch Gerd aus der Familie Schweitzer
Reckenthin, den 26.08.2015