Hartz-4 NEIN DANKE

Hartz-4 NEIN DANKE

Dienstag, 16. Dezember 2014

haben die Grundrechte und Recht und Gesetz für das Bundesverfassungsgericht eine Bedeutung

Haben die Grundrechte und Recht und Gesetz für das Bundesverfassungsgericht eine Bedeutung?
Diese Frage stellt sich mir, wenn ich das sog. Schreiben vom sog. Bundesverfassungsgericht betrachte. Die gesetzlichen Vorschriften betreffend Unterschriften scheinen schon mal im sog. Bundesverfassungsgericht nicht bekannt zu sein und das gleiche gilt wohl auch für die Übermittlung von Schriftsätzen, wo es nunmal eindeutig heißt:
„durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist“
Erstellung und Übermittlung sind zwei verschiedene paar Schuhe!
Denn, nach BGB § 126 ist zwingend die persönliche Unterschrift (des Verantwortlichen, nicht eines Lakeien und/oder etwas was mit Schrift nicht mal annähernd etwas zu tun hat) vorgeschrieben, als Beweis dafür, dass sich der Aussteller des Schriftstückes für den Inhalt verantwortlich gegenüber dem Betreffenden ausweist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt im § 126 BGB Schriftform vor:
  • 126 Schriftform
  • Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
  • 126a Elektronische Form
Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den
§§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift
(vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15);
dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist
(vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02)
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem
vollen Namen
unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – so genannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“
Damit hätten wir schonmal geklärt das auch hier, im sog. Bundesverfassungsgericht munter gegen die angebl. Gesetze und Vorschriften verstoßen wird.
Eigentlich weiß ich damit auch schon das auch hier eine Klage, Verfassungsbeschwerde etc.. für den Ars…. ist aber wie bekannt, die Hoffnung stirbt halt zuletzt!
Das Hartz IV, SGB 1-12/SGB II gegen diverse Grundrechte verstößt dürfte unstrittig sein, das damit die Vorschriften des Grundgesetzes mißachtet und umgangen werden und munter dagegen verst0ßen wird dürfte gleichfalls unstrittig sein, genauso wie es jedem dieser kriminellen Elemente der NS- ReGIERung der BRD- GmbH, der OMF- BRD, der CDU/CSU/SPD der GroKo, den sog. Jobcenter´n, insbes. das für mich zuständige in Pritzwalk!
Hier nun erstmal das benannte Schreiben des sog. Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2014 (1 BvR 3311/14):

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Faschisten unter uns! in den höchsten Positionen, gemünzt auf die Rufmord- Kampagne gegen Bodo Ramelow, iniziert durch CDU/CSU/SPD und weitere kriminelle Elemente der angebl. Staatsanwaltschaft Dresden, anebl. Richter mit offensichtlich tiefst brauner Gesinnung um das braune Pack zu schützen und zu stärken!

Verfahren gegen Ramelow eine Posse

Es ist eine Verschwörung einer tiefst braunen neuen deutschen NS- Regierung!

Verfahren gegen Ramelow eine Posse

»Die Kriminalisierung friedlicher Anti-Nazi-Proteste ist empörend. Zivilcourage ist kein Verbrechen«
Das Grundgesetz verpflichtet schon jeden anständigen Bürger gem. Art. 20 Abs. 4 GG in gleicher oder sogar härterer Art vorzugehen wie es Bodo Ramelow getan hat, gleichzeitig fällt jede Gegenwehr gegen dieses braune Pack unter den § 32 Abs. 1 StGB:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
da eindeutig gem. Art. 20 Abs.4 GG:
andere Abhilfe als unmöglich angesehen werden muss!

Verfahren gegen Ramelow eine Posse

Nach Angaben der Staatskanzlei in Erfurt wird Ramelow vorgeworfen, sich am 13. Februar 2010 in Dresden an Protesten gegen einen Aufmarsch der »Jungen Landsmannschaft Ostpreußen« beteiligt und eine friedliche Blockade der rechtsradikalen Demonstration initiiert zu haben. Das Amtsgericht hatte das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eigentlich eingestellt
dieser Verfolgungsdrang sei »an Absurdität nicht zu überbieten«. Die sächsische Justiz hat auch friedliche verlaufende Blockaden im Zusammenhang mit den Neonazi-Aufmärschen in Dresden stets als Straftat gewertet und zahlreiche Verfahren eingeleitet.
»völlig unverständlich, dass ausgerechnet jetzt die sächsische Justiz das haltlose Verfahren gegen Bodo Ramelow auf die nächste Stufe hebt«. Damit solle offenbar »derjenige öffentlich diskreditiert werden, der zur Demonstration gegen den Neonazi-Großaufmarsch in Dresden 2010 deeskalierend gewirkt« habe,
»Friedlicher Protest gegen braune Umtriebe darf nicht kriminalisiert werden. Die sächsische Justiz erweist mit ihrem Vorgehen dem friedlichen Protest gegen alte und neue Nazis einen Bärendienst«,
Ramelow war am vergangenen Freitag zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt worden
Und daraufhin ist der Kindergarten CDU/CSU/SPD- GroKO, so beleidigt, das vor diversen Straftaten nicht zurückgeschreckt wird, aber warum denn Kindergarten, weil ich das einfach mal so interpretiere:
Die vorhergegangenen  “ich übergebe mein Amt nicht” und die Behinderungen gegen die Links- Partei lesen sich wie Folgt:
“der böse Bodo hat mir meinen Lutscher geklaut, deshalb bin ich CDU/CSU/SPD- GroKo jetzt aber Bockig und ich will meinen Lutscher wiederhaben” also ganz einfach ein Kindergarten von 3 jährigen, diese aber schon tiefst brauner Gesinnung!
Die Straftaten der kriminellen Elemente der angebl. Staatsanwaltschaft Dresden, anebl. Richter und CDU/CSU/SPD- GroKo mit offensichtlich tiefst brauner Gesinnung, das beginnt bei:
und so weiter, und so weiter.
Diese kriminelle Vereinigung, CDU/CSU/SPD- GroKo, nebst Ihrer willfährigen Handlanger und Helfer der kriminellen Elemente der angebl. Staatsanwaltschaften , anebl. RichterInnen müssen gestürtzt und verbannt werden, schiken wir Sie in die Wüste, in Ihr geliebtes UStAsi-Land!

Mittwoch, 3. Dezember 2014

Jobcenter Pritzwalk-die kriminelle Organisation vor dem Herrn

Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn!
Lange habe ich nichts zu Berichten gehabt, oder nicht so viel das ich damit einen Artikel hätte füllen können. Nun ist es aber zwingend notwendig der Öffentlichkeit ein paar Dinge zu präsentieren, wo fange ich also an?
Das Jobcenter Pritzwalk, die kriminelle Organisation vor dem Herrn, nicht nur das SGB II, Hartz IV, welches für jeden offensichtlich ein ungültiges wie nichiges angebl. Gesetz, wenn man dem Grundgesetz glaubt, darstellt. Nein, es ist noch viel erbärmlicher was sich die Firma Jobcenter, die kriminelle Vereinigung, hier ganz bes. eine Person Rudzinski und Dittert herrausnehmen.
Das Grundgesetz, welches angebl. das oberste aller Gesetze sein soll, geht den Personen Rudzinski, Dittert u. a. in der kriminellen Vereinigung, Jobcenter Pritzwalk und offensichtlich, nach meinen Erfahrungen auch in anderen kriminellen Vereinigungen (Jobcentern) so ziehmlich am Arsch vorbei.
Aber hier hört es leider noch nicht auf, denn auch das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch scheint in den kriminellen Vereinigungen (Jobcentern) keinerlei Bedeutung zu haben, aber im laufe dieser erlebten Erzählung, wird schon offensichtlich das es keine gültigen Gesetze mehr geben kann. Offensichtlich hat man mich wohl in Abwesenheit vollständig entmündigt und diesen kriminellen Personen Rudzinski,Dittert u.a. die Vormundschaft an meinem Sein, meiner Person übetragen, zumindest muss ich nach einigen dieser ungültigen wie überaus verbrecherischen Schriftstücken davon ausgehen, aber das ist noch lange nicht alles, gerade habe ich ein Schriftstück erhalten (angebl. Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, welches nicht existent ist-Aussage Justizministerium) in dem Behauptet wird das die angebl. gesetzlichen Vorschriften bezüglich sog. “Ausfertigungen” offensichtlich nicht existent sind, “Ausfertigungen unterliegen keinen Vorschriften in Form und Art” so der Tenor, aber dazu später mehr.
Dieses kriminelle Unternehmen (Jobcenter Pritzwalk), die kriminelle Person Rudzinski u.a., entziehen mir nun auch, nach dem mir vorliegenden (ungültigen) Schreiben,  meine Bürgerechte gem. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) denn seit einigen Monden, ist die Einleitung meiner Schriftsätze klar und unmissverständlich:
in staatlicher Selbstverwaltung gem. UN Resolution A/Res/56/83 der natürlichen Personen nach BGB § 1
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom 10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom 23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland geschaffen wurde und worauf sich OMF- BRD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5 bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 22. März. 1924. Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB und das GG u.a. beziehen sich immer auf die jeweils zuletzt gültige und (verfassungs) grundgesetzmäßig zustande gekommene Fassung!
Was klar und deutlich bezeichnet das ich/wir, nicht angehörige/Sklaven der BRD- GmbH, OMF- BRD sind, sondern deutsche Staatsbürger nach Abstammung und in diesem Land nach wie vor Kriegsgefangene, und somit den ungültigen Gesetzen, Verordnungen etc.. der Körperschaft BRD- GmbH-OMF-BRD  nicht unterworfen sind.

Die OMF- BRD seit 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen. (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990)

(OMF= Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft – Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD) am 18.09.1948)

Abgesehen davon, das in den folgenden Bilder/Kopien der Absätze deutlich hervorgeht das auch das sog. Datenschutzgesetz offensichtlich für die kriminelle Vereinigung Jobcenter, Person Rudzinski u.a. keinerlei Bedeutung haben.
Das ganze wiedereinmal aufgrund eingereichter Klage/einstweilige Anordnung beim angebl. Sozialgericht Neuruppin (Az.: liegt noch nicht einmal vor) und darauf erfolgten Geheimabsprache zwische angebl. Gericht und krimineller Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz.
Ich werde also folgende Straftatbestände der ben. kriminellen Vereinigung Jobcenter Pritzwalk/Prignitz, des angebl. Sozialgerichtes, der angebl. Strafverfolgungsbehörden/Staatsanwaltschaft Neuruppin, der angebl. Richterschaft u.a. beweisen gem.:
§164 StGB Abs. 1, 2 Falsche Verdächtigung
§ 186 StGB – Üble Nachrede
§ 187 StGB – Verleumdung
§ 240 Abs. 1, 2, Abs. 4 Satz 3 StGB – Nötigung
§ 241 Abs. 1, 2 StGB – Bedrohung
§ 241a As. 1, 2, 4 StGB – Politische Verdächtigung
§ 257  Abs. 1 StGB – Begünstigung
§ 258 Abs. 1, 2, StGB – Strafvereitelung und § 258a StGB – Strafvereitelung im angebl. Amt
§ 303 Abs. 1, 2 StGB – Sachbeschädigung
§ 306f Abs. 1-Nr.1, Abs. 2, 3 StGB – Herbeiführen einer Brandgefahr
§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung
§ 221 Abs. 1 Nr 1-2, Abs. 2 Nr. 1-2 StGB – Aussetzung
§ 224 Abs. 1 Satz 4, 5 StGB – Gefährliche Körperverletzung
§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
§ 211 Abs. 2 StGB – Mord
§ 340 Abs. 1, 3 StGB – Körperverletzung im angebl. Amt
§ 344 StGB – Verfolgung Unschuldiger
§ 345 Abs. 1, 3 Nr. 4 StGB – Vollstreckung gegen Unschuldige
§ 339 StGB – Rechtbeugung
§ 89a StGB Abs. 1 - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 81Abs. 1 Nr. 1-2 StGB – Hochverrat gegen den Bund iVm  § 83 StGB
i.V.m.
Dem Völkerstrafgesetzbuch der sog. Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), in Kraft getreten am 30.06.2002
§ 6 VStGB Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr.2.3.4. VStGB)
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe (SGB- Leistungsberechtigte-sog. Sozialschmarotzer, Arme) als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
§ 7 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1.2.3.4.5.8.9.10. Abs.5 VStGB)
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine
Zivilbevölkerung (siehe in der Klage die Zitate der Eliten, Verbrecher, auch diese stellen eine systematischen Angriff dar)
1. einen Menschen tötet,
2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese
oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind,
deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
3. einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt, ….
Dies sind und bleiben die einzigen Gesetze die hier und für uns Gültigkeit haben!
Alle anderen die in irgend einer Weise gegen das Grundgesetz, die Menschenrechte u.a. verstoßen sind verbotene NS- Gesetze und haben daher keine Gültigkeit, was insbesondere für das STASI- NS- Gesetz SGB 1-12 gil!